Montag, 6. November 2017

Bezirksamtsvorlage mit fadenscheinigen Begründungen soll Verfahren des Einwohnerantrages ad absurdum führen

Das Bezirksamt hat eine Vorlage vorbereitet. Dadurch soll der Einwohnerantrag zum Bauvorhaben Blücherstr. wohl endgültig beerdigt werden.
Die BVV, die dem Einwohnerantrag einstimmig zugestimmt hat, soll jetzt zur Kenntnis nehmen, dass alles so passiert, wie Bezirksbürgermeisterin  Frau Herrmann es bereits vor der Entscheidung der BVV über den Einwohnerantrag bestimmt hat.

Bemerkenswert sind die Begründungen, die wir weiter unten in rot und in pink kommentiert haben.

http://www.berlin.de/ba-friedrichshain-kreuzberg/politik-und-verwaltung/bezirksverordnetenversammlung/online/vo020.asp?VOLFDNR=8300


Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin .2017
Abt. Bauen, Planen und Facility Management
Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.
Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Vorlage - zur Kenntnisnahme -
über
Erteilung der Baugenehmigung für die Bebauung Blücherstraße 26-26a 
hier: Erteilung der Baugenehmigung zur Errichtung eines Gebäudes für integratives
Wohnen

 
Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:
Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung vom 24.10.2017 beschlossen:
1. Die Erteilung der Baugenehmigung für das Bauvorhaben Blücherstraße 26-
26a „Errichtung eines vier- bis sechsgeschossigen Wohnhauses mit 78
überwiegend Ein- und Zweiraumwohnungen“ für ein integratives Wohnprojekt
des Trägers „Vita e.V“ ist zwingend erwünscht.
2. Das Angebot zur Aussprache über die weiteren Baupotentiale mit der Initiative
Kiezerhalt wird seitens des Bezirksamtes unterstützt.

In welchem Verhältnis steht das zu den Angeboten, die die von der BVV beschlossene Drucksache
3. Bei der Bezirksverordnetenversammlung ist die beigefügte Vorlage
zur
Kenntnisnahme
einzubringen.
4. Mit der Durchführung des Beschlusses wird die Abteilung Bauen, Planen und
Facility Management beauftragt.



A). Begründung

Im Jahr 2012 wurde das betreffende Grundstück an die Blücher Housing 26 GmbH
übertragen. So sollte im Hinblick auf die sich verschärfende Lage am Wohnungsmarkt, die
Versorgung mit sozialen Angeboten im Bezirk gesichert und eine Erweiterung dieser
ermöglicht werden.

Vorgesehen waren die Sanierung des Bestandsgebäudes und eine behutsame Ergänzung durch Neubau und nicht die monströse Bebauung mit der Zerstörung des Rossowgartens, die jetzt umgesetzt werden soll.
In Zusammenarbeit mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (jetzt
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen), dem Baukollegium und den
Fachämtern des Bezirksamtes wurde eine städtebauliche Konzeption erarbeitet, die zum
einen dem Bauensemble Respekt zollen, und zum anderen den Ansprüchen an eine
geordnete und städtebaulich verträgliche Entwicklung des Grundstückes gerecht werden
sollte. 

Dass die vollständige Zubetonierung des Grundstücks mit dem Respekt vor dem Ensemble vereinbar sein soll, konnte bisher nicht nachvollziehbar dargestellt werden, wird hier einfach behauptet, weil man ja die Macht dazu hat.
Das Ergebnis war die städtebauliche Konzeption aus dem Gutachten des Büros
Clarke & Kuhn, welche als Grundlage für die weitere Erarbeitung von Bauantragsunterlagen
durch die Bauherren diente. Dieses sah eine lockere Rahmung der Bestandsgebäude mit
Beibehaltung von Sichtbezügen vor. 

 Warum fällt jedes Mal völlig unter den Tisch, dass die Planung Clarke & Kuhn u.a. vorsieht, und zwar mit dem GRÖßEREN KOSTENANTEIL: 
- energetische Modernisierung und Instandsetzung
- Herstellung von Brandschutz nach heutigen Vorschriften
- Schaffung von Gemeinschaftsflächen (- die den Senior_innen = Bestandsbewohner_innen seit 2012 FEHLEN!!)
Der Spielplatz sollte in den Blockinnenbereich verschoben und über die Grünverbindung zwischen Schleiermacher- und Baerwaldstraße erschlossen werden. (= großzügig verfügte Überbauung von öffentlichem Raum und öffentlichem Grund und Boden)
Im Ergebnis der Bürgerveranstaltung in der Heilig-Kreuz-Kirche am 26.06.2015  

(= allererste sog. "Informationsveranstaltung" nach drei Jahren Vorlauf, parallel zur Erteilung eines Bauvorbescheids vor völlig ahnungslosem Publikum, das auch noch in MEHREREN Punkten FALSCH informiert wurde an dem Tag)  
und der geäußerten Kritik an einer Verlagerung des Spielplatzes sowie den darauf folgenden
Abstimmungen wurde im Auftrag von Herrn Panhoff Ende Oktober bis Anfang November
2015 ein Kompromissvorschlag durch die Mitarbeiter des Stadtplanungsamtes und der
Bauaufsicht erarbeitet, welcher auf die wesentlichen Kritikpunkte  

als da wären?? wer hat diese "wesentliche" Auswahl aus welchen konkreten Kritikpunkten insgesamt herausdestilliert?  
reagierte und bauordnungsrechtliche Probleme, (insbesondere zum Abstandsflächenrecht) welche die
Clarke & Kuhn-Konzeption noch ausgeklammert hatte, ausräumte. nach drei Jahren Planung...

Die Clarke & Kuhn-Konzeption hat auch, u.a., 
-eine Baumstandserhebung ausgeklammert,
-und die konkreten Bedarfe der Wohnungszuschnitte der Träger, 
-sieht außerdem vor bzw. beruht darauf, den Fußweg zur Baerwaldstraße in eine Erschließungsstraße umzuwandeln.
 
Unsere Kritikpunkte waren von Anfang an nicht nur die Lage des Spielplatzes, sondern die nicht überzeugende, von sämtlichen Fachleuten in Grund und Boden kritisierte "städtebauliche Planung" für das aus Gebäuden + Parkanlage bestehenden denkmalwürdigen Ensembles.
 
Am 12.11.2015 regte Senatsbaudirektorin Fr. Lüscher nach Abfrage des Planungsstandes
eine Überarbeitung des ursprünglichen Konzeptes durch das Büro Clarke & Kuhn an, dies
wurde durch die Senatsverwaltung beauftragt.
Am 11.02.2016 wurde die Überarbeitung des städtebaulichen Gutachtens bei der
Senatsverwaltung den Mitarbeitern des Bezirksamtes im Beisein von Herrn Panhoff
präsentiert. (8 Monate seit bis dahin einziger Info-Veranstaltung vergangen.) Im Folgenden wurde diese auch den Eigentümern der betroffenen Grundstücke
vorgestellt. Wesentliche Ergebnisse waren:
- Beibehaltung des Spielplatzes am ursprünglichen Standort mit einem besser nutz- und ausstattbaren Flächenzuschnitt Einspruch. Hiermit wird versucht, eine Arrondierung eines privaten Grundstücks auf Kosten öff. Fläche und Lebensqualität und zur Erhöhung von Kubaturen versucht zu rechtfertigen. Im Gegensatz zum aktuellen BVV-Beschluss: ein Grundstückstausch hat zu unterbleiben.
- IV & VII Geschosse an der Blücherstraße
- VI Geschosse an der Schleiermacherstraße
- IV & VI Geschosse am Grünzug mit einem L-förmigen Baukörper

Ergebnis der Kritik des Senats an den vom Büro eigenmächtig hinzugefügten Kubaturen.
- Neukonzeption unter Aufgabe der abstandsflächenrechtlich nicht realisierbaren
Punktbauten zum Grünzug auf dem Grundstück 26b

Die sollten hinter dem HOUSE OF LIFE gebaut werden an der geplanten Erschließungsstraße.
- Erhalt nach Einschätzung von UmNat wichtiger Bäume

Von denen jetzt doch noch zwei gefällt werden, weil das Büro Klinkenberg nicht rechtzeitig das Haus so platziert hat, dass der Wurzelbereich geschützt werden kann, Adé Silberahorn... 


Die Umsetzung der Baumaßnahme wird den Baumbestand fast vollsltändig vernichten. (ca. 65 von ca. 90 Bäumen)
Der aktuelle Bauantrag entspricht im Wesentlichen diesen Ergebnissen.
Der Planungszeitraum erstreckt sich inzwischen über einen mehrjährigen Zeitraum, da die
Bauherren letztlich auch dem städtebaulichen Gutachterverfahren und den Umplanungen
zum Erhalt des Spielplatzes sowie einer Reduzierung der Baumassen am bestehenden Ort
zugestimmt haben.


Dazu muss man wissen,
- dass der Spielplatz eine öffentliche Fläche ist, bei dem die privaten Bauherren  normaler Weise überhaupt nichts zu sagen hätten. Ihre Zustimmung also überhaupt nicht erforderlich war.

- Die Baumassen hatte das Büro Klinkenberg zuvor entgegen der Clarke & Kuhn-Planung eigenmächtig erhöht.

Die Zeitdauer des bisherigen Verfahrens haben allein die Bauherren und Bezirk zu vertreten. Dienen jetzt aber anscheinend der Rechtfertigung, Bewohner und Anwohner konsequent nicht einzubeziehen. Wir bemühen uns seit über zwei Jahren um eine Lösung, die soziales Wohnen und Kiezerhalt vereinbar macht. Ohne Widerhall bei den Bauherren (die, wie vorgesehen, vor fünf Jahren bereits mit der Sanierung des Gebäudes hätten beginnen können) und letztlich ignoriert vom Bezirksamt. 


Geplant sind ca. 10.000 m² Nutzfläche Neubau, was erhebliche planungsrechtliche Befreiungen erfordert, die von unserem Baurechtsanwalt in einem Gutachten als rechtswidrig bezeichnet wurden.
Das Bestandsgebäude wird anscheinend dem Verfall preisgegeben. Begründung für einen späteren Abriß?
 
Der Bauantrag wurde durch das Stadtplanungsamt planungsrechtlich geprüft und positiv
beurteilt, eine dementsprechende Stellungnahme liegt vor.

Der Bauantrag für das Gebäude im Rossowgarten wurde vom Stadtplanungsamt abgelehnt, da er nicht den Vorgaben des städtebaulichen Gutachtens entsprach. Darüber wurde von Baustadtrat Schmidt in der Erörterungsveranstaltung am 20.07.2017 falsch informiert.
Faktencheck 
Diese Legende wird in der Begründung anscheinend weiter aufrecht erhalten.
 

Für das weitere Vorgehen auf dem Grundstück wurde zwischen den Bauherren, der Initiative
Kiezerhalt und dem Baustadtrat in einem Abstimmungsgespräch eine Aussprache
vereinbart. Derzeit sind lediglich ??? zwei der vier in der oben genannten Konzeption
erarbeiteten Baukörper geplant und beantragt.


Grundsätzlich ist die DS/0177/V (Einwohnerantrag zur Blücherstraße 26) keine eindeutige
Handlungsanweisung mit einer klaren Zielrichtung. Vielmehr werden abstrakte Zielvorgaben
gemacht, die sich teilweise widersprechen. Zum einen soll sozialer Wohnraum im Neubau
geschaffen werden, zum anderen sollen Schutzziele umgesetzt werden, die Neubau
entgegen stehen.

WIE BITTE? Dazu ist anzumerken, dass für Einwohner_innenanträge gilt, dass die hinzugefügten Begründungen, die Teil des Gesamtdokuments sind, vorgeben, wie die Beschlussfassung zu lesen und zu verstehen ist. Nur wer diese nicht gelesen hat, kann solche haltlosen Behauptungen aufstellen wie: "keine eindeutige Handlungsanweisung", "abstrakte Zielvorgaben", "teilweise widersprechen" und, Gipfel der Tatsachenverdrehung: die Umsetzung angegebener Schutzziele stünden Neubau entgegen. 
Aber das ist wohl der Trend, wo man keine Argumente hat, da behauptet man dann einfach - weil man die Macht dazu hat?

 Zur Umsetzung des Einwohnerantrags muss eine Abwägung der
verschiedenen Ziele der DS/0177/V aber auch weiterer Faktoren wie die der Rechtslage und

den gemeinschaftlich und einstimmig getragenen Zielen des Bezirksamtes erfolgen, wie z.B.
die Priorität kommunaler Infrastruktur.


Weitere einstimmig getragene Ziele wie z. B. die Beteiligung der Bewohner und Anwohner des Grundstücks und z. B. der Schutz vor den Folgen des Klimawandels durch Erhalt eine wichtigen städtischen Grünfläche im hochverdichteten Kiez, scheinen keine Rolle zu spielen.

Die Ziele des Einwohnerantrages sind sonnenklar, das kann jeder nachlesen.
• Erhalt des Spielplatzes am jetzigen Ort, in seiner Qualität (Baumbestand! Grüne Oase!) und Größe 

• maximaler Erhalt des Walter-Rossow-Gartens für die Bewohner_innen der Blücherstr. 26/26a sowie als grüne Lunge für den Kiez 


• Eine baum- und klimaschützende, kiezangemessene Bebauung (GFZ bis gesamt max. 1,5 und GRZ max. 0,3 (laut geltendem Baunutzungsplan)) 


• Beteiligung der Bürger_innen am Planungs- und Gestaltungsprozess 


• Instandsetzungs-/Sanierungsmaßnahmen für den Ernst-May-Bau und Ensembleschutz
Einwohner*innenantrag nach § 44 BezVwG

 

Über 1400 Bürger, die sich dafür ausgesprochen haben und ein einstimmiger Beschluss der BVV Friedrichshain-Kreuzberg, interessieren Frau Herrmann und Herrn Schmidt nicht.  
(insgesamt haben 1800 Berliner_innen unterschrieben)
 
Zwischenzeitlich wurde der Bauantrag für eine Kita bewilligt. Für das Bauvorhaben bestand
Baurecht auf Basis eines Bauvorbescheides. Die DS/0177/V setzt bestehendes Baurecht
nicht außer Kraft.


Der rechtliche Statuts des Bauvorbescheides ist nach wie vor unklar. Gegenüber dem Petitionsausschuss hat der Bezirk erklärt, dass der Bescheid obsolet sei.
Die Eigentümer der Immobilie haben, mit Verweis auf die sehr langen Planungsprozesse und
ihre begrenzten Ressourcen als gemeinnützige Träger, angekündigt, dass sie das Areal
verkaufen werden, sofern die aktuellen Bauanträge nicht genehmigt würden. 


Es ist ein Skandal, dass sich der Bezirk hier erpressen lässt. Erst bekommen "soziale Träger" vom Land Berlin ein Grundstück zum Spottpreis übertragen, ohne dass irgendwelche Auflagen erteilt werden und dann wird dies genutzt, um Druck auszuüben. Der Bezirk scheut sich nicht, das als Bewilligungsgrund in eine BVV-Vorlage zu schreiben.
Zum Thema Vita e.V. und Gemeinnützigkeit gäbe es auch etwas zu sagen.

Für die weiteren Baufelder haben sich die Eigentümer bereit erklärt, einen Dialog über
Nutzungsform, Gebäudegestaltung und Außenanlagen zu führen. Dieser Dialog ist auch
unabhängig vom Einwohnerantrag dringend geboten, um die Nutzungen der Gebäude im
Sinne des vom Bezirksamt verfolgten sozialräumlichen Planungsansatzes entsprechend der
lokalen Bedarfe zu entwickeln.
Ein Verkauf der Immobilie am Markt, an einen profitorientiert agierenden Akteur, würde
bedeuten, dass das Ziel, sozialen Wohnraum zu schaffen, fundamental gefährdet wäre.
Auch wäre der Abriss des denkmalwürdigen aber nicht geschützten Bestandsgebäudes sehr
wahrscheinlich. Damit wären mehrere Ziele der DS/0177/V nicht zu erreichen.



Durch dieses Vorgehen droht u. E. mittelfristig ein Abriss der beiden Bestandgebäude Blücherstr. 26b (vorbeantragt) und Blücherstr. 26/26 a. Die SPD-Fraktion hat zur Rettung des Gesamtensembles und zur Entwicklung einer nachhaltigen weiteren Bebauung einen Antrag eingereicht, der sich zur Vorbereitung der Entscheidung in den Ausschüssen der BVV befindet. Das Bebauungsplanverfahren wäre der Weg, um den Bestand zu retten und zu einer nachhaltigen und städtebaulich vertretbar Lösung zu kommen.
Der Entscheidung über diesen Antrag wir durch diese Vorlage vorgegriffen. Demokratie im Bezirk!
..

Berlin, den 24.10.2017
Monika Herrmann                     Florian Schmidt
Bezirksbürgermeisterin             Bezirksstadtrat



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