Florian Schmidt bestätigt, dass der Grundstückstausch in der Schleiermacherstr. bereits erfolgt ist.
Laut der anliegenden Auskunft auf unsere
Einwohner*Innenanfrage vom 13.12.2017 hat die Abt.
Bauen Tatsachen geschaffen. Der Grundstückstausch ist für uns ein Geschäft zu ungunsten
des Landes Berlins.
Ein Teil der öffentlichen Fläche des Spielplatzes wurde abgeteilt und dem Grundstück Blücherstr. 26 zugeschlagen. Dafür wurde nach der Auskunft dem Spielplatz ein Teil des Grundstücks Blücherstr. 26 zugeschlagen. Pläne dazu liegen uns nicht vor.
Ein Teil der öffentlichen Fläche des Spielplatzes wurde abgeteilt und dem Grundstück Blücherstr. 26 zugeschlagen. Dafür wurde nach der Auskunft dem Spielplatz ein Teil des Grundstücks Blücherstr. 26 zugeschlagen. Pläne dazu liegen uns nicht vor.
Die Übertragung wird als Arrondierung und „wertneutral“
bezeichnet.
Diese Bewertung ist nach unserer Auffassung falsch. Schmidt tauscht einen Goldklumpen gegen eine Kuh und hält das für wertneutral.
Durch die Abteilung der Nordspitze des Spielplatzes, wird
für ein geplantes Gebäude in der Schleiermacherstr. Baurecht geschaffen, dass
vorher nicht bestanden hätte. Es wird also eine Fläche, auf der anschließend
Baurecht besteht, gegen ein Stück Gartenland getauscht.
Die Grundstückspreise in unserer Gegend haben sich in den letzten
Jahren erheblich erhöht, so dass nicht von einer Wertneutralität ausgegangen
werden kann. Wir sehen darin eine Begünstigung eines privaten Eigentümers.
Die Eigentümer bekommen so die Möglichkeit, dass für einen Spottpreis
erworbene Grundstück auch auf Kosten der Anwohner, die einen weiteren Verlust an Stadtgrün hinnehmen müssen, maximal auszunutzen. Der jetzt sonnige Spielplatz wird nach Fertigstellung der Gebäude von Brandwänden eingerahmt sein.
In unserem Einwohner*Innenantrag, der von der BVV einstimmig angenommen
wurde, haben wir uns gegen die Veränderung des Spielplatzes und den Grundstückstausch
gewendet. Schmidts Entscheidung erfolgte wieder einmal trotzdem ohne Information
der Gremien des Bezirkes und der Öffentlichkeit.
In den Bauakten wird noch im Oktober von zu erwartenden Grundstücksänderungen gesprochen. Die Übertragung muss also danach passiert sein. Niemand wurde informiert.
Wir fragen uns, wass die Senatsverwaltung für Finanzen und der Rechnungshof von einem solchen Finanzgebahren halten.
Es geht um das linke Gebäude in der Schleiermacherstr. Deutlich erkennbar, dass der Spielplatz hinterher ein dunkles Loch ist.