Donnerstag, 31. März 2016

Anspruch und Wirklichkeit - Die Grünen Friedrichshain-Kreuzberg

Wer die Beiträge in diesem Blog liest, dem wird schnell deutlich, dass im Bezirk bei der Politik der Grünen ein großer Widerspruch zwischen Anspruch und tatsächlichem Handeln besteht.

Auf der Seite der Grünen wird jetzt stolz das Wahlprogramm
präsentiert:

Wir zitieren:
"Am 18. September werden in Berlin das Abgeordnetenhaus und die Bezirksparlamente neu gewählt. Ihr wollt wissen, für was die Grünen in Friedrichshain-Kreuzberg genau stehen? Dann lest unser Wahlprogramm, das unsere Bezirksgruppe Ende Februar verabschiedet hat.
Hier schon mal eine kurze Leseprobe:
Friedrichshain-Kreuzberg ist bunt, vielfältig und lebendig - es ist streitlustig, alternativ und solidarisch. Genau das lieben wir so. Genau das wollen wir erhalten und weiter gestalten. Hier lebt eine kritische und aktive Zivilgesellschaft, die sich einmischt und nicht einfach alles klaglos schluckt. Die die Verhältnisse zum Tanzen bringen will, ganz egal, ob es sich dabei um das weltweite Flüchtlingsdrama oder die kleine Grünfläche vor der Haustür dreht.
Nicht zu Unrecht sehen viele unseren Bezirk als kleines gallisches Dorf, das für alternative, progressive Lösungen streitet. Das macht diesen Bezirk so reizvoll und attraktiv, führt aber auch dazu, dass viele Herausforderungen, bevor sie auf die Gesamtgesellschaft treffen, zunächst hier auftauchen."

Jetzt ist durch einen Artikel in der Berliner Woche wieder ein neuer Fall von "bürgerfreundlicher Politik" für die "aktive Zivilgesellschaft" bekannt geworden.
Es handelt sich um die Neubaupläne für das Grundstück der Gerhard-Hauptmann-Schule in der Ohlauer Str.
Hier hat der Bezirk durch falsche Entscheidungen der Bezirksamtes und des Baustadtrates Panhoff bereits man weiß nicht genau wieviele Millionen Euro versenkt.
Jetzt soll an den bezirklichen Gremien und der Öffentlichkeit vorbei eine Umgestaltung der Schule und eine Neubauplanung realisiert werden. Die Machart kommt uns bekannt vor.
Als Verantwortliche wird die Stadträtin Jana Borkamp genannt. Aber natürlich ist an den Vorgängen auch wieder der gerügte Stadtrat Panhoff beteiligt, da das Vorhaben nach den Recherchen der Berliner Woche bereits kurz vor der Genehmigung des Baus steht. Anscheinend wollte man ihn hier aus der Schusslinie nehmen.

Zurück zum Wahlprogramm der Grünen:
Wir lesen auf Seite 10 genau unsere Forderung für das Grundstück Blücherstr./Schleiermacherstr:

"Besonders dicht bewohnte bzw. frequentierte Kiez wollen wir mit dem Erlass von Bebauungsplänen vor überzogener Nachverdichtung schützen."

Man fragt sich, ob die Ersteller des Programms die bezirkliche Politik wirklich kennen
.
Begeistert lesen wir dann auf S. 15:
Das können wir blind unterschreiben. Es hat nur nichts mit der Politik der Betonfraktion der Grünen in der BVV  zu tun. Die Beispiele für die Widersprüche können hier nachgelesen werden.

Jetzt beginnt der Wahlkampf. Wir werden die Grünen mit Ihrer Politik in der laufenden Legislaturperiode weiterhin konfrontieren.

S. 30 des Wahlprogramms unter dem Stichwort "Mehr Beteiligung an der Planung"







 

Freitag, 25. März 2016

Impressum

Verantwortlich im Sinne des Presserechts:
Daniel Weno
Schleiermacherstr. 7
10961 Berlin

kiezerhaltung@gmail.com

Mittwoch, 9. März 2016

Bürgerbeteiligung nicht vorgesehen


Wir dokumentieren hier die Antwort des Baustadtrates, Herrn Panhoff, auf eine ausführliche Anfrage einer Mitstreiterin unserer Initiative, die auch die Gestaltung der Bürgerbeteiligung beinhaltete.

Inhalt des Schreiben war u. a.:
"Dass über eine so grundsätzliche geplante Ummodellierung eines halben Häuserblocks, mit einem grob geschätzten Verlust von ca. 70-80 Bäumen samt dazugehöriger Grünfläche, sprich umfangreichster Flächenversiegelung, und entsprechenden Auswirkungen auf den Kiez, bereits Bauvoranfragen beschieden werden, ohne die Anwohner_innenschaft rechtzeitig zu informieren; dass nicht einmal den von Ihnen unterzeichneten Empfehlungen zu § 25 nachgekommen wird, stößt vor den Kopf und empört."

Eine bürgerfreundliche Politik wird von der grünen Bezirksregierung stets öffentlich herausgestellt. In der Praxis passiert folgendes: 

 "obwohl wir seit Monaten präsent sind, uns um Information und konstruktive Lösungsfindung bemühen, erfahren wir nur durch Zufall auf der Sitzung der Spielplatzkommission Ende Januar von den Plänen für das ganze Areal. Diese gehen in Ihrem Umfang weit über das bisher Bekannte hinaus."

Eine bürgerfreundliche Politik beinhaltet auch die Einrichtung eines Runden Tisches mit transparenten Informationen und einem regelmäßigen Austausch:

"Ich erinnere nochmal an die Frage nach der Einrichtung eines Runden Tisches. Gesprächsraum für alle, RECHTZEITIG, erscheint allemal sinnvoller, als eine Verschleppung von Informationen, Verhärtung der Fronten und Zuspitzung bis hin zu rechtlichen Schritten."

Dies entspräche auch dem Anspruch eines der Träger der Baumaßnahme, Jugendwohnen im Kiez e. V.



"Die Bewohner eines Quartiers werden als tätige Subjekte verstanden, deren Willen und Ressourcen die Grundlage für Problemlösungen, Veränderungen und Beteiligungsformen sind." (siehe unter jugendwohnen im kiez -> Philosphie -> Sozialraumorientierung) 


Darauf die Antwort von Herrn Panhoff, die deutlich macht, wie er Bürgerbeteiligung versteht.
Schweigen bei der Fraktion der Grünen, die den Schriftverkehr auch vorliegen hat.



Von: "Panhoff, Hans" <Hans.Panhoff@ba-fk.berlin.de>
Datum: 25. Februar 2016 12:54:08 MEZ

Betreff: AW: BLÜCHER 26

Sehr geehrte Frau B.,
herzlichen Dank für Ihre E-Mail. Wir haben Ihre Anregung mit Interesse gelesen und prüfen, inwieweit eine Umsetzbarkeit mit den vorhandenen personellen Kapazitäten möglich ist.

Für die konkrete Baumaßnahme wird es eine öffentliche Veranstaltung geben, bei der der interessierten Öffentlichkeit die Baumaßnahme vorgestellt wird. Derzeit sind die Umplanungen noch nicht abgeschlossen. Wir werden rechtzeitig einladen.
Mit freundlichen Grüßen
Hans Panhoff
Bezirksstadtrat

Unbefriedigende Antwort des Baustadtrates auf die SPD-Anfrage

Die SPD-Fraktion hat eine Anfrage an das Bezirksamt gestellt, wie die planungsrechtliche Situation nach dem Rechtsgutachten des Verwaltungsrechtsanwaltes, Herr Dr. Sommer, eingeschätzt wird.
Die Fragen und Antworten sind unten abgedruckt.

Kommentar:

Inzwischen ist nach Sichtung der Vorbescheidsunterlagen von Herrn Dr. Sommer festgestellt worden:
"Den ... Vorbescheid halte ich für rechtswidrig. Voraussetzung für die Befreiung ist stets zunächst, dass die Grundzüge der Planung nicht berührt werden. Das ist jedenfalls bei der hier geplanten deutlichen Überschreitung des Maßes der baulichen Nutzung aber der Fall. Eine Befreiung ist nach meinem Dafürhalten unzulässig. Die Erteilung derartiger recht eindeutig rechtswidriger Befreiungen ist allerdings kein Einzelfall in Berlin – was aber den nächsten Rechtsverstoß nicht zu rechtfertigen vermag"

Davon ausgehend ist  die Angemessenheit der  Überschreitung des Maßes der baulichen Nutzung wesentlich für die Genehmigungsfähigkeit des Bauvorhabens ist. Dabei muss sich der Bezirk aus unserer Sicht an die Vorgaben des Baunutzungsplanes halten. Die vorgelegten Pläne beinhalten aber eine erhebliche Überschreitung der möglichen Nutzung und stellen eine Zerstörung der Parkanlage auf dem Grundstück dar.  Von einer "aufgelockerten städtische Bebauung" kann dann nicht mehr gesprochen werden.
Auch die groteske Einschätzung, dass das
"bauhistorisch bedeutsamen Gebäuden des Architekten Ernst May eine angemessene Rahmung, ohne sie zu verbauen" 
bekommt, ist bekannt aber nach wie vor nicht nachvollziehbar. Das Bauensemble und das parkähnliche Grundstück gehören zusammen und sind zu schützen

In panhoffscher Manier wird wieder nichts Konkretes mitgeteilt. Man hätte gerne gewusst, wie denn den rechtlichen Voraussetzung jetzt Rechnung getragen werden soll.
Wir sind gespannt, ob sich die SPD-Fraktion und die BVV weiterhin mit pauschalen Aussagen hinhalten lassen werden.



Die Antwort  

Die Antwort ist zu finden unter:
Antwort auf die SPD-Anfrage

Ich frage das Bezirksamt:

  1. Ist dem Bezirksamt das Rechtsgutachten des Rechtsanwalts Karsten Sommer zum oben genannten Bauvorhaben bekannt?
     
  2. Wie beurteilt das Bezirksamt das Gutachten, insbesondere die Aussage:
"Die Planungen der Blücher 26 Housing GmbH sind nach dem Maß der baulichen Nutzung planungsrechtlich nicht zulassungsfähig, solange der Baunutzungsplan nicht durch einen Bebauungsplan abgelöst wird. Die Planung der Blücher 26 Housing GmbH ist geradezu der typische Fall einer Planung, die wegen des geplanten hohen Nutzungsmaßes ein Planerfordernis auslöst. Es bedarf eines Bebauungsplans oder deutlicher Abstriche am Nutzungsmaß, um die Planung an die Grundzüge des Baunutzungsplans 1958/60 anzupassen."?
  1. Hat das Gutachten Einfluss auf die Auffassung des Bezirksamts zu dem Vorhaben?

Nachfragen:

1.      Sind nachbarrechtliche Belange durch das Bezirksamt bei der Planung hinreichend berücksichtigt worden?
2.      Beabsichtigt das Bezirksamt das Vorhaben durch Befreiungen von den Festsetzungen des Baunutzungsplans 1958/60 zu genehmigen.

Abt. Planen, Bauen und Umwelt                                                       
Bezirksstadtrat                                                                                                 


Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:

1. Ist dem Bezirksamt das Rechtsgutachten des Rechtsanwalts Karsten Sommer zum oben
genannten Bauvorhaben bekannt?

Ja.

2. Wie beurteilt das Bezirksamt das Gutachten, insbesondere die Aussage:
"Die Planungen der Blücher 26 Housing GmbH sind nach dem Maß der baulichen Nutzung
planungsrechtlich nicht zulassungsfähig, solange der Baunutzungsplan nicht durch einen
Bebauungsplan abgelöst wird. Die Planung der Blücher 26 Housing GmbH ist geradezu der
typische Fall einer Planung, die wegen des geplanten hohen Nutzungsmaßes ein Planerfordernis
auslöst. Es bedarf eines Bebauungsplans oder deutlicher Abstriche am Nutzungsmaß,
um die Planung an die Grundzüge des Baunutzungsplans 1958/60 anzupassen."?

Die Einschätzung des Gutachters Herrn RA Sommer, es bestehe ein Planerfordernis, wird durch das Bezirksamt nicht geteilt. Die Planung basierend auf dem mit dem Baukollegium erarbeiteten Konzept des Büros Clarke und Kuhn orientiert sich an der Idee des Baunutzungsplanes einer aufgelockerten städtischen Bebauung und gibt den bauhistorisch bedeutsamen Gebäuden des Architekten Ernst May eine angemessene Rahmung, ohne sie zu verbauen. Das Konzept befindet sich derzeit in Überarbeitung und weist eine weiter verringerte GFZ auf. Die Stärkung und Erweiterung der vorhandenen sozialen Nutzungen dienen dem Wohl der Allgemeinheit und liegen im gesamtstädtischen Interesse. Die Erwägungen von RA Sommer beziehen sich auf die Geschossflächenzahl. Es ist geübte Berliner Praxis, bei Bauvorhaben mit vergleichbaren Geschossflächenzahlen  Befreiungen vom Baunutzungsplan von 1958/60 zu erteilen.

3. Hat das Gutachten Einfluss auf die Auffassung des Bezirksamts zu dem Vorhaben?

Das Gutachten wurde eingehend geprüft und mit den Erkenntnissen aus dem laufenden Verfahren abgeglichen. Die Einschätzungen des Gutachtens beruhen auf der Annahme, dass ein Planerfordernis besteht. Dies wird durch das Bezirksamt - wie in der Antwort auf Frage 2 geschildert - nicht geteilt.

Es ist weiterhin Ziel, den Standort für soziale Nutzungen zu stärken, die dem gesamten Bezirk zugutekommen.

Nachfragen:
1. Sind nachbarrechtliche Belange durch das Bezirksamt bei der Planung hinreichend berücksichtigt
worden?

Da die Erteilung einer Befreiung die nachbarlichen Interessen berühren kann, hat der Gesetzgeber die Anforderung der "Würdigung nachbarlicher Interessen" vorgesehen. Hier ist vorrangig zu beachten, ob von einer nachbarschützenden Vorschrift befreit wird. Dies ist nicht der Fall. Nachbarschützend sind in der Regel Festsetzungen, welche die Art der baulichen Nutzung zum Gegenstand haben. Die Art der Nutzung ändert sich nicht und ist im Wohngebiet zulässig.
In der Regel nicht nachbarschützend sind die Festsetzungen über das Maß der baulichen Nutzung.

2. Beabsichtigt das Bezirksamt das Vorhaben durch Befreiungen von den Festsetzungen des
Baunutzungsplans 1958/60 zu genehmigen?

In dem Vorbescheid Nummer 2014/2475 vom 02.07.2015 zum ursprünglich beantragten Vorhaben wurden Befreiungen in Aussicht gestellt. Aufgrund der aktuellen Entwicklung um den Spielplatz ist dieser Vorbescheid durch den Bauherren nicht umsetzbar. Die derzeit in der Abstimmung befindlichen Überarbeitungen werden nach Einreichung eines Antrages auf Vorbescheid entsprechend der gesetzlichen Grundlagen geprüft.

Mit freundlichen Grüßen


Hans Panhoff
Bezirksstadtrat