Tatsache ist: Am 02. 07.
2015 wurde ein Bauvorbescheid für das Grundstück Blücherstr. 26 erlassen,
eine Woche nach der Bürgerveranstaltung in der Heilig-Kreuz-Kirche, wo die
Planung zum ersten Mal öffentlich vorgestellt wurde.
Von einem Bauvorbescheid war in der Veranstaltung
nicht die Rede.
Aussagen des Herrn Panhoff zu diesem Bescheid:
1.
24. 02. 2016 – Beantwortung der
Anfrage der SPD – Drucksache DS/2085/IV
Beabsichtigt das Bezirksamt
das Vorhaben durch Befreiung von den
Festsetzungen des Baunutzungsplans 1958/60 zu genehmigen?
In dem Vorbescheid 2014/2475
vom 02. 07. 2015 zum ursprünglich beantragten Bauvorhaben wurden Befreiungen in
Aussicht gestellt. Aufgrund der aktuellen Entwicklungen um den Spielplatz ist
dieser Vorbescheid durch den Bauherrn nicht umsetzbar. Die derzeit in der
Abstimmung befindliche Überarbeitungen werden nach Einreichung eines Antrages
auf Vorbescheid entsprechend der gesetzlichen Grundlagen geprüft. (Hans
Panhoff)
2.
Aus dem Protokoll der Sitzung
des Ausschusses für Stadtentwicklung… am 18. 05. 2016
Herr Dahl: Vielleicht kann ja das Bezirksamt zu dem Antrag noch etwas sagen.
Also an sich hier im Antrag wird jetzt zum Beispiel gesagt, es soll ein
Bauvorbescheid zurückgenommen werden, … das wäre
mir neu, dass es einen gibt, aber wenn es einen gibt…
mir neu, dass es einen gibt, aber wenn es einen gibt…
Herr Panhoff: Ich habe Sie gerade
nicht gehört…
Herr Dahl: …ob es einen Bauvorbescheid überhaupt gibt. Also… nach meinem
Kenntnisstand gibt es den ja bislang nicht, weil man sich ja noch gar nicht auf
ein abschließendes Modell geeinigt hat und wie denn der aktuelle Stand
eigentlich ist, weil es würde ja angeblich irgendwie auf Senatsebene irgendwie einen
neuen Entwurf geben… Das habe ich zwar ehrlich gesagt nicht genau verstanden,
warum die Senatsebene ihre Finger mit im Spiel hat, aber… vielleicht können Sie
ja uns ein paar Neuigkeiten mal mitteilen …
Herr Panhoff: Also der Bauvorbescheid
bezieht sich auf eine veraltete Planung… die gibt es, aber also die
Bauvorbescheide, und… wir präsentieren ja
nächste Woche, am 26sten - das ist der Donnerstag – die überarbeitete Planung.
Warum der Senat da eine Rolle spielt. Ja, der hat die bezahlt, weil die
ursprüngliche Planung der Bauherren nicht… adequat empfunden wurde und…
daraufhin wurde ein Büro beauftragt, da noch mal eine Überarbeitung zu machen,
die… dann… allerdings dieses Problem beinhaltete mit der Überbauung des
Spielplatzes… das haben wir dann gesehen und erlebt und auch eingesehen, sage
ich mal, dass… das dann nicht gut war die Planung.
Wir haben dann diese städtebauliche Konzeption überarbeiten lassen, also, den Senat gebeten, da das Büro zu beauftragen, das nochmal zu überarbeiten. Das ist erfolgt und der Spielplatz wird ja weitgehend erhalten, bis auf die besagte Nordspitze. So, und das werden wir dann nächste Woche dann eben in aller Ausführlichkeit präsentieren bzw. präsentiert bekommen und da kann es auch nochmal besprochen werden. So, das ist der Stand der Dinge im Moment.
Wir haben dann diese städtebauliche Konzeption überarbeiten lassen, also, den Senat gebeten, da das Büro zu beauftragen, das nochmal zu überarbeiten. Das ist erfolgt und der Spielplatz wird ja weitgehend erhalten, bis auf die besagte Nordspitze. So, und das werden wir dann nächste Woche dann eben in aller Ausführlichkeit präsentieren bzw. präsentiert bekommen und da kann es auch nochmal besprochen werden. So, das ist der Stand der Dinge im Moment.
3.
Aus dem Protokoll der 2. öffentliche Infoveranstaltung
(einige Tage später)
Vorstellung
der Planungen für die Grundstücke Blücherstraße 26 a / 26 b
am
26.05.2016 um 18:30 Uhr in der Leibniz-Schule
Der
Fragesteller kommt nochmals zu Wort:
Entspricht
die Baugenehmigung dem Bauvorbescheid und wurde dieser verabschiedet, bevor es
eine Bürgerbeteiligung gab?
Herr
Panhoff:
Der Bauvorbescheid wurde positiv beschieden und kann
nicht zurückgezogen werden, es gibt das Recht auf die Verlässlichkeit einer
solchen Verwaltungsentscheidung.
Einwurf:
Der Bezirk
hat sich vor der Bürgerbeteiligung gebunden.
Herr Panhoff
fragt nach den Erwartungen an eine Bürgerbeteiligung. Jede Kritik, jeder Vorschlag
sei möglich und willkommen, solange es sich um sachdienliche Hinweise handelt.
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