Einwohner_innenantrag Baum- und
Grünflächenerhalt
Schleiermacherstr./ Blücherstraße
Tischvorlage Erörterungsveranstaltung
am 20. 07. 2017
1.
Grundsätzliches
Der Einwohnerantrag, der den Willen von über 1300 Bürger_innen aus dem
Bezirk (1800 Bürgern insgesamt) zum Ausdruck bringt, ist von der BVV einstimmig
beschlossen worden. Der Respekt vor den engagierten Bürgern und dem
Bezirksparlament erfordert, dass nicht erörtert wird, „ob“ ein Verfahren
durchgeführt wird, sondern „wie“ das Verfahren zu gestalten ist, welche Ziele
verfolgt werden sollen und welche Schritte dazu erforderlich sind.
Die Veränderung der Bürgerbeteiligungspolitik ist auch Ziel des Senats und
wurde zuletzt auf der Großveranstaltung in Kreuzberg formuliert.
Hier ist ein Anwendungsfall für diese neue Politik. Hic Rhodus, hic salta. Für eine ergebnisoffenes und transparentes
Verfahren.[1]
2. Ziel
Im Einwohnerantrag ist als Ziel des Verfahrens folgendes festgehalten:
„Für das Gebiet
an der Blücherstr. 26, … (ist) eine stadtklimaschützende, bestandsschützende
und die Struktur des Gebiets mit seinem Grünanteil erhaltende inklusive Planung
aufzustellen.
Mittel dazu kann die Aufstellung eines Bebauungsplanes nach § 6 AGBauGB i.V.m. §9 Abs. 1 BauGB mit Umweltprüfung (§2 Abs. 4 BauGB) und/ oder die Ausweisung als Erhaltungsgebiet sein. Das Bezirksamt wird beauftragt, die zweckmäßigen Planungsschritte unverzüglich einzuleiten.“
Mittel dazu kann die Aufstellung eines Bebauungsplanes nach § 6 AGBauGB i.V.m. §9 Abs. 1 BauGB mit Umweltprüfung (§2 Abs. 4 BauGB) und/ oder die Ausweisung als Erhaltungsgebiet sein. Das Bezirksamt wird beauftragt, die zweckmäßigen Planungsschritte unverzüglich einzuleiten.“
Dazu
hat sich eine Arbeitsgruppe mehrerer Planer getroffen, die nach Prüfung der
Lage zu der Schlussfolgerung gekommen ist, dass es städtebaulich sinnvoll ist,
einen gemeinsamen Bebauungsplan für die Grundstücke Blücherstr.
26a und 26b aufzustellen, da nur so eine sachgerechte, integrierte Planung
möglich ist.
Zu der Arbeitsgruppe gehörten u. a.
der Vorsitzende des BDA, Herr Becher, der frühere Kultursenator und Mitglied
des wiss. Beirates der Ernst-May-Gesellschaft, Herr Flierl und der Architekt,
Architekturhistoriker und May-Experte, Herr Seidel.
Erster Schritt wäre die Verabschiedung
eines Aufstellungsbeschlusses durch das Bezirksamt und ein Stopp des
Bauantrages, damit städtebaulich sinnvollere Lösungen nicht verunmöglicht
werden.
3.
Verfahren
Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens
muss die im Einwohnerantrag beschlossene Bürgerbeteiligung umgesetzt werden:
„ein
Verfahren zur Beteiligung der Anwohner_innen und Bewohner_innen mit
regelmäßigen Steuerungsrunden und Workshops ist zu entwickeln und umzusetzen."
3.1.
Verfahrensbegleitende
Steuerungsrunden
Eine regelmäßige, öffentliche
Steuerungsrunde aus Mitgliedern der Verwaltung, der Eigentümer und der BI ist
einzurichten.
Erste Aufgabe der Steuerungsrunde ist
die Entwicklung eines Arbeits- und
Zeitplanes.
3.2.
Workshops
In den Workshops werden folgende
Themenbereiche erörtert:
·
Denkmalschutz und
Umgang mit dem Bestandgebäude
Zum Umgang mit dem Bestandsgebäude sieht der Einwohnerantrag folgendes
vor:
"Das Gesamtensemble
des Architekten Ernst May und des Landschaftsplaners Walter Rossow ist in
seiner Struktur und seinem Charakter zu erhalten und dauerhaft zu schützen,
die notwendigen rechtlichen Schritte sind einzuleiten."
Über den Denkmalschutz für das Ensemble ist bisher noch nicht entschieden
worden. Dem Bezirk liegt ein Gutachten vor, das diesen Aspekt betrachtet und
empfiehlt, das Ensemble unter Denkmalschutz zu stellen. So kann u.a. verhindert
werden, dass die Gebäude auf den Grundstücken 26a und b abgerissen werden.
Bezüglich des Rossowgartens ist es wichtig, Sichtachsen auf die Südseite
des Gebäudes und einen möglichst großen Teil der "parkartigen
Gartenanlage" (E.May) des Grundstücks Blücherstr. 26/26a zu erhalten.
Gebäude und Park sind integraler Bestandteil des Ensembles, bzw. des
stadtlandschaftliches Gesamtkonzepts von May und Rossow.
· Sozialplanung
Die Sozialplanung umfasst den Umgang mit den Bestandbewohnern und den
zukünftigen Bewohnern.
Die Bestandsbewohner sind überwiegend sehr alt und auch pflegebedürftig.
Zu klären ist, was ihnen im Rahmen von Baumaßnahmen zugemutet werden kann, welche
Gemeinschaftsflächen ihnen zustehen und welche konkreten Maßnahmen daraus
folgen. Orientierung sind die Grundsätze der behutsamen Stadterneuerung zum
Umgang mit Sanierungsbetroffenen. Der Seniorenbeauftragte des Bezirks ist zu
beteiligen.
Die zukünftigen Bewohner werden ebenfalls überwiegend im Betreuten Wohnen
wohnen.
Es muss eine angemessene Nutzungskonzeption entwickelt werden, die die
unterschiedlichen Bedürfnisse der späteren Nutzer_innen berücksichtigt.
Durch unabhängige Experten ist zu klären, wie Inklusion und die
Berücksichtigung des „besonderen Auftrages des Artikels 19 der
UN-Behindertenkonvention (selbstbestimmtes Wohnen) sowie die besonderen
Bedürfnisse anderer marginalisierter Gruppen“ durch die Nutzungskonzeption umsetzt
werden können.
Daraus wird ein Bedarfsprogramm entwickelt, aus dem abgeleitet werden kann, welche Flächen auf dem
Grundstück vorzuhalten bzw. zu schaffen sind.
·
Grüne
Infrastruktur und Stadtklima
Die stadtklimatischen Folgen der Verdichtung auf dem Grundstück sind
bisher nicht fachlich geprüft worden. Hierzu sind unabhängige Experten zu hören
und die Ergebnisse zu berücksichtigen. Des Weiteren wäre zu berücksichtigen, welche
(Gesundheits- und Freizeit-)Ressource eine zusammenhängende Grünfläche für die
verhältnismäßig hohe Bewohnerdichte auf dem Grundstück sein könnte.
Thema eines Workshops wäre auch die Verbesserung der Infrastruktur durch
die Sanierung des Spielplatzes, der ein wichtiger Treffpunkt im Kiez ist sowie das
Für und Wider einer Öffnung des Rossowparks als Stadtteilpark oder mit
öffentlichem Wegerecht. Ein geöffnetes Grundstück könnte als Begegnungsort
zwischen den späteren Bewohnern des Ensembles und den Anwohnern zu einem
wichtigen Integrationsmoment werden.
Der Spielplatz ist der einzige für unter 3-Jährige im Kiez, wird rege
genutzt von den zahlreichen Kindertagespflegeeinrichtungen im Umkreis und war
nach Aussagen von Mitgliedern der Spielplatzkommission und des Elternbeirates
(und von zahlreichen "betroffenen" Eltern) vor dem Abbau der
attraktiven Spielgeräte einer der mit Abstand höchst frequentiertesten im Kiez.
Hinzu kommt, dass die Wiese im Rossowgarten schon seit Liegenschaftsfond-Zeiten
von Kindereinrichtungen der Umgebung für besondere Spiel- und Feiernachmittage
genutzt wird. Dies gilt es nach Möglichkeit auch für die Zukunft zu erhalten.
·
Rechtliche Fragen
Für den Fall, dass kein Bebauungsplanverfahren durchgeführt wird, sind die
rechtlichen Fragen, die sich aus dem bestehenden Bebauungsplan von 1961 sowie
den 1964 genehmigten Überschreitungen ergeben, zu erörtern.
Es liegt ein Rechtsgutachten des Rechtsanwalts Sommer vor. Dieser sieht durch
die geplanten Überschreitungen die Grundzüge der Planung berührt, woraus sich
die Notwendigkeit eines B-Planverfahrens ergäbe.
Weiter wäre zu klären, wie die im Verfahren entwickelten baulichen und
sozialen Ziele zu sichern sind, etwa durch einen städtebaulichen Vertrag
zwischen dem Land Berlin und den Eigentümern.
3.3.
Auswertung und
Einbeziehung der Ergebnisse
Die
Ergebnisse der Workshops und Steuerungsrunden werden dokumentiert und fließen
als verbindliche Vorgaben in die Erarbeitung städtebaulicher Lösungen ein.
Für
die Erarbeitung der städtebaulichen Entwürfe werden drei Planungsbüros
beauftragt. Alternativ dazu wäre ein diskursives Verfahren mit einem
Planungsbüro denkbar.
Berlin, den 19.07.2017 Initiative für den Kiezerhalt
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@KIEZERHALTEN
c/o Gerhard Oschmann
Schleiermacherstr. 7
0178 52 58 546
[1] „Dort wo die Vorhaben umstritten sind, wollen
wir Bebauungsvarianten und auch Alternativen prüfen“ K. Lompscher,
RBB-Interview.
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