Wir hatten gedacht, mit der Berufung von Florian
Schmidt würde ein bürgerfreundlicherer Umgang mit unserem Anliegen, eine
nachvollziehbare und nachhaltige Entwicklung des Grundstücks Blücherstr. 26 zu bewerkstelligen,
in die Politik einziehen.
Der Hoffnungsträger auch vieler anderer Initiativen
stellt sich jetzt konkret als jemand dar, der nicht Willens oder in der Lage
ist, seine eigenen Ansprüche umzusetzen.
Unsere Erfahrung in dem Prozess um die Nachverdichtung in der
Blücherstr. 26 ist, dass er auch nicht vor Diffamierungen und Falschdarstellungen
zurückschreckt
In dem gemeinsamen Ausschuss der BVV am 23.05.2017
hatte die Bezirksbürgermeisterin Frau Herrmann einen denkwürdigen Auftritt.
Der Ausschuss sollte zur Meinungsbildung über den
später einstimmig von der BVV beschlossenen Einwohner_innenantrag zu dem
Bauvorhaben in der Blücherstraße
beitragen.
(ausführlich: http://kiezerhalten.blogspot.com.es/2017/05/diskussion-zur-ausschusssitzung-der-bvv.html)
Frau Herrmann hielt eine viel kritisierte,
polemische Rede, die in folgendem gipfelte:
„Beschließt Ihr ruhig, wir
haben längst fertig!
Anstatt endlich Ross und Reiter zu nennen, ließ die Bürgermeisterin, nachdem sich die Gemüter etwas beruhigt hatten, auch noch wissen, dass die BVV jetzt ruhig Anträge diskutieren, abstimmen und beschließen könne: das BA aber habe in dieser Angelegenheit bereits eine eindeutige Position(!): dass nämlich an dieser Stelle eine KiTa gebaut und die fraglichen Zielgruppen untergebracht würden − als habe irgend jemand anderes gefordert! −, sprach’s, erhielt Beifall von sicher nicht unterprivilegierter Seite und — ging ab.“ (Zitat: https://baumschutz.wordpress.com/2017/05/28/beteiligung-am-ende/)
Anstatt endlich Ross und Reiter zu nennen, ließ die Bürgermeisterin, nachdem sich die Gemüter etwas beruhigt hatten, auch noch wissen, dass die BVV jetzt ruhig Anträge diskutieren, abstimmen und beschließen könne: das BA aber habe in dieser Angelegenheit bereits eine eindeutige Position(!): dass nämlich an dieser Stelle eine KiTa gebaut und die fraglichen Zielgruppen untergebracht würden − als habe irgend jemand anderes gefordert! −, sprach’s, erhielt Beifall von sicher nicht unterprivilegierter Seite und — ging ab.“ (Zitat: https://baumschutz.wordpress.com/2017/05/28/beteiligung-am-ende/)
Nach dieser Absage an ein demokratisches Verfahren befand
sich der Baustadtrat, Florian Schmidt, in der Bredoullie.
Er musste sich entscheiden zwischen seinen immer
wieder geäußerten Ansprüchen, ein neues Zeitalter bei der Bürgerbeteiligung einzuleiten
und Verdichtungsprojekte zu vermeiden oder der Unterordnung unter die Bezirksbürgermeisterin.
Wie er sich entschieden hat, wird klar, wenn man
sich sein Verhalten bei der Behandlung unseres Einwohnerantrages ansieht. Da
alle Parteien der BVV auf die Umsetzung
des Einwohnerantrages drangen, fand dann am 20. 07. 2017 eine nicht-öffentliche,
und nicht protokollierte sogenannte Erörterungsveranstaltung statt.
Wir haben dazu hier einen Beitrag veröffentlicht,
der mit "Die Stunde der Sachzwänge" überschrieben ist.
Die Veranstaltung wurde nicht wie angekündigt von SR
Schmidt von einem Mediator geleitet, sondern Herr Schmidt übernahm selbst, in
voller Parteilichkeit für die Bauherren, die Sitzungsleitung.
Eine Falschinformation durch den Baustadtrat konnten
wir in dem Artikel bereits aufzeigen:
„Als ein Mitglied der Initiative vortrug, dass Herr Schmidt im
Stadtentwicklungsausschuss mitgeteilt habe, dass der Antrag abgelehnt worden
sei, wurde er der Lüge bezichtigt.
Nachdem darauf insistiert wurde, dass diese Aussage gefallen sei, räumte
Herr Schmidt ein, dass er so etwas gesagt habe, er aber nicht von einem
förmlichen Ablehnungsbescheid gesprochen habe.
Ein Faktencheck bei
der Stadtplanung nach der Sitzung ergab etwas anderes:
Die Stadtplanung habe den Bauantrag abgelehnt, weil er nicht den
städtebaulichen Planungen von Clarke und Kuhn entspricht. Danach findet
normalerweise ein Anhörungsverfahren statt. Hier ist von den Bauherren aber
eine Aussetzung beantragt worden.
Das Amt hat nach der Anhörung die Möglichkeit, dem Antrag zu
entsprechen oder ihn abzulehnen. Darauf folgt ggfs. ein Widerspruchsverfahren.
Also doch eine Ablehnung und ein förmliches Verfahren.“
Der Faktencheck ging weiter:
Durch die
Akteneinsicht in die Baugenehmigungsakten konnten wir feststellen, dass auch
die Aussage in der Erörterungsveranstaltung, die Kita müsse unverzüglich binnen
einer Woche genehmigt werden, da die für das Bezirksamt verpflichtende dreimonatige
Frist zur Entscheidung ablaufe, nicht stimmte.
Folgende Fristen ergeben sich aus den Akten:
Die letzte Vervollständigung (hier
vermerkt) des Bauantrags war am 13. 7., also 7 Tage vor der
Erörterungsveranstaltung. Tatsächlich wurde die Kita nach dem
Baugenehmigungsschreiben auch am 13. 07. 2017 genehmigt, also bereits vor der
Erörterungsveranstaltung. Dies wurde auch verschwiegen.
Aus der Abbildung der ersten Seite
der Baugenehmigung ist ersichtlich, dass verschiedene Unterlagen das Datum 21. 06.
2017 haben. Der Brandschutznachweis, ohne den keine Baugenehmigung erteilt
werden kann, datiert auf den 12. 06.
2017.
Dies war natürlich der gesamten Verwaltung und den
Bauträgern bekannt - bemerkenswerter Weise widersprach keiner der zahlreich
Anwesenden, selbst die juristisch Geschulten, der Falschinformation des
Stadtrats.
Weil nicht sein kann, was nicht sein darf?
Seit der Erörterungsveranstaltung
ist nichts mehr passiert. Still ruht der See, obwohl alles angeblich so eilig
ist.
Ein Antrag der SPD-Fraktion, der
einen Verfahrensvorschlag beinhaltet, wurde
– nach Angaben der SPD – durch die Grünen in alle Ausschüsse verwiesen
und auf die lange Bank geschoben. Falls ihm zugestimmt wird, heißt es dann
wahrscheinlich erneut: 'Leider zu spät, die Baugenehmigung für das Hofgebäude
ist bereits erteilt.'
Die BVV scheint gegenüber solchem
Beteiligung zur Farce werden lassenden Gebahren machtlos zu sein.
Die neue Kultur der Beteiligung
haben wir uns anders vorgestellt.
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