Mittwoch, 1. November 2017

Florian Schmidts Aussagen halten einem Faktencheck nicht stand




Wir hatten gedacht, mit der Berufung von Florian Schmidt würde ein bürgerfreundlicherer Umgang mit unserem Anliegen, eine nachvollziehbare und nachhaltige Entwicklung des Grundstücks Blücherstr. 26 zu bewerkstelligen, in die Politik einziehen.
Der Hoffnungsträger auch vieler anderer Initiativen stellt sich jetzt konkret als jemand dar, der nicht Willens oder in der Lage ist, seine eigenen Ansprüche umzusetzen.  Unsere Erfahrung in dem Prozess um die Nachverdichtung in der Blücherstr. 26 ist, dass er auch nicht vor Diffamierungen und Falschdarstellungen  zurückschreckt

In dem gemeinsamen Ausschuss der BVV am 23.05.2017 hatte die Bezirksbürgermeisterin Frau Herrmann einen denkwürdigen Auftritt.
Der Ausschuss sollte zur Meinungsbildung über den später einstimmig von der BVV beschlossenen Einwohner_innenantrag zu dem Bauvorhaben in  der Blücherstraße beitragen.

Frau Herrmann hielt eine viel kritisierte, polemische Rede, die in folgendem gipfelte:

„Beschließt Ihr ruhig, wir haben längst fertig!
Anstatt endlich Ross und Reiter zu nennen, ließ die Bürgermeisterin, nachdem sich die Gemüter etwas beruhigt hatten, auch noch wissen, dass die BVV jetzt ruhig Anträge diskutieren, abstimmen und beschließen könne: das BA aber habe in dieser Angelegenheit bereits eine eindeutige Position(!): dass nämlich an dieser Stelle eine KiTa gebaut und die fraglichen Zielgruppen untergebracht würden − als habe irgend jemand anderes gefordert! −, sprach’s, erhielt Beifall von sicher nicht unterprivilegierter Seite und — ging ab.“  (Zitat:
 https://baumschutz.wordpress.com/2017/05/28/beteiligung-am-ende/)

Nach dieser Absage an ein demokratisches Verfahren befand sich der Baustadtrat, Florian Schmidt, in der Bredoullie.

Er musste sich entscheiden zwischen seinen immer wieder geäußerten Ansprüchen, ein neues Zeitalter bei der Bürgerbeteiligung einzuleiten und Verdichtungsprojekte zu vermeiden oder der Unterordnung unter die Bezirksbürgermeisterin.

Wie er sich entschieden hat, wird klar, wenn man sich sein Verhalten bei der Behandlung unseres Einwohnerantrages ansieht. Da alle Parteien der BVV  auf die Umsetzung des Einwohnerantrages drangen, fand dann am 20. 07. 2017 eine nicht-öffentliche, und nicht protokollierte sogenannte Erörterungsveranstaltung  statt.

Wir haben dazu hier einen Beitrag veröffentlicht, der mit "Die Stunde der Sachzwänge" überschrieben ist.
Die Veranstaltung wurde nicht wie angekündigt von SR Schmidt von einem Mediator geleitet, sondern Herr Schmidt übernahm selbst, in voller Parteilichkeit für die Bauherren, die Sitzungsleitung.

Eine Falschinformation durch den Baustadtrat konnten wir in dem Artikel bereits aufzeigen:

„Als ein Mitglied der Initiative vortrug, dass Herr Schmidt im Stadtentwicklungsausschuss mitgeteilt habe, dass der Antrag abgelehnt worden sei, wurde er der Lüge bezichtigt.

Nachdem darauf insistiert wurde, dass diese Aussage gefallen sei, räumte Herr Schmidt ein, dass er so etwas gesagt habe, er aber nicht von einem förmlichen Ablehnungsbescheid gesprochen habe.



Ein Faktencheck bei der Stadtplanung nach der Sitzung ergab etwas anderes:

Die Stadtplanung habe den Bauantrag abgelehnt, weil er nicht den städtebaulichen Planungen von Clarke und Kuhn entspricht. Danach findet normalerweise ein Anhörungsverfahren statt. Hier ist von den Bauherren aber eine Aussetzung beantragt worden.

Das  Amt hat nach der Anhörung die Möglichkeit, dem Antrag zu entsprechen oder ihn abzulehnen. Darauf folgt ggfs. ein Widerspruchsverfahren. Also doch eine Ablehnung und ein förmliches Verfahren.“



Der Faktencheck ging weiter:
Durch  die Akteneinsicht in die Baugenehmigungsakten konnten wir feststellen, dass auch die Aussage in der Erörterungsveranstaltung, die Kita müsse unverzüglich binnen einer Woche genehmigt werden, da die für das Bezirksamt verpflichtende dreimonatige Frist zur Entscheidung ablaufe, nicht stimmte.

Folgende Fristen ergeben sich aus den Akten:
Die letzte Vervollständigung (hier vermerkt) des Bauantrags war am 13. 7., also 7 Tage vor der Erörterungsveranstaltung. Tatsächlich wurde die Kita nach dem Baugenehmigungsschreiben auch am 13. 07. 2017 genehmigt, also bereits vor der Erörterungsveranstaltung. Dies wurde auch verschwiegen.
Aus der Abbildung der ersten Seite der Baugenehmigung ist ersichtlich, dass verschiedene Unterlagen das Datum 21. 06. 2017 haben. Der Brandschutznachweis, ohne den keine Baugenehmigung erteilt werden kann,  datiert auf den 12. 06. 2017.




Dies war natürlich der gesamten Verwaltung und den Bauträgern bekannt - bemerkenswerter Weise widersprach keiner der zahlreich Anwesenden, selbst die juristisch Geschulten, der Falschinformation des Stadtrats.
Weil nicht sein kann, was nicht sein darf?

Seit der Erörterungsveranstaltung ist nichts mehr passiert. Still ruht der See, obwohl alles angeblich so eilig ist.
Ein Antrag der SPD-Fraktion, der einen Verfahrensvorschlag beinhaltet, wurde  – nach Angaben der SPD – durch die Grünen in alle Ausschüsse verwiesen und auf die lange Bank geschoben. Falls ihm zugestimmt wird, heißt es dann wahrscheinlich erneut: 'Leider zu spät, die Baugenehmigung für das Hofgebäude ist bereits erteilt.'
Die BVV scheint gegenüber solchem Beteiligung zur Farce werden lassenden Gebahren machtlos zu sein.
Die neue Kultur der Beteiligung haben wir uns anders vorgestellt.

 

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