Geantwortet haben bisher: die Piraten, die CDU und die Linke.
Von Herrn Ulrich Zedler von der Piratenfraktion haben wir die nachstehende Antwort bekommen.
Die Wahlprüfsteine – Antwort der Fraktion der Piraten
Frage
1:
Was
werden Sie unternehmen, damit der Beschluss der BVV tatsächlich vom Bezirksamt
umgesetzt wird.
Antwort: Wir werden, wie
auch bisher schon, kontinuierlich in den Ausschüssen und der BVV die Umsetzung
von BVV-Beschlüssen nachhalten. Wir werden das Bezirksamt auch regelmäßig um
Rechenschaft bitten, wenn BVV-Beschlüsse nicht, schleppend oder verspätet
umgesetzt werden, welche Gründe dafür ausschlaggebend waren.
Frage
2:
Welche
Formen der Bürgerbeteiligung halten Sie in diesem Fall für angemessen
(Regelmäßige Steuerungsrunde, Runder Tisch, andere).
Antwort: Für die Umsetzung
von BVV-Beschlüssen ist das Bezirksamt zuständig. Steuerungsrunden oder runde
Tische bringen nichts, wenn dort nur informiert wird. Bezirksamt, Bezirksverordnete
und Bürger müssen sich auf Augenhöhe austauschen, was wirklich im Stadtteil
benötigt wird, und gemeinsam Lösungen erarbeiten. Das macht Mühe, ist aber der
einzig erfolgsversprechende und vor allem nachhaltige Weg.
Frage
3:
Wie
steht Ihre Partei dazu, dass von den Investoren und dem Bezirksamt eine Planung
favorisiert wird, die nach den Feststellungen des renommierten
Verwaltungsrechtsanwaltes Herrn Dr. Sommer wie folgt zu qualifizieren ist:
"Die
Planungen der Blücher 26 Housing GmbH sind nach dem Maß der baulichen Nutzung
planungsrechtlich nicht zulassungsfähig, solange der Baunutzungsplan nicht
durch einen Bebauungsplan abgelöst wird. Die Planung der Blücher 26 Housing
GmbH ist geradezu der typische Fall einer Planung, die wegen des geplanten hohen
Nutzungsmaßes ein Planerfordernis auslöst. Es bedarf eines Bebauungsplans oder
deutlicher Abstriche am Nutzungsmaß, um die Planung an die Grundzüge des
Baunutzungsplans 1958/60 anzupassen. Die Position des zuständigen Stadtrats,
der zum Ausdruck bringt, den Baunutzungsplan als planungsrechtliche Grundlage
anwenden zu wollen und das Projekt der Blücher 26 Housing GmbH zu unterstützen,
sind mit geltendem Bauplanungsrecht offenbar nicht vereinbar."
Antwort: In der Regel
lösen Vorhaben, die sich nicht harmonisch in die Eigenart der näheren Umgebung
einfügen, bodenrechtlich beachtliche Spannungen und damit ein Planungsbedürfnis
aus. Von der in Berlin leider üblich gewordenen Praxis, solche Probleme mit
umfangreichen Befreiungen zu lösen oder gar planwidrig in der Annahme einer
sog. § 34-erSituation zu genehmigen raten wir ab und drängen darauf, den
rechtlich vorgesehenen und korrekten Weg mit Bürgerbeteiligung zu gehen.
Frage
4:
Unsere
Initiative plant einen Einwohner*innenantrag nach § 44 BezVwG. mit folgendem
Inhalt:
„Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
-
Der öffentliche Spielplatz ist am jetzigen Ort und in seiner Qualität zu
erhalten. Ein Grundstückstausch findet nicht statt.
-
Das Bezirksamt wird ersucht, für das Grundstück der Blücherstr. 26 eine
klimaschützende ("stadtklimatisches Sanierungsgebiet"),
baurechtsentsprechende, kiezbewahrende Planung zu erwirken. Mittel dazu kann
die Aufstellung eines Bebauungsplanes nach § 6 AGBauGB mit Vorentwurf nach §9
Abs. 1 BauGB mit Umweltprüfung (§2 Abs. 4 BauGB) und/ oder die Ausweisung
als
Erhaltungsgebiet.
- Ein Verfahren zur Beteiligung der Anwohner_innen und
Bewohner_innen mit regelmäßigen Steuerungsrunden und Workshops ist zu
entwickeln und umzusetzen.
- Schutz vor schleichendem Verfall des
Gesamtensembles May/Rossow. Bauaufsichtsrechtliche Prüfung der baulichen
Missstände in den Gebäuden.
Werden
Sie diese Aktion unterstützen bzw. wie stehen Sie zu den Forderungen?
Antwort: Sehr gerne sehen
wir die Initiative von Bürgern, die z.B. mittels Einwohnerantrag ihren Anliegen
zusätzlich Nachdruck verleihen. Die Forderungen der BI klingen vernünftig, und
sind vom Bezirksamt auf Realisierbarkeit zu überprüfen. Als Fraktion, so wir
wiedergewählt werden, wovon wir allerdings ausgehen, bieten wir seit je her an,
dass interessierte Bürger mit ihren Anliegen in unsere Fraktionssitzung kommen,
und wir diese dann beraten können. Wenn wir vom Anliegen auch selbst überzeugt
sind, können wir als Fraktion einen entsprechenden Antrag formulieren und bei
anderen Fraktionen dafür werben, mitzuziehen. In mehreren Fällen waren wir mit
dieser Strategie auch erfolgreich. Leider hat das Bezirksamt unsere darauf
basierenden Beschlüsse gelegentlich nicht oder nur schleppend umgesetzt, hier
schließt sich der Kreis zu Frage Nr. 1
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