Freitag, 2. September 2016

Der Einwohnerantrag zum Download

Download: Rechte Maustaste und "Grafik speichern unter"
Bildbetrachter öffnen und in Originalgröße (DIN A 4) ausdrucken.
Wenn es nicht klappt: Einfacher: Datei anfordern unter kiezerhaltung@gmail.com

Rücksendung ausgefüllter Listen an: Gerhard Oschmann, Schleiermacherstr. 7, 10961 Berlin

Zur Motivation hier noch ein Filmtipp:

Wir glauben ja auch nicht, dass in Blücherstr. später alles so "gemeinnützig" ablaufen wird, wie es uns dargestellt wird.

Die Stadt als Beute

Als Insel zwischen zwei Systemen entzog sich Berlin lange den Begehrlichkeiten des Marktes. In verschiedensten Kiezen schien es für jeden eine Nische zu geben. Damit ist jetzt Schluss: Berlin soll Megacity werden. Vier Jahre lang hat Andreas Wilcke diesen Prozess dokumentiert und Makler, Investoren, Kaufinteressenten und betroffene Mieter interviewt und begleitet. Der Zuschauer erlebt hautnah, wie eine Stadt quasi im Zeitraffertempo umgekrempelt wird und welche Dynamik die Erschließung der Ressource „Wohnraum in Berlin“ angenommen hat.
D 2016, R: Andreas Wilcke, Dokumentarfilm, L: 82 min.








Wahlprüfsteine - Antwort der Fraktion der Linken



Die ausführlichen Fragen sind hier:
Wahlprüfsteine

Zu Ihrer Frage 1.:
Nach den BVV-Wahlen gehen wir davon aus, dass es in der BVV neue Mehrheiten gibt und hoffentlich auch einen neuen Stadtrat für den Bereich Stadtentwicklung. Die LINKE wird Ihren unter  Pt. 4 angesprochenen EinwohnerInnenantrag unterstützen. Die LINKE hatte ja bekanntlich schon in die April-BVV einen Antrag (Drucksache 2164/IV) eingebracht, der einen Stopp der vom Bezirksamt geplanten Maßnahmen und gleichzeitig Verhandlungen zwischen BA und Initiative forderte. Leider wurde der Antrag durch Grüne und SPD völlig verwässert.

Zu Ihrer Frage 2.:
Wir würden uns für regelmäßige Steuerungsrunden einsetzen.

Zu Ihrer Frage 3.:
Schon bei einem Besuch von Herr Dr. Sommer in unserer Fraktion haben wir die von ihm vertretenen Auffassungen unterstützt.   

Zu Ihrer Frage 4.:
Die LINKE unterstützt grundsätzlich EinwohnerInnenanträge und Bürgerbegehren als wichtige Instrumente der Bürgerbeteiligung. Bürgerbeteiligung muss dabei auf jeden Fall mehr sein als nur Bürgerinformation. Wir wünschen Ihnen bei der entsprechenden Sammlung der Unterschriften vollen Erfolg – je mehr umso besser. Zum Inhalt des Antrags haben wir uns schon in Antwort auf Frage 1. geäußert.

Mit freundlichen Grüßen
Gaby Gottwald (Wahlkreiskandidatin der LINKEN)
Lothar Jösting Schüßler
Stadtentwicklungspolitischer Sprecher

Wahlprüfsteine - Antwort der Fraktion der CDU

Die ausführlichen Fragen sind hier:
Wahlprüfsteine


Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für Ihre Anfrage.
Als Spitzenkandidat der CDU für die Bezirksverordnetenversammlung darf ich Ihnen wie folgt antworten:
 

Frage 1:
Was werden Sie unternehmen, damit der Beschluss der BVV tatsächlich vom Bezirksamt
umgesetzt wird.
Antwort zu 1:
Wir werden mit Mündlichen/Schriftlichen Anfragen das Bezirksamt bzw. den zuständigen Bezirksstadtrat jeden Monat einmal danach fragen, ob der BVV-Beschluss umgesetzt wurde und wenn dies nicht der Fall sein sollte, warum nicht.
Sollte die Antwort nicht begründet und nachvollziehbar sein, dann würden wir einen Misstrauensantrag gegen den dann zuständigen Bezirksstadtrat in Erwägung ziehen.
 

Frage 2:
Welche Formen der Bürgerbeteiligung halten Sie in diesem Fall für angemessen
(Regelmäßige Steuerungsrunde, Runder Tisch, andere).
Antwort zu 2:
Welche Form geeignet ist, sollten die Anwohner mit dem Bezirksamt vereinbaren. Jedes Problem ist anders und  dementsprechend muss sich die Form der Bürgerbeteiligung dem Problem anpassen. Wir haben diesbezüglich keine Präferenzen.


Frage 3:
Wie steht Ihre Partei dazu, dass von den Investoren und dem Bezirksamt eine Planung
favorisiert wird, die nach den Feststellungen des renommierten Verwaltungsrechtsanwaltes
Herrn Dr. Sommer wie folgt zu qualifizieren ist: … (wird ausgeführt).
Antwort zu Frage 3:
Dies ist eine rechtliche Beurteilung, die wir nachvollziehen können. Es ist allerdings Sache der Gerichte, hier Recht zu sprechen.
Wir schließen uns aber der politischen Forderung, nach Aufstellung eines Bebauungsplanes nach § 6 AGBauGB mit Vorentwurf nach §9 Abs. 1 BauGB mit Umweltprüfung (§2 Abs. 4 BauGB) und/ oder die Ausweisung als Erhaltungsgebiet.
 

Frage 4:
Unsere Initiative plant einen Einwohner*innenantrag nach § 44 BezVwG. mit folgendem
Inhalt: … (wird ausgeführt, siehe oben).
Antwort zu Frage 4:
Wir teilen den Einwohnerantrag vollumfänglich und würden für diesen auch Unterschriften sammeln und
letztendlich in der Bezirksverordnetenversammlung FÜR den Einwohnerantrag stimmen.
 

Für Rückfragen stehen wir/ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit besten Grüßen
Timur Husein

Donnerstag, 1. September 2016

Wahlprüfsteine - Die Antwort der Fraktion der Piraten

Die Antworten der Parteien zu unseren Wahlprüfsteinen werden hier in der Reihenfolge des Eingangs veröffentlichen.
Geantwortet haben bisher: die Piraten, die CDU und die Linke.
Von Herrn Ulrich Zedler von der Piratenfraktion haben wir die nachstehende Antwort bekommen.



Die Wahlprüfsteine – Antwort der Fraktion der Piraten
Frage 1:
Was werden Sie unternehmen, damit der Beschluss der BVV tatsächlich vom Bezirksamt umgesetzt wird.
Antwort: Wir werden, wie auch bisher schon, kontinuierlich in den Ausschüssen und der BVV die Umsetzung von BVV-Beschlüssen nachhalten. Wir werden das Bezirksamt auch regelmäßig um Rechenschaft bitten, wenn BVV-Beschlüsse nicht, schleppend oder verspätet umgesetzt werden, welche Gründe dafür ausschlaggebend waren.
Frage 2:
Welche Formen der Bürgerbeteiligung halten Sie in diesem Fall für angemessen (Regelmäßige Steuerungsrunde, Runder Tisch, andere).
Antwort: Für die Umsetzung von BVV-Beschlüssen ist das Bezirksamt zuständig. Steuerungsrunden oder runde Tische bringen nichts, wenn dort nur informiert wird. Bezirksamt, Bezirksverordnete und Bürger müssen sich auf Augenhöhe austauschen, was wirklich im Stadtteil benötigt wird, und gemeinsam Lösungen erarbeiten. Das macht Mühe, ist aber der einzig erfolgsversprechende und vor allem nachhaltige Weg.
Frage 3:
Wie steht Ihre Partei dazu, dass von den Investoren und dem Bezirksamt eine Planung favorisiert wird, die nach den Feststellungen des renommierten Verwaltungsrechtsanwaltes Herrn Dr. Sommer wie folgt zu qualifizieren ist:
"Die Planungen der Blücher 26 Housing GmbH sind nach dem Maß der baulichen Nutzung planungsrechtlich nicht zulassungsfähig, solange der Baunutzungsplan nicht durch einen Bebauungsplan abgelöst wird. Die Planung der Blücher 26 Housing GmbH ist geradezu der typische Fall einer Planung, die wegen des geplanten hohen Nutzungsmaßes ein Planerfordernis auslöst. Es bedarf eines Bebauungsplans oder deutlicher Abstriche am Nutzungsmaß, um die Planung an die Grundzüge des Baunutzungsplans 1958/60 anzupassen. Die Position des zuständigen Stadtrats, der zum Ausdruck bringt, den Baunutzungsplan als planungsrechtliche Grundlage anwenden zu wollen und das Projekt der Blücher 26 Housing GmbH zu unterstützen, sind mit geltendem Bauplanungsrecht offenbar nicht vereinbar."
Antwort: In der Regel lösen Vorhaben, die sich nicht harmonisch in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen, bodenrechtlich beachtliche Spannungen und damit ein Planungsbedürfnis aus. Von der in Berlin leider üblich gewordenen Praxis, solche Probleme mit umfangreichen Befreiungen zu lösen oder gar planwidrig in der Annahme einer sog. § 34-erSituation zu genehmigen raten wir ab und drängen darauf, den rechtlich vorgesehenen und korrekten Weg mit Bürgerbeteiligung zu gehen.

Frage 4:
Unsere Initiative plant einen Einwohner*innenantrag nach § 44 BezVwG. mit folgendem Inhalt:
„Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
- Der öffentliche Spielplatz ist am jetzigen Ort und in seiner Qualität zu erhalten. Ein Grundstückstausch findet nicht statt.
- Das Bezirksamt wird ersucht, für das Grundstück der Blücherstr. 26 eine klimaschützende ("stadtklimatisches Sanierungsgebiet"), baurechtsentsprechende, kiezbewahrende Planung zu erwirken. Mittel dazu kann die Aufstellung eines Bebauungsplanes nach § 6 AGBauGB mit Vorentwurf nach §9 Abs. 1 BauGB mit Umweltprüfung (§2 Abs. 4 BauGB) und/ oder die Ausweisung
als Erhaltungsgebiet.
- Ein Verfahren zur Beteiligung der Anwohner_innen und Bewohner_innen mit regelmäßigen Steuerungsrunden und Workshops ist zu entwickeln und umzusetzen.
- Schutz vor schleichendem Verfall des Gesamtensembles May/Rossow. Bauaufsichtsrechtliche Prüfung der baulichen Missstände in den Gebäuden.
Werden Sie diese Aktion unterstützen bzw. wie stehen Sie zu den Forderungen?
Antwort: Sehr gerne sehen wir die Initiative von Bürgern, die z.B. mittels Einwohnerantrag ihren Anliegen zusätzlich Nachdruck verleihen. Die Forderungen der BI klingen vernünftig, und sind vom Bezirksamt auf Realisierbarkeit zu überprüfen. Als Fraktion, so wir wiedergewählt werden, wovon wir allerdings ausgehen, bieten wir seit je her an, dass interessierte Bürger mit ihren Anliegen in unsere Fraktionssitzung kommen, und wir diese dann beraten können. Wenn wir vom Anliegen auch selbst überzeugt sind, können wir als Fraktion einen entsprechenden Antrag formulieren und bei anderen Fraktionen dafür werben, mitzuziehen. In mehreren Fällen waren wir mit dieser Strategie auch erfolgreich. Leider hat das Bezirksamt unsere darauf basierenden Beschlüsse gelegentlich nicht oder nur schleppend umgesetzt, hier schließt sich der Kreis zu Frage Nr. 1
 



Wahlprüfsteine

Wir haben heute Wahlprüfsteine an die Kandidaten für die BVV und das Abgeordnetenhaus verschickt.
Die Antwort erwarten wir bis Anfang September und werden darüber berichten.



Wahlprüfsteine der Initiative für den Kiezerhalt


Alle Parteien, die im September sowohl zu den Abgeordnetenhauswahlen als auch zu den Wahlen zur BVV kandidieren, haben in Ihren Wahlprogrammen detaillierte Aussagen zu den Themen Stadtökologie und Bürgerbeteiligung (z.B. http://kiezerhalten.blogspot.de/2016/08/alles-auf-grun-zerstorung-der-grunen.html).
.
In der letzten Legislaturperiode haben wir  und zahlreiche andere Initiativen die Erfahrung gemacht, dass auf diese Versprechen wenig Verlass ist.

Durch die vom Bezirksamt genehmigte geplante massive Bebauung durch zwei soziale Träger auf dem Grundstück Blücherstr. 26 b, die die gesetzlichen Maße überschreitet, werden der größte Teil der gesunden Altbäume gefällt, und es wird in diesem überdurchschnittlich hoch verdichteten Teil Kreuzbergs mit einer die gesetzlichen Maße bereits um ein Vielfaches überschreitenden GFZ von z.T. über 4,0 eine zusätzliche Flächenversiegelung in nicht hinzunehmenden Ausmaß vorgesehen.
Dies hat erhebliche Auswirkungen auf die Lebensqualität im Gebiet und auf das Mikroklima und widerspricht den Zielen des Erhaltungsgebietes.

Mit einer reduzierten Bebauung, die sowohl die Belange der Bestandsbewohner*innen im Kiez als auch vor allem derjenigen der Blücherstr. 26/26a (mit ihren 28m² kleinen Wohnungen!) berücksichtigt, wäre eine klima- und lebensfreundliche Stadtentwicklung für alle möglich sowie eine Berücksichtigung der planungsrechtlichen Vorgaben aus dem Bebauungsplan.

Unsere Initiative für den Kiezerhalt setzt sich für eine kiezverträgliche bauliche Gestaltung des Grundstücks Blücherstr. 26 ein. Wir fordern einen einstweiligen Stopp des Verfahrens und eine genuine Bürgerinformation und -beteiligung.
Wir haben dazu Fragen an das Bezirksamt gestellt, die weitgehend unbeantwortet blieben (http://kiezerhalten.blogspot.de/2016/08/fakten-und-fragen-zum-bauprojekt_5.html)

Das Thema war auf der Tagesordnung der BVV und verschiedener Ausschüsse.
Zuletzt  hat die BVV am 22. 06. 2016 folgendes beschlossen:

„Das Bezirksamt wird erneut aufgefordert den Dialog mit den Anwohner*innen fortzusetzen und endlich die schon beschlossene Bürger*innenbeteiligung durchzuführen.“

Da der derzeitige Bezirksbaustadtrat, Herr Panhoff, in der letzten Informationsveranstaltung am 19. 07. 2016 geäußert hat, dass er diesen Beschluss nur für eine Empfehlung hält, fürchten wir, dass, wie bisher, weiterhin über die Köpfe der Anwohner hinweg entschieden werden wird.

Aus Anlass der Wahlen zur BVV haben wir die nachstehenden Fragen formuliert, die wir an die kandidierenden Parteien, mit der Bitte um Stellungnahme, schicken.
Die Antworten werden auf dem Blog: www.kiezerhalten.blogspot.de
veröffentlicht und den Kiezbewohnern vor der Wahl bekannt gemacht.





Die Wahlprüfsteine
Frage 1:
Was werden Sie unternehmen, damit der Beschluss der BVV tatsächlich vom Bezirksamt umgesetzt wird.


Frage 2:
Welche Formen der Bürgerbeteiligung halten Sie in diesem Fall für angemessen (Regelmäßige Steuerungsrunde, Runder Tisch, andere).


Frage 3:
Wie steht Ihre Partei dazu, dass von den Investoren und dem Bezirksamt eine Planung favorisiert wird, die nach den Feststellungen des renommierten Verwaltungsrechtsanwaltes Herrn Dr. Sommer wie folgt zu qualifizieren ist:

"Die Planungen der Blücher 26 Housing GmbH sind nach dem Maß der baulichen Nutzung planungsrechtlich nicht zulassungsfähig, solange der Baunutzungsplan nicht durch einen Bebauungsplan abgelöst wird. Die Planung der Blücher 26 Housing GmbH ist geradezu der typische Fall einer Planung, die wegen des geplanten hohen Nutzungsmaßes ein Planerfordernis auslöst. Es bedarf eines Bebauungsplans oder deutlicher Abstriche am Nutzungsmaß, um die Planung an die Grundzüge des Baunutzungsplans 1958/60 anzupassen.
Die Position des zuständigen Stadtrats, der zum Ausdruck bringt, den Baunutzungsplan als planungsrechtliche Grundlage anwenden zu wollen und das Projekt der Blücher 26 Housing GmbH zu unterstützen, sind mit geltendem Bauplanungsrecht offenbar nicht vereinbar."

Frage 4:
Unsere Initiative plant einen Einwohner*innenantrag nach § 44 BezVwG. mit folgendem Inhalt:

„Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
- Der öffentliche Spielplatz ist am jetzigen Ort und in seiner Qualität zu erhalten.
 Ein Grundstückstausch findet nicht statt.
- Das Bezirksamt wird ersucht, für das Grundstück der Blücherstr. 26 eine klimaschützende ("stadtklimatisches Sanierungsgebiet"), baurechtsentsprechende, kiezbewahrende Planung zu
erwirken. Mittel dazu kann die Aufstellung eines Bebauungsplanes nach § 6 AGBauGB mit Vorentwurf nach §9 Abs. 1 BauGB mit Umweltprüfung (§2 Abs. 4 BauGB) und/ oder die Ausweisung
als Erhaltungsgebiet.
- Ein Verfahren zur Beteiligung der Anwohner_innen und Bewohner_innen mit regelmäßigen Steuerungsrunden und Workshops ist zu entwickeln und umzusetzen.
- Schutz vor schleichendem Verfall des Gesamtensembles May/Rossow. Bauaufsichtsrechtliche Prüfung der baulichen Missstände in den Gebäuden.

Werden Sie diese Aktion unterstützen bzw. wie stehen Sie zu den Forderungen?

Für eine Rücksendung der Antworten bis zum 01. 09. 2016 wären wir Ihnen dankbar.