Anlage zur
Pressemitteilung vom 18.02.2016
Bezirksstadtrat
Panhoff – Bebauung nach Gutsherrenmanier geplant.
Bewohnerinitiative
legt ein Rechtsgutachten für die Bebauung des Grundstücks Blücherstr. 26 vor,
das die Unzulässigkeit der Pläne aufzeigt.
Chronologie
der Ereignisse:
o 2012: Kauf der Grundstücks durch die Blücher
26 Housing GmbH vom Liegenschaftsfond.
Die Käuferin beabsichtigt die Sanierung des bestehenden Gebäudes.
o Bauvoranfrage der Blücher Housing 26 GmbH
wird eingereicht am 24. 09. 2014.
Danach finden mehrere
Abstimmungstermine und Verhandlungen, u.a. über den Grundstückstausch für die
Verlegung des öffentlichen Spielplatzes statt, über die weder die BVV noch die
Öffentlichkeit ausreichend informiert werden.
Desgleichen nicht über zahlreiche
beabsichtigte Abweichungen vom bestehenden Baurecht hinsichtlich Art und Umfang
der Bebauung sowie über eine Einbeziehung der öffentlichen Grünanlage in die
Planungen und deren Umwandelung in Straßenland (u.a. als Feuerwehrzufahrt).
o Anfrage des Bezirksverordneten Dahl (SPD,
Vorsitzender Ausschuss für Stadtentwicklung) 23. 03. 2015
- Der Antrag auf Vorbescheid
liegt bei der Abt. Stadtplanung seit ca. 6 Monaten vor. -
Antwort Panhoff: Die Sanierung
des Spielplatzes erfolge nicht, da die Mittel nicht zur Verfügung ständen. Die
Verlegung des Spielplatzes wird erwähnt und eine Entwicklung des Grundstücks in drei Schritten als möglich
dargestellt.
„ ... können bei Bedarf weitere Neubauflächen
geschaffen werden“. Es handele sich „um
perspektivische Entwicklungsszenarien“.
o Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung
17.06. 2015
Das Projekt wird von den
Investoren vorgestellt.
Darüber, dass seit Monaten über
den Vorbescheid verhandelt wird, wird der Ausschuss nicht informiert. Der
Antrag liegt seit 9 Monaten vor.
o Erste Öffentliche Informationsveranstaltung,
(nur zur Blücher 26b!), am 27. 06. 2015 in der Heilig-Kreuz Kirche
Darüber, dass seit Monaten über
den Vorbescheid verhandelt wird, und dass in einem Schreiben des Bauamts vom
19.6. 15 bereits vom bestehenden Baurecht abweichende, für Wohngebiete
unzulässige Erhöhungen von GFZ und GRZ in Aussicht gestellt wurden, werden die
Bürger nicht informiert.
Vielmehr wird eine Beteiligung
der Anwohner_innenschaft u.a. mit folgenden Argumenten zurückgewiesen:
- man plane jetzt bereits seit
drei Jahren und habe jetzt keine Zeit mehr
- es gäbe einen Plan für die
Bebauung von vor 30 Jahren, damals habe es die Beteiligung bereits gegeben
Außerdem dürfe man theoretisch
noch viel massiver bauen (!), da das Planungsrecht eine geschlossene
Blockrandbebauung vorsehe.
Das entspricht nach unseren
Erkenntnissen in mehrfacher Hinsicht nicht den Tatsachen. Unter anderem wird
nicht berücksichtigt, dass so eine Bebauung aufgrund der Bestandsbebauung a)
nicht mehr in der Form möglich wäre, b) sie dementsprechend modifiziert werden
müsste und c) kommt die rechtsgutachterliche Stellungnahme zu dem Schluss: „Erkennbar ist auch, dass keinesfalls eine
geschlossene Bebauung entlang der Blücherstraße und der Schleiermacherstraße
festgesetzt ist.“
o Bauvorbescheid vom 02. 07. 2015 (keine 14
Tage später). Die Stellungnahme des Stadtplanungsamtes lag bereits am 19. 06.
2015, also vor der Bürgerversammlung vor.
Eine ordnungsgemäße Prüfung der
Planung und der Folgen der Planung für das Grundstück und das Umfeld ist für
uns nicht erkennbar bzw. wurde anscheinend den Architekten der Investoren
überlassen:
„Die Abweichungen von der
Festsetzung geschlossene Bauweise wurde wie beschrieben umfangreich in der
Entwurfserarbeitung geprüft…“ (Seite 2 des Bescheides).
o Beginn der Unterschriftensammlung gegen die
Bebauungspläne durch die Nachbarschaftsinitiative im September 15.
Ergebnis: über 700 Anwohner_innen
sprechen sich gegen eine Verlegung des Spielplatzes ins Blockinnere und gegen die
vorgesehene Kiez- und Umweltzerstörung durch die Bebauung aus.
o 03.09.2015 Presseerklärung der
Nachbarschaftsinitiative (siehe Anlage)
o
17.9.15 Die Anwohner der
Schleiermacher Str.7 schreiben an die Bezirksbürgermeisterin Frau Herrmann und den
Baustadtrat Herrn Panhoff.
Der Brief ist bis heute nicht beantwortet.
Der Brief ist bis heute nicht beantwortet.
o Zur BVV am 23.9.15 stellt die SPD einen
Antrag zur Blücher 26: Die Planungen sollen überdacht, der Spielplatz erhalten
und die Bürgerbeteiligung einbezogen werden. (siehe Blog). Der Antrag wird vom
Ältestenrat in den Sozialausschuss, den Umweltausschuss und federführend den
Ausschuss Stadtentwicklung verwiesen.
o 28.09.2015 Auch die Betreiber des
Bauprojektes haben anscheinend kein Interesse, dass ihre Pläne zu früh
öffentlich werden. Herr Fleischmann, Vertreter von Jugendwohnen im Kiez e. V.,
einer der Teilhaber der Blücher Housing GmbH, erklärt telefonisch, dass ihm der
Vorbescheid für das Bauvorhaben seit ca. 2 – 3 Wochen vorliege.
o
2.10.15: Bei
einem Gesprächstermin unserer Initiative bei Herrn Panhoff wird auf unsere
Nachfrage nach den baurechtlichen Grundlagen ausweichend und unklar
geantwortet. (Überlegungen einiger Mitglieder der Initiative, einen Anwalt für
eine Klarstellung zu beauftragen, nahmen da ihren Anfang.)
Was er uns mit Sicherheit sagen
könne sei, dass die Nordspitze des Spielplatzes abgeschnitten werde.
o Über den SPD-Antrag wird im Beisein von Herrn
Panhoff im Sozialausschuss, Umweltausschuss, und zweimal im
Stadtentwicklungsausschuss gesprochen, einmal wurde Herr Panhoff vertreten.
Der erteilte Bauvorbescheid
und der Umfang der Planungen werden in
unserem Beisein kein einziges Mal erwähnt; in Abwesenheit von Herrn Panhoff wird
eine Abstimmung im Ausschuss Stadtentwicklung per GO von der Fraktion der
Grünen abgelehnt, da man nicht über genügend Informationen zur aktuellen
Planung verfüge.
o Am 3.2.15 wird der Antrag der SPD im
Ausschuss StadtQM mit Mehrheit angenommen, wichtige Änderungen: der Spielplatz
ist auch in seiner Qualität zu erhalten; eine noch nicht erfolgte
Bürgerbeteiligung ist einzurichten. Die Fraktion der Grünen enthält sich. Herr
Panhoff hatte angeregt, den Punkt von der Tagungsordnung zu nehmen, um weitere
Planungen abzuwarten.
o Antrag auf Akteneinsicht in den
Bauvorbescheidsantrag am 12. 10. 2015
Die Einsicht konnte erst nach vier Monaten
erfolgen.
Zunächst wird der Antrag
abgelehnt, mit der Begründung, dass der Bauvorbescheid noch nicht beschieden
sei. Nach der Aktenlage war er das aber
bereits am 02. 07. 2015. Nicht nur die BVV sondern auch die interessierten
Anwohner werden respektlos behandelt.
o November 2015: ein neuer Grundstücksplan zur
Umgestaltung wird lanciert, der auf die Überbauung des Spielplatzes teilweise
verzichtet, diesen aber einschränkt und u.a. die Bebauungshöhe für die Gebäude
teilweise erhöht.
o Worüber bisher auch nicht informiert wurde:
Die öffentliche Grünanlage, der Fußweg zwischen Baerwald- und Blücherstraße,
wird sowohl in den Planungen für die Blücher 26 b als auch für die Blücher 26 a
seit spätestens 2014 als Verfügungsmasse behandelt für eine Umwandlung in eine
Fahrstraße.
o Ausführliche schriftliche Antwort Panhoff auf
eine Bürgerinnenanfrage am 03.11.2015.
Auf die Frage nach den Grundlagen
des Baurechtes wird festgestellt:
„Hier liegt aber ein
bestandkräftiger Bebauungsplan in Form des Baunutzungsplanes vor, auf dessen Grundlage
entschieden wird. Hier gilt damit auch nicht § 34 BauGB“ (S. 3 des Briefes vom
03. 11. 2015)
Die bereits erfolgten Befreiungen
nach § 31 Abs. 2 BauGB werden nicht erwähnt.
Eine (!) weitere
Bürgerveranstaltung (zur Akklamation?) wird in Aussicht gestellt.
o 25.11.2015 EinwohnerInnenanfrage der
Initiative in der BVV
1.
Welche
Formen der Information und Einbeziehung der Anwohner_innen/ Kiezangehörigen und
Bewohner_innen bezüglich des Bauprojekts der Blücher Housing GmbH und der
Bauherrin des Grundstücks 26b) sind geplant?
2.
In welchen
Zeiträumen und mit welchen Einflussmöglichkeiten?
Die Ergebnisse weiterer
Erörterungen mit der Senatsverwaltung und den Investoren werden bis Ende des
Jahres in Aussicht gestellt.
Panhoff: Da hier bestehendes
Baurecht die Grundlage bilde, seien die Einflussmöglichkeiten begrenzter, als
bei der Schaffung von neuem Baurecht mit der entsprechenden Bauleitplanung.
Dass im Vorbescheid bereit weit
über das bestehende Baurecht hinausgegangen wurde, und neues Baurecht
geschaffen werden soll, wird wiederum nicht erklärt.
o Die Fraktion der Piraten stellt am 16. 12.
2015 einen Missbilligungsantrag gegen die Amtsführung des Baustadtrates
Panhoff
Aktueller Anlass ist die „aktive
Umgehung“ des Stadtrates von BVV und Ausschüssen am Beispiel des
Ex-YAAM-Grundstückes nach dem Muster des Vorgehens in der
Blücher/Schleiermacherstr.
Auch hier wurde anscheinend
niemals über die Ergebnisse des Vorbescheidsverfahrens berichtet, obwohl das
Grundstück mehrmals Thema in der BVV und den verschiedenen Ausschüssen war. Das
bezirkliche Parlament und die Öffentlichkeit,
die nie an dem Verfahren wirklich beteiligt waren, wurden im Glauben gelassen,
dass es noch Entscheidungsalternativen gäbe.
o Januar 2016: Zufällig erhalten wir in der
Spielplatzkommission vom 26. 01.16 neue Pläne zur Blücherstr. 26. Vom Bauamt am
Tag zuvor ausgegeben. Diese sollen Grundlage für ein entscheidendes
Abstimmungsgespräch zwischen Bauamt und Senatsverwaltung am 11.2.16 sein.
o Zum ersten Mal wird uns deutlich: 1.) Der
Umfang der geplanten Neubebauung auf der Blücher 26a), 2.) die geplante
Verbreiterung des Weges zwischen Baerwaldstrasse und Schleiermacherstr.. Das
bedeutet die Umwandlung der Grünanlage in Straßenland, zusätzliche
Baumfällungen auf dem Gelände von Kita,
Schulhof und Atelierhof Kreuzberg.
o 10.02. 2016 Die Nachbarschaftsinitiative legt
das Rechtsgutachten des Verwaltungsrechtsanwaltes Dr. Sommer vor, das
feststellt, dass die geplanten Ausnahmeregelungen nicht rechtskonform sind.
Dieses Gutachten wurde am 10./11.
02. 2016 an alle bis dato bekannten zuständigen Stellen bei der
Senatsverwaltung Stadtentwicklung und Umwelt, beim Bauamt des Bezirkes
Friedrichshain-Kreuzberg und an verschiedene mit dem Thema befassten
Bezirksverordnete verschickt.
o 12. Februar
2016:
Durch die Einsicht in die
Vorbescheidsakten, wird das wahre Ausmaß der vom Bezirk erfolgten Zusagen
bezüglich der geplanten Baumaßnahme bekannt (Anlage Vorbescheid).
o Am 24. 02. 2016 wird der Mißbilligungsantrag
der Piraten gegen Baustadtrat Panhoff in der BVV behandelt. Es geht um
denselben Sachverhalt, den man so interpretieren könnte: Die Öffentlichkeit und
die BVV wurden durch eine verschleiernde Informationspolitik an der Nase
herumgeführt, bis es zu spät war, noch auf die Entscheidungen Einfluss zu
bekommen.
o Wir als Mitglieder der Initiative stehen
außerdem mit folgenden Personen und Stellen zu dem Thema in Kontakt, respektive
Austausch:
o Akademie der Künste, u.a.: Nachlassverwaltung
Ernst May und Walter Rossow,
o Einladung der Initiative auf die Podien der
Akademie-Ausstellung DEMO:POLIS
o Ernst-May-Gesellschaft
o Experten zu Ernst May nach 1945, Florian
Seidel (Prof. für Architektur) und zu Walter Rossow: Andrea Koenecke, sowie
weiteren Rossow-Schülerinnen
o BUND, insbesondere der Baumbeauftragte für
Berlin
o Naturfreunde Berlin
o Rat für Stadtentwicklung
o Architektenkammer
o Wem gehört Kreuzberg
o Öffentliche Stellen in der Senatsverwaltung
und in den Bezirksämtern
o Abgeordnete bzw. Fraktionen verschiedenster
Parteien auf Bezirks- und Landesebene
o Bäume am Landwehrkanal
o Stadt von Unten
o Bürgerinitiative Fraenkelufer
o Datenschutzbeauftragte Berlins
o Bezirkstagespflege
o Kita Baerwaldstraße
o Kinderläden
o - und viele viele Gespräche mit den Menschen
auf dem Spielplatz und dem Stadtplatz
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