Pressemitteilung,
Berlin 18.2.1016
Bezirksstadtrat Panhoff –
Bebauung nach Gutsherrenmanier geplant
Anwohnerinitiative legt ein Rechtsgutachten zur
Blücherstr. 26 vor, das die planungsrechtliche Unzulässigkeit der auf diesem
Grundstück geplanten Bauvorhaben aufzeigt.
Die
rechtgutachterliche Stellungnahme des Fachanwalts für Bau- und Planungsrecht
Dr. Karsten Sommer, von den Anwohner_innen in Auftrag gegeben, stellt zu dem
Bauvorhaben Blücherstr. 26 fest:
"Die Planungen der Blücher 26 Housing GmbH sind nach dem Maß der
baulichen Nutzung planungsrechtlich nicht zulassungsfähig, solange der
Baunutzungsplan nicht durch einen Bebauungsplan abgelöst wird. Die Planung der
Blücher 26 Housing GmbH ist geradezu der typische Fall einer Planung, die wegen
des geplanten hohen Nutzungsmaßes ein Planerfordernis auslöst. Es bedarf eines
Bebauungsplans oder deutlicher Abstriche am Nutzungsmaß, um die Planung an die
Grundzüge des Baunutzungsplans 1958/60 anzupassen.
Die Position des
zuständigen Stadtrats, der zum Ausdruck bringt, den Baunutzungsplan als
planungsrechtliche Grundlage anwenden zu wollen und das Projekt der Blücher 26
Housing GmbH zu unterstützen, sind mit geltendem Bauplanungsrecht offenbar
nicht vereinbar."
Unsere
Initiative für den Kiezerhalt setzt sich für eine kiezverträgliche bauliche Gestaltung
des Grundstücks Blücherstr. 26 ein. Wir fordern einen einstweiligen Stopp des
Verfahrens und eine genuine Bürgerinformation und -beteiligung. Wir kritisieren
eine überproportionale Flächenversiegelung auf Kosten der zugehörigen Garten-
und Parkanlage. Dutzende
Bäume müssten gefällt werden. Zusätzlich würde eine als Grünanlage geschützte Durchwegung
in Straßenland umgewandelt werden. Der angrenzende Spielplatz samt zugehörigem
Stadtplatz, ein wichtiger Anwohner_innentreffpunkt, wären nur noch ein Schatten
ihrer selbst.
Der
umstrittene grüne Baustadtrat Hans Panhoff hat allem Anschein nach bisher alles
versucht zu verhindern, dass der volle Umfang der Pläne bekannt wird. Unserer
Initiative wurde z.B. erst vier Monate nach Antragstellung endlich Einsicht in
die Bauvoranfrage gewährt.
Jetzt
steht fest: Bereits am 02. 07. 2015 ist eine Bauvoranfrage beschieden worden,
in der den Eigentümern Abweichungen von dem bestehenden Bebauungsplan in
Aussicht gestellt werden, die die zulässige bauliche Nutzung erheblich
überschreiten würden. Bis heute ist es gelungen, diese Tatsache der
Öffentlichkeit und der BVV vorzuenthalten. Obwohl das Bauvorhaben und seine
planungsrechtlichen Grundlagen in
mehreren Ausschüssen der BVV behandelt wurde und Thema mehrerer Einwohner*innenanfragen
in der BVV war, wurde u.a. niemals erwähnt, dass vom bestehenden Baurecht
abgewichen werden soll. Dass trotz des sich deutlich artikulierenden Protestes seit
Monaten in so nicht zulässiger Weise weitergeplant wird, ohne überhaupt den vollen
Umfang der Pläne offenzulegen, erscheint manchen Anwohnern als gewollte
Täuschung sowohl der Öffentlichkeit als auch der Ausschüsse und der BVV.
Wir treten für einen Umgang mit
dem Grundstück ein, der die planungsrechtlichen Festlegungen des bestehenden Baunutzungsplanes respektiert.
In dem Zusammenhang ist die 1964 dort erfolgte Bebauung als einen die
Verdichtung begrenzenden Faktor zu prüfen und zu berücksichtigen.
Wir fordern eine transparente Bürgerbeteiligung,
die mehr ist als eine öffentliche Präsentation dessen, was die Kiezangehörigen
hinzunehmen haben.
Der Vorgang scheint sich
einzureihen in die Liste der Skandale und Fehlschläge, die die Arbeit von Herrn
Panhoff in dieser Legislaturperiode begleiten. Laut Presseberichten hat dies die
Steuerzahler bereits erhebliche Summen gekostet. Man fragt sich, wie lange die
BVV-Fraktion der Grünen noch diese "Betonpolitik" ihres Stadtrates
unterstützen will, die sie in der Opposition sehr wahrscheinlich bekämpfen
würden.
Die Amtsführung von Herrn Panhoff hat kürzlich erneut zu einer
Missbilligung geführt. Fazit des Mißbilligungsantrages der Piraten und der SPD,
der am 24. 02. 2016 in der BVV behandelt wird: Die Beschlussfassungen der BVV (hier
zum Ex-YAAM-Gelände) kamen ungewollt zu spät, weil die BVV aus Unkenntnis über
den Bauvorbescheid erst auf den Bauantrag reagieren konnte.
Dies wird auch mit dem Grundstück Schleiermacherstr./Blücherstraße
passieren, wenn dem nicht rechtzeitig ein Riegel vorgeschoben wird.
Chronologie der Ereignisse und weitere Informationen:
Kontakt
über:
Initiative
für den Kiezerhalt
(Quartier
Nördliche Bergmannstraße)
c/o C.
Bartholomeyczik
wohnenxberg61@web.de
0178
52 58 546
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