Montag, 22. Februar 2016

Chronologie der Ereignisse zur Presseerklärung vom 18.01.2016



Anlage zur Pressemitteilung vom 18.02.2016
Bezirksstadtrat Panhoff – Bebauung nach Gutsherrenmanier geplant. 
Bewohnerinitiative legt ein Rechtsgutachten für die Bebauung des Grundstücks Blücherstr. 26 vor, das die Unzulässigkeit der Pläne aufzeigt.

Chronologie der Ereignisse:

o   2012: Kauf der Grundstücks durch die Blücher 26 Housing GmbH vom Liegenschaftsfond.
Die Käuferin beabsichtigt  die Sanierung des bestehenden Gebäudes.

o   Bauvoranfrage der Blücher Housing 26 GmbH wird eingereicht am 24. 09. 2014.
Danach finden mehrere Abstimmungstermine und Verhandlungen, u.a. über den Grundstückstausch für die Verlegung des öffentlichen Spielplatzes statt, über die weder die BVV noch die Öffentlichkeit ausreichend informiert werden.
Desgleichen nicht über zahlreiche beabsichtigte Abweichungen vom bestehenden Baurecht hinsichtlich Art und Umfang der Bebauung sowie über eine Einbeziehung der öffentlichen Grünanlage in die Planungen und deren Umwandelung in Straßenland (u.a. als Feuerwehrzufahrt).

o   Anfrage des Bezirksverordneten Dahl (SPD, Vorsitzender Ausschuss für Stadtentwicklung) 23. 03. 2015
- Der Antrag auf Vorbescheid liegt bei der Abt. Stadtplanung seit ca. 6 Monaten vor. -
Antwort Panhoff: Die Sanierung des Spielplatzes erfolge nicht, da die Mittel nicht zur Verfügung ständen. Die Verlegung des Spielplatzes wird erwähnt und eine Entwicklung des  Grundstücks in drei Schritten als möglich dargestellt.
„ ... können bei Bedarf weitere Neubauflächen geschaffen werden“. Es handele  sich „um perspektivische Entwicklungsszenarien“.

o   Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung 17.06. 2015
Das Projekt wird von den Investoren vorgestellt.
Darüber, dass seit Monaten über den Vorbescheid verhandelt wird, wird der Ausschuss nicht informiert. Der Antrag liegt seit 9 Monaten vor.

o   Erste Öffentliche Informationsveranstaltung, (nur zur Blücher 26b!), am 27. 06. 2015 in der Heilig-Kreuz Kirche
Darüber, dass seit Monaten über den Vorbescheid verhandelt wird, und dass in einem Schreiben des Bauamts vom 19.6. 15 bereits vom bestehenden Baurecht abweichende, für Wohngebiete unzulässige Erhöhungen von GFZ und GRZ in Aussicht gestellt wurden, werden die Bürger  nicht informiert.
Vielmehr wird eine Beteiligung der Anwohner_innenschaft u.a. mit folgenden Argumenten zurückgewiesen:
- man plane jetzt bereits seit drei Jahren und habe jetzt keine Zeit mehr
- es gäbe einen Plan für die Bebauung von vor 30 Jahren, damals habe es die Beteiligung bereits gegeben

Außerdem dürfe man theoretisch noch viel massiver bauen (!), da das Planungsrecht eine geschlossene Blockrandbebauung vorsehe.
Das entspricht nach unseren Erkenntnissen in mehrfacher Hinsicht nicht den Tatsachen. Unter anderem wird nicht berücksichtigt, dass so eine Bebauung aufgrund der Bestandsbebauung a) nicht mehr in der Form möglich wäre, b) sie dementsprechend modifiziert werden müsste und c) kommt die rechtsgutachterliche Stellungnahme zu dem Schluss: „Erkennbar ist auch, dass keinesfalls eine geschlossene Bebauung entlang der Blücherstraße und der Schleiermacherstraße festgesetzt ist.“

o   Bauvorbescheid vom 02. 07. 2015 (keine 14 Tage später). Die Stellungnahme des Stadtplanungsamtes lag bereits am 19. 06. 2015, also vor der Bürgerversammlung vor.
Eine ordnungsgemäße Prüfung der Planung und der Folgen der Planung für das Grundstück und das Umfeld ist für uns nicht erkennbar bzw. wurde anscheinend den Architekten der Investoren überlassen:
„Die Abweichungen von der Festsetzung geschlossene Bauweise wurde wie beschrieben umfangreich in der Entwurfserarbeitung geprüft…“ (Seite 2 des Bescheides).

o   Beginn der Unterschriftensammlung gegen die Bebauungspläne durch die Nachbarschafts­initiative im September 15.
Ergebnis: über 700 Anwohner_innen sprechen sich gegen eine Verlegung des Spielplatzes ins Blockinnere und gegen die vorgesehene Kiez- und Umweltzerstörung durch die Bebauung aus.

o   03.09.2015 Presseerklärung der Nachbarschaftsinitiative (siehe Anlage)

o   17.9.15 Die Anwohner der Schleiermacher Str.7 schreiben an die Bezirksbürgermeisterin Frau Herrmann und den Baustadtrat Herrn Panhoff.
Der Brief ist bis heute nicht beantwortet.

o   Zur BVV am 23.9.15 stellt die SPD einen Antrag zur Blücher 26: Die Planungen sollen überdacht, der Spielplatz erhalten und die Bürgerbeteiligung einbezogen werden. (siehe Blog). Der Antrag wird vom Ältestenrat in den Sozialausschuss, den Umweltausschuss und federführend den Ausschuss Stadtentwicklung verwiesen.

o   28.09.2015 Auch die Betreiber des Bauprojektes haben anscheinend kein Interesse, dass ihre Pläne zu früh öffentlich werden. Herr Fleischmann, Vertreter von Jugendwohnen im Kiez e. V., einer der Teilhaber der Blücher Housing GmbH, erklärt telefonisch, dass ihm der Vorbescheid für das Bauvorhaben seit ca. 2 – 3 Wochen vorliege.

o   2.10.15: Bei einem Gesprächstermin unserer Initiative bei Herrn Panhoff wird auf unsere Nachfrage nach den baurechtlichen Grundlagen ausweichend und unklar geantwortet. (Überlegungen einiger Mitglieder der Initiative, einen Anwalt für eine Klarstellung zu beauftragen, nahmen da ihren Anfang.)
Was er uns mit Sicherheit sagen könne sei, dass die Nordspitze des Spielplatzes abgeschnitten werde.

o   Über den SPD-Antrag wird im Beisein von Herrn Panhoff im Sozialausschuss, Umweltausschuss, und zweimal im Stadtentwicklungsausschuss gesprochen, einmal wurde Herr Panhoff vertreten.
Der erteilte Bauvorbescheid und  der Umfang der Planungen werden in unserem Beisein kein einziges Mal erwähnt; in Abwesenheit von Herrn Panhoff wird eine Abstimmung im Ausschuss Stadtentwicklung per GO von der Fraktion der Grünen abgelehnt, da man nicht über genügend Informationen zur aktuellen Planung verfüge.

o   Am 3.2.15 wird der Antrag der SPD im Ausschuss StadtQM mit Mehrheit angenommen, wichtige Änderungen: der Spielplatz ist auch in seiner Qualität zu erhalten; eine noch nicht erfolgte Bürgerbeteiligung ist einzurichten. Die Fraktion der Grünen enthält sich. Herr Panhoff hatte angeregt, den Punkt von der Tagungsordnung zu nehmen, um weitere Planungen abzuwarten.

o   Antrag auf Akteneinsicht in den Bauvorbescheidsantrag  am 12. 10. 2015
Die  Einsicht konnte erst nach vier Monaten erfolgen.
Zunächst wird der Antrag abgelehnt, mit der Begründung, dass der Bauvorbescheid noch nicht beschieden sei. Nach der   Aktenlage war er das aber bereits am 02. 07. 2015. Nicht nur die BVV sondern auch die interessierten Anwohner werden respektlos behandelt.

o   November 2015: ein neuer Grundstücksplan zur Umgestaltung wird lanciert, der auf die Überbauung des Spielplatzes teilweise verzichtet, diesen aber einschränkt und u.a. die Bebauungshöhe für die Gebäude teilweise erhöht.

o   Worüber bisher auch nicht informiert wurde: Die öffentliche Grünanlage, der Fußweg zwischen Baerwald- und Blücherstraße, wird sowohl in den Planungen für die Blücher 26 b als auch für die Blücher 26 a seit spätestens 2014 als Verfügungsmasse behandelt für eine Umwandlung in eine Fahrstraße.

o   Ausführliche schriftliche Antwort Panhoff auf eine Bürgerinnenanfrage am 03.11.2015.
Auf die Frage nach den Grundlagen des Baurechtes wird festgestellt:
„Hier liegt aber ein bestandkräftiger Bebauungsplan in Form des Baunutzungsplanes vor, auf dessen Grundlage entschieden wird. Hier gilt damit auch nicht § 34 BauGB“ (S. 3 des Briefes vom 03. 11. 2015)
Die bereits erfolgten Befreiungen nach § 31 Abs. 2 BauGB werden nicht erwähnt.

Eine (!) weitere Bürgerveranstaltung (zur Akklamation?) wird in Aussicht gestellt.


o   25.11.2015 EinwohnerInnenanfrage der Initiative in der BVV
1.       Welche Formen der Information und Einbeziehung der Anwohner_innen/ Kiezangehörigen und Bewohner_innen bezüglich des Bauprojekts der Blücher Housing GmbH und der Bauherrin des Grundstücks 26b) sind geplant?
2.       In welchen Zeiträumen und mit welchen Einflussmöglichkeiten?
Die Ergebnisse weiterer Erörterungen mit der Senatsverwaltung und den Investoren werden bis Ende des Jahres in Aussicht gestellt.
Panhoff: Da hier bestehendes Baurecht die Grundlage bilde, seien die Einflussmöglichkeiten begrenzter, als bei der Schaffung von neuem Baurecht mit der entsprechenden Bauleitplanung.
Dass im Vorbescheid bereit weit über das bestehende Baurecht hinausgegangen wurde, und neues Baurecht geschaffen werden soll, wird wiederum nicht erklärt.


o   Die Fraktion der Piraten stellt am 16. 12. 2015  einen Missbilligungsantrag  gegen die Amtsführung des Baustadtrates Panhoff
Aktueller Anlass ist die „aktive Umgehung“ des Stadtrates von BVV und Ausschüssen am Beispiel des Ex-YAAM-Grundstückes nach dem Muster des Vorgehens in der Blücher/Schleiermacherstr.
Auch hier wurde anscheinend niemals über die Ergebnisse des Vorbescheidsverfahrens berichtet, obwohl das Grundstück mehrmals Thema in der BVV und den verschiedenen Ausschüssen war. Das bezirkliche Parlament  und die Öffentlichkeit, die nie an dem Verfahren wirklich beteiligt waren, wurden im Glauben gelassen, dass es noch Entscheidungsalternativen gäbe.

o   Januar 2016: Zufällig erhalten wir in der Spielplatzkommission vom 26. 01.16 neue Pläne zur Blücherstr. 26. Vom Bauamt am Tag zuvor ausgegeben. Diese sollen Grundlage für ein entscheidendes Abstimmungsgespräch zwischen Bauamt und Senatsverwaltung am 11.2.16 sein.

o   Zum ersten Mal wird uns deutlich: 1.) Der Umfang der geplanten Neubebauung auf der Blücher 26a), 2.) die geplante Verbreiterung des Weges zwischen Baerwaldstrasse und Schleiermacherstr.. Das bedeutet die Umwandlung der Grünanlage in Straßenland, zusätzliche Baumfällungen auf  dem Gelände von Kita, Schulhof und Atelierhof Kreuzberg.

o   10.02. 2016 Die Nachbarschaftsinitiative legt das Rechtsgutachten des Verwaltungsrechtsanwaltes Dr. Sommer vor, das feststellt, dass die geplanten Ausnahmeregelungen nicht rechtskonform sind.
Dieses Gutachten wurde am 10./11. 02. 2016 an alle bis dato bekannten zuständigen Stellen bei der Senatsverwaltung Stadtentwicklung und Umwelt, beim Bauamt des Bezirkes Friedrichshain-Kreuzberg und an verschiedene mit dem Thema befassten Bezirksverordnete verschickt.

o   12. Februar  2016:
Durch die Einsicht in die Vorbescheidsakten, wird das wahre Ausmaß der vom Bezirk erfolgten Zusagen bezüglich der geplanten Baumaßnahme bekannt (Anlage Vorbescheid).

o   Am 24. 02. 2016 wird der Mißbilligungsantrag der Piraten gegen Baustadtrat Panhoff in der BVV behandelt. Es geht um denselben Sachverhalt, den man so interpretieren könnte: Die Öffentlichkeit und die BVV wurden durch eine verschleiernde Informationspolitik an der Nase herumgeführt, bis es zu spät war, noch auf die Entscheidungen Einfluss zu bekommen.

o   Wir als Mitglieder der Initiative stehen außerdem mit folgenden Personen und Stellen zu dem Thema in Kontakt, respektive Austausch:

o   Akademie der Künste, u.a.: Nachlassverwaltung Ernst May und Walter Rossow,
o   Einladung der Initiative auf die Podien der Akademie-Ausstellung DEMO:POLIS
o   Ernst-May-Gesellschaft
o   Experten zu Ernst May nach 1945, Florian Seidel (Prof. für Architektur) und zu Walter Rossow: Andrea Koenecke, sowie weiteren Rossow-Schülerinnen
o   BUND, insbesondere der Baumbeauftragte für Berlin
o   Naturfreunde Berlin
o   Rat für Stadtentwicklung
o   Architektenkammer
o   Wem gehört Kreuzberg
o   Öffentliche Stellen in der Senatsverwaltung und in den Bezirksämtern
o   Abgeordnete bzw. Fraktionen verschiedenster Parteien auf Bezirks- und Landesebene
o   Bäume am Landwehrkanal
o   Stadt von Unten
o   Bürgerinitiative Fraenkelufer
o   Datenschutzbeauftragte Berlins
o   Bezirkstagespflege
o   Kita Baerwaldstraße
o   Kinderläden
o   - und viele viele Gespräche mit den Menschen auf dem Spielplatz und dem Stadtplatz





Mittwoch, 17. Februar 2016

Gutachten zur Bebauung der Schleiermacher/Blücherstr.



Der Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Herr Dr. Sommer hat eine "Rechtsgutachterliche Stellungnahme zum Bauvorhaben Schleiermacherstr./Blücherstr. 26" (Januar 2016)

In dem Gutachten wird festgestellt:
„.
Die Planungen der Blücher 26 Housing GmbH sind nach dem Maß der baulichen Nutzung planungsrechtlich nicht zulassungsfähig, solange der Baunutzungsplan nicht durch
einen Bebauungsplan abgelöst wird. Die Planung der Blücher 26 Housing GmbH ist geradezu der typische Fall einer Planung, die wegen des geplanten hohen Nutzungsmaßes
ein Planerfordernis auslöst. Es bedarf eines Bebauungsplans oder deutlicher Abstriche
am Nutzungsmaß, um die Planung an die Grundzüge des Baunutzungsplans 1958/60
anzupassen.
Die Position des zuständigen Stadtrats, der zum Ausdruck bringt, den Baunutzungsplan als planungsrechtliche Grundlage anwenden zu wollen und das Projekt der Blücher 26 Housing GmbH zu unterstützen, sind mit geltendem Bauplanungsrecht offenbar nicht vereinbar.“  (Seite 10)

Außerdem wird festgestellt, dass nach den „ Erfahrungen mit der Berliner Genehmigungspraxis …t damit zu rechnen (ist) , dass das oben geschilderte Vorhaben trotz seiner planungsrechtlichen Unzulässigkeit genehmigt wird“.

Durch Akteneinsicht von Bewohnern in die Bauvorbescheidsakten wird jetzt auch deutlich, welche Zusagen für die Bebauung  bereits gemacht wurden.  Herr Panhoff hatte allen Grund der BVV und der Öffentlichkeit die Pläne zu verschleiern, die in dem Gutachten als unzulässig bezeichnet werden.

Das Rechtsgutachten kann unter


angefordert werden.

Sonntag, 17. Januar 2016

Nächstes Treffen 

Di 19.1. 20.30 Schleiermacherstr. 7, Gemeinschaftsraum

Nächster Ausschuss Mi 18.o0, Yorckstr. 4

Ausschuss für Stadtentwicklung

Auf der TO:
5    Umsetzung des Beschlusses DS/1734/IV zum Ex-Yaam-Grundstück
6    Missbilligung der Amtsführung von Stadtrat Hans Panhoff
7    Änderung der Prüfkriterien der sozialen Erhaltungsverordnung für alle Erhaltungsgebiete im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg
(...)

9    Wohnprojekt Blücherstr. 26 - Zurück zu den Anfängen 


10    Bauanträge - aus vorangegangen Sitzungen -
A) 2754-BAA-37 Liebigstr. 2A B) 2755-BAA-37 Liebigstr. 3A C) 2895-BAA-23 Mehringplatz 14 D) 2928-BAA-36
3070-0 Revaler Str. 99 E) 2975-BAA-24 Ohlauer Str. 24 F) 2996-BAA-32 Revaler Str. 28 G) 3066-0
3067-0 Höchste Str. 21 H) 3101-BAA-24 Lausitzer Str. 41-44 I) 3103-BAA-37 Stralauer Platz 29-31
124/IV-StadtQM
DS/1828/IV DS/1994/IV DS/1698/IV
DS/1762/IV DS/1842/IV
Ausdruck vom: 15.01.2016 Seite: 1/2
11    Bauanträge - neu -
A) 3136-BAA-30 B) 3137-BAA-30 C) 3170-BAA-21 D) 3174-BAA-26 E) 3177-BAA-31 F) 3189-BAA-24 G) 3191-BAA-22 H) 3192-0    Müggelstr. 8 I) 3193-BAA-27    Kreuzbergstr. 28 J) 3195-BAA-25    Taborstr. 9
AB) 3389-0 AC) 3391-0 AD) 3395-0
Mühlenstr. 38 - 42 Strausberger Str. 49 Schleusenufer 4 A
Mollstr. 24 Lange Str. 84 Schleusenufer 3 Dessauer Str. 3 - 5 Mühlenstr. 45 - 46 Reichenberger Str. 154 Fontanepromenade 15
K) 3211-0    Obentrautstr. 35 L) 3218-0    Landsberger Allee 68 B M) 3276-BAA-23    Axel-Springer-Str. 44
Gabriel-Max-Str. 8 Manteuffelstr. 63 Kommandantenstr. 18 Neue Bahnhofstr. 1 Haasestr. 2 Scharnweberstr. 4 Am Postbahnhof 14 Mühlenstr. 39 Dennewitzstr. 36-40 Dennewitzstr. 40 Dennewitzstr. 41-43 Ritterstr. 7 Mehringdamm 47
N) 3281-0 O) 3292-0 P) 3301-0 Q) 3306-0 R) 3323-0 S) 3352-0 T) 3353-0 U) 3354-0 V) 3357-0 W) 3358-0 X) 3359-0 Y) 3360-0 Z) 3372-0 AA) 3377-BAA-24    Lausitzer Str. 41 - 44
12    Bauanträge - Listen vom 11.01. und 18.01.2016 - 13    optional - kurzfristige Vorlagen aus dem Bezirksamt 14    Bericht aus dem Bezirksamt 15    Verschiedenes
Mit freundlichen Grüßen
John Dahl Ausschussvorsitzender

Sonntag, 10. Januar 2016

Nächstes Treffen

: Mi, 13.1. 20.30 Schleiermacherstr. 7, Gemeinschaftsraum

DAVOR:
Mittwoch,    13.01.2016,    18:30 Uhr Sitzungssaal 1053, Yorckstr. 4-11 Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Verkehr und Immobilien

 Antrag der SPD zur Blücher wird im UVKI besprochen,
man darf gespannt sein
3    Baumaßnahmen im Bezirk (zweimonatlich im Wechsel mit Verkehr)
3.1    Wohnprojekt Blücherstr. 26 - Zurück zu den Anfängen


BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Einladung Hiermit lade ich Sie zu einer Öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klimaschutz, Verkehr und Immobilien ein.
Mittwoch,    13.01.2016,    18:30 Uhr Sitzungssaal 1053, Yorckstr. 4-11 Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Verkehr und Immobilien
Sitzungstermin: Ort, Raum: Beteiligte Gremien:
Tagesordnung:
1    Bestätigung der Tagesordnung
2    Immobilien im Bezirk (zweimonatlich im Wechsel mit Verkehr)
3    Baumaßnahmen im Bezirk (zweimonatlich im Wechsel mit Verkehr) 
3.1    Wohnprojekt Blücherstr. 26 - Zurück zu den Anfängen 
4    Grünflächen 4.1    Gesamtkonzept zur Weiterentwicklung des Görlitzer Parks erarbeiten 4.2    Umwidmung einer Grünfläche an der Warschauer Straße 5    Umwelt 6    Bericht aus dem Bezirksamt 7    Verschiedenes
Mit freundlichen Grüßen
Peggy Hochstätter Ausschussvorsitzende
051/IV-UVKI
DS/1842/IV
DS/1754/IV DS/1838/IV
Ausdruck vom: 07.01.2016 Seite: 1/1

Donnerstag, 7. Januar 2016

Baustadtrat Panhoff erkrankt entschuldigt


TOP 7    Missbilligung der Amtsführung von Stadtrat Hans Panhoff 
  auf nächsten Ausschuss verschoben

 Ebenfalls
3    Umsetzung des Beschlusses DS/1734/IV zum Ex-Yaam-Grundstück (auf Antrag der Linken, da mit TOp 7 im Zusammenhang stehend.


Dienstag, 5. Januar 2016

Kreuzberg in blinder Verdichtung?

 "Es ist schade, wenn das Land Berlin und der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg es versäumen, dieses Geschenk, ein Alterswerk eines der bedeutendsten deutschen Architekten des 20. Jahrhunderts, angemessen zu schützen. Anfragen des Autors dieser Zeilen an das zuständige Landesdenkmalamt im Jahr 2009, eine Unterschutzstellung zu prüfen, wurden nie beantwortet.

So wird eine unheilvolle Melange aus behördlicher Überlastung, Ignoranz und Gewinnstreben dem einzigen nennenswerten Bau des Architekten Ernst May in Berlin zum Verhängnis. In einigen Jahren schon wird man sich bestürzt fragen, wie so etwas möglich sein konnte."


Zitat aus einen aktuellen Stellungnahme zur städtebaulichen Bedeutung des Ernst-May-Ensembles VON FLORIAN SEIDEL
Dr.-Ing. Architekt, MBA
Associate Professor, Theory of Architecture
Architecture and Urban Design Program
German University in Cairo - GUC
Autor von u.a.: 
Ernst May: Städtebau und Architektur in den Jahren 1954-1970, München 2008

Freitag, 1. Januar 2016

Pressemitteilung 03.09.2015


Pressemitteilung 03.09.2015

Nachbarschaftsinitiative wehrt sich gegen Grünflächen- und Baumvernichtung im nördlichen Bergmannstraßenkiez.
Schildbürgerstreiche im Kreuzberger Bezirksamt - zahllose Stadtbäume und ein Spielplatz sollen siebenstöckigen Neubauten weichen, um die Sicht auf die Rückseite eines Sechzigerjahrehochhauses zu erhalten.
Die neu gegründete Nachbarschaftsinitiative zur Kiezerhaltung (NizKe) hat sich zum Ziel gesetzt
- die grüne Oase an der Blücher- /Schleiermacher- /Fürbringerstraße zu bewahren
- den Spielplatz an seinem jetzigen kiez- und kinderfreundlichen Standort zu erhalten
- wertvollen alten Baumbestand zu sichern und deshalb u.a.
- den geplanten Grundstückstausch zu verhindern.
Vor circa drei Jahren wurde das ehemalige Altenwohnheim an der Blücherstrasse 26 mit dem dazugehörigen Grundstück vom Bezirk verkauft.
Ende Juni 2015 stellte Bezirksbaustadtrat Panhoff zusammen mit dem Käufer, der Blücher 26 Housing GmbH, die Baupläne vor. Das Bestandsgebäude aus den Sechzigerjahren soll erhalten bleiben, außerdem sollen auf dem Gelände vier Neubauten entstehen mit Wohneinheiten für betreuungsbedürftige Jugendliche und Ältere, sowie einer Kita.
Stolz wurde von den Verantwortlichen dieser Plan präsentiert, immerhin hätte man die Ansiedlung von Supermärkten oder den Bau von Luxuswohnungen verhindert. Allerdings müssten dafür viele der jahrzehntealten (und z.T. schon in die Neubauplanung der 60er mit einbezogenen) Bäume gefällt und überhaupt die zum Gesamtbaukonzept Ernst Mays gehörende Parkanlage (des berühmten Gartenarchitekten Rossow) zerstört werden.
Die bei Kiezbewohner_innen und Passant_innen äußerst beliebte grüne Oase an der Ecke Schleiermacher/Fürbringerstraße, die außer zum Spielen auch als Anwohnertreffpunkt und der Naherholung dient, würde verschwinden, der Stadtplatzcharakter ginge völlig verloren wenn der Spielplatz in den Innenhof des zu erschaffenden Neubauensembles verlegt würde.

Zu dem Thema hat die Bezirksverwaltung sogar ein Gutachten erstellen lassen, dass zu der absurden Erkenntnis kam, es sei für die Kinder besser, unter den Fenstern und Balkonen der zu betreuenden Bewohner auf einem schlecht zugängigen und nicht öffentlich einsehbaren Innenhof zu spielen, statt wie bisher unter Bäumen, in Sichtkontakt und mit Anbindung an die Nachbarschaft im Kiez.

Maximale Ausbeute an umbautem Raum auf Kosten des bestehenden sozialen Umfeldes und der Lebensqualität im Kiez ohne Berücksichtigung der Anwohner_inneninteressen, eine recht eindimensional anmutende Auslegung von Inklusion und Sozialverträglichkeit!
Die Bauträger der Blücher 26 erläuterten, dass es bereits eine ältere mit dem Bezirk abgestimmte Planungsvariante gegeben hatte, die ohne Spielplatzverlegung ausgekommen wäre. Dann jedoch ruderte das Stadtplanungsamt zurück. Es fordert jetzt den Erhalt einer „Sichtachse“ auf das Bestandsgebäude, entworfen von Ernst May, einem der prominenten Stadtplaner der bundesdeutschen Nachkriegszeit, auch bekannt als „Vater der Trabantenstädte“ (Die Welt). Das bestehende Altenwohnheim ist das einzige Ernst May-Gebäude in Berlin. Die geforderte Sichtachse soll allerdings auf die Rückseite des Hauses gerichtet sein, auf der sich Fenster zu Fluren und Wirtschaftsräumen befinden.
Die Ästhetik der baulichen Hinterlassenschaft Mays gilt in der Fachwelt als zweckdienlich, funktional - und überholt; als Kind ihrer Zeit. Als wegweisend und seiner Zeit voraus bewertet man hingegen seine „starke Betonung des Elements der Landschaft und der Grüngestaltung“ sowie die „Einbettung der Gebäude in Grünflächen und die innige Verschränkung des Wohnens mit dem Grün“.(1)
Besonders wichtig war Ernst May bei der Konzeption des Heinrich-Plett Hauses in der Blücherstraße 26 nach eigener Aussage sogar folgendes: „...die Architekten betrachteten es von Anbeginn als ihre Aufgabe, den Baumbestand(2) zu erhalten, der dann später von dem Gartenarchitekten Rossow
liebevoll in eine parkartige Gesamtanlage einbezogen wurde.“ (Ernst May 1969(3))
Die Bedeutung eines Projektes zu würdigen und dabei gleichzeitig seine Essenz zu zerstören, das könnte ein Streich aus dem Rathaus von Schilda sein. Dazu passt auch der Umstand, dass es eine grüne Bezirksregierung ist, die für die Errichtung von Neubauten eine innerstädtische Grünfläche mit altem Baumbestand zu vernichten plant.

Das Spielplatzgrundstück gehört nicht zu dem Areal, das an die Blücher 26 Housing GmbH verkauft wurde, es ist weiterhin im Besitz der Stadt und somit der Bürger_innen!
Um auf dem Spielplatzgelände also wie geplant in Blockrandbebauung einen weithin sichtbaren und den Kiez visuell domierenden siebenstöckigen Zweckbau zu errichten, müsste ein Grundstückstausch stattfinden, Spielplatzareal an öffentlicher Strassenecke gegen Platz im Innenhof eines Neu- und Bestandsgebäudeensembles.
Die Vorteile dieses Grundstückstausches für den Bauträger liegen auf der Hand:
- da sowieso Abstandsflächen eingehalten werden müssen, wäre es für die Blücher 26 Housing GmbH ein Nettogewinn an bebaubarer Fläche und das ohne zusätzliche Kosten
- die Abstandsfläche in der Mitte des Bauensembles, also der neue Spielplatz, würde vom Bezirk gestaltet und gewartet, ohne Kosten für die Eigentümer
- es wäre sicher praktisch für die geplante Kita, auf dem eigenen Hof einen von der Stadt betriebenen 'öffentlichen' Spielplatz zu haben.
Vorteile für den Kiez gäbe es durch diesen Grundstückstausch keine, dafür wären die Nachteile erheblich:
- der Spielplatz wäre nur noch über versteckte Zugangswege erreichbar und vom Rest des Kiezes isoliert
- die siebenstöckigen Zweckbauten direkt am Bürgersteigrand würden die durch Gründerzeitbauten geprägte Nachbarschaft dominieren und optisch verschandeln
- der nördliche Abschnitt der Schleiermacherstraße würde verschattet
- dieser Teil des Kiezes verlöre seinen grünen und offenen, zum Verweilen einladenden Stadtplatzcharakter. Eine der kleinen grünen Lungen, für die Berlin als „grünste Metropole Europas“ geschätzt ist, weniger.

Den Grundstückstausch kann der Bezirk nicht allein beschließen, er müsste beim Liegenschaftsamt des Senats beantragt werden, auch das geschähe nur dann, wenn die Projektplanung sowohl vom Bauausschuss als auch von der Bezirksverordnetenversammlung bewilligt würde.
NizKe ruft alle interessierten und besorgten Bürgerinnen und Bürger auf, ihrem Unmut über die geplante Kiezzerstörung Ausdruck zu verleihen, sich mit ihrer Unterschrift und besonders mit Eingaben an die Entscheidungsträger_innen gegen die derzeitige Planung zu wehren.
Die Bauauschussmitglieder sowie die Bezirksverordneten bittet NizKe, den geplanten Grundstückstausch zu verhindern.
Unterschriftenlisten für den Kiezerhalt liegen bei Pizza Don in der Schleiermacherstraße 9 aus.

Sonntag, 20. Dezember 2015

Nächstes Treffen 7.1. 20.30 Uhr,
Schleiermacherstr. 7, Gemeinschaftsraum im Hof
für Nachfragen: 0178 5258546

ACHTUNG: nächster Ausschuss:
Mittwoch,    06.01.2016,    18:00 Uhr BVV-Saal, Yorckstr. 4-11
Ausschuss für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiersmanagement, Mieten
Soziale Stadt und Quartiersmanagement, Mieten ein.

Tagesordnung: - Auszug - 
1    Bestätigung der Tagesordnung
 2    Qualifizierte Fachkraft für die Bauordnungen
3    Umsetzung des Beschlusses DS/1734/IV zum Ex-Yaam-Grundstück
4    Bebauungsplan VI-140fa VE "Yorckdreieck" für das Grundstück Yorckstraße 35-42 (teilweise) im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, Ortsteil Kreuzberg sowie im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Schöneberg
5    QM Erweiterung Wassertorplatz
6    Spreeuferweg: Planungen an der Schillingbrücke zwischen Mitte und Friedrichshain-Kreuzberg abstimmen
7    Missbilligung der Amtsführung von Stadtrat Hans Panhoff 
8    Bauanträge - aus vorangegangen Sitzungen -
A) 2448-BAA-21 2459-BAA-21 B) 2593-BAA-26
C) 2686-BAA-23 D) 2689-BAA-24 E) 2754-BAA-37 F) 2755-BAA-37 G) 2757-BAA-34
2888-BAA-34 H) 2762-BAA-37
2785-BAA-37 I) 2895-BAA-23
117/IV-StadtQM
Schleusenufer 4 Hallesches Ufer 60 Reichenberger Str. 5 Forster Str. 4 Liebigstr. 2A Liebigstr. 3A
Boxhagener Str. 79-82
Revaler Str. 99 Mehringplatz 14
DS/0919/IV DS/1828/IV DS/1982/IV
DS/1984/IV DS/1997/IV
DS/1994/IV
Ausdruck vom: 17.12.2015 Seite: 1/2
9    Bauanträge - neu -
A)    2911-BAA-35 B)    3045-BAA-35 C)    2913-BAA-37
2928-BAA-36
3070-0 D)    2931-BAA-25
E)    2962-0 F)    2963-0 G)    2975-BAA-24 H)    2982-BAA-31 I)    2987-BAA-25 J)    2996-BAA-32 K)    3001-BAA-26 L)    3066-0
3067-0 M)    3075-BAA-37 N)    3101-BAA-24 O)    3103-BAA-37 P)    3111-BAA-37
3112-BAA-37 Q)    3120-0
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10    Bauanträge - Listen vom 14.12., 21.12.15 und 04.01.16 -

Mittwoch, 16. Dezember 2015

Einwohner_innenanfrage zur Blücher 26 vom 16.12.

Einwohner*innenanfrage
16.12.2015    BVV
Betr.:    EA069 - Zu den Bauplänen der Blücher 26 Housing GmbH Blücherstr. 26 und 26a), des House of Life in der Blücherstr. 26b) und Stadtteilplanung Blücherstraße/ Schleiermacherstraße/ Baerwaldstraße

Ich frage das Bezirksamt:
1.    Warum wurde zu Beginn des Projekts und bis jetzt keine Baumbestandserhebung für die Blücher 26 a) und b) unternommen und der wertvolle alte Baumbestand, der schon 1964 in den Planungen von Ernst May erwähnt ist (und der ausdrücklich erhalten wurde), sowie die zahlreichen inzwischen 50 Jahre alten Neupflanzungen mit in die Planungen einbezogen bzw. den Planungen zugrunde gelegt?

2.    Entspricht das dem "Klimaschutzprogramm 2020" der BVV-Fraktion der Grünen bzw. den Zielen des ersten bezirklichen Klimarates?

3.    Kann eine Art Runder Tisch eingerichtet werden, zu dem die mit dem Thema befassten Vertreter_innen von z.B. der Akademie der Künste (u.a. Nachlassverwaltung Ernst May und Walter Rossow), der Ernst-May-Gesellschaft, der Architektenkammer bzw. des Rats für Stadtentwicklung, des Baukollegiums, des Bundes für Umwelt- und Naturschutz, etc. sowie z.B. ein/e Vertreterin vom Klimarat, von den Bauträger_innen, aus dem Stadtbauamt, Stadtentwicklungsbeauftrage der verschiedenen Fraktionen, etc. und Kiezbewohner_innen eingeladen werden?

Friedrichshain-Kreuzberg, den 14.12.2015    Einwohner*in    , (Antragsteller/in, Fragesteller/in bzw. Berichterstatter/in)