Mittwoch, 28. September 2016

Petition der Initiative für den Kiezerhalt an den Petititionsausschuss des Abgeordnetenhaus Berlin



Unsere Initiative hat eine Petition an den Petitionsausschuss des Abgeordnetenhauses Berlin eingereicht. Dazu liegt jetzt eine Antwort des Petitionsausschusses vor, die wir in den nächsten Tagen hier dokumentieren werden:

Auszug aus der Petition. Den gesamten Text schicken wir auf Anforderung gerne zu:
kiezerhaltung@gmail.com

"Petition
 
Die Petition richtet sich gegen das Verwaltungshandeln des Bauamtes des Bezirks Friedrichshain-Kreuzberg unter Leitung des Bezirksstadtrates Herrn Panhoff und der Bezirksbürgermeisterin Frau Herrmann betreffend das Bauvorhaben Blücherstr. 26/ 26a, berührt sind ebenfalls die Planungen für 26b).
Die Petition wird von der Antragstellerin im Einvernehmen mit der seit Sommer 2015 aktiven Initiative für den Kiezerhalt eingereicht.
Kritisiert werden u.a.: Informationszurückhaltung; Umgehung bezirklicher Entscheidungsstrukturen; eigenmächtig erscheinendes Erteilen von zumindest fragwürdigen Bauvorbescheiden; unzureichende Einbeziehung von Anwohner_innen und Bestandsmieter_innen; Fehlinformationen zu Art und Umfang der Bebauungspläne bzw. zu deren Voraussetzungen, Missachtung von BVV-Beschlüssen, insbesondere:
Februar 2016:
 „Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt: Das Bezirksamt wird beauftragt, die Planungen zu oben bezeichnetem Projekt zu überdenken und dabei frühere Planungen erneut mit einzubeziehen. Der Spielplatz ist am bestehenden Ort und in seiner Qualität zu erhalten. Eine Bürgerbeteiligung ist durchzuführen.“

Dieser Beschluss hat bisher keinerlei feststellbare Folgen gehabt."

(...)

Fazit:
Die Anwohner fordern eine rechtskonforme Bebauung und eine transparente, genuine Bürgerbeteiligung, die mehr ist als eine öffentliche Präsentation dessen, was die Kiezangehörigen hinzunehmen haben.
 

Die vorgesehene gemeinnützige Nutzung betrifft nach den Darlegungen der Bauherren nur einen Teil der zu schaffenden Wohnfläche, und könnte bis auf die Kita wie anfangs vorgesehen in dem zu sanierenden Altbau untergebracht werden.

Da es sich bei den Eigentümern um zwei soziale Träger handelt, die Gesellschafter der GmbH sind (Jugendwohnenim Kiez und Vita e. V.), die auch in der Informationsveranstaltung am 29. 05. 2016 auf Nachfrage nicht darlegen konnten,
a) wie die vorgesehenen ca. 8.400 m² Nutzfläche, für die keine gemeinnützige Nutzung vorgesehen ist, genutzt werden soll
b) eine Finanzierung des mindestens 30 Millionen € teuren Bauvorhabens durch zwei soziale Träger überhaupt möglich sei, fragen wir uns, ob noch Dritte im Hintergrund sind und was deren Motive sind, und ob die derzeitige Planung verantwortbar geprüft wurde.


Die Amtsführung von Herrn Panhoff hat zu einer Missbilligung geführt. Fazit des Mißbilligungsantrages der Piraten und der SPD, der am 24. 02. 2016 in der BVV behandelt wurde: Die Beschlussfassungen der BVV (hier zum ExYAAM-Gelände) kamen ungewollt zu spät, weil die BVV aus Unkenntnis über den Bauvorbescheid erst auf den Bauantrag reagieren konnte.
 

Dies scheint mit dem Grundstück Schleiermacherstr./Blücherstraße zu passieren, wenn dem nicht rechtzeitig ein Riegel vorgeschoben wird. Am 29. 05. 2016 gab es eine weitere Informationsveranstaltung, auf der deutlich wurde, dass das Bezirksamt nicht gewillt ist, den Eingangs zitierten BVV-Beschluss umzusetzen. Von dem vom Senat beauftragten Architektenbüro Clarke und Kuhn wurde ein Entwurf vorgelegt, der auch das Grundstück 26b mit einbezieht. Das ist von den Eigentümern nicht gewünscht. Der Plan bzw. das Gutachten hat unseres Wissens nach keinerlei bindende Wirkung.
 

Worüber wurde man also informiert?
Trotz der geringfügig reduzierten Geschosshöhen10 ist die Bedrohungssituation für das Gesamtensemble Ernst May/Walter Rossow sowie für Wohn- und Lebensqualität von Bestandsmieter_innen, Bewohner_innen und Nutzer_innen des betroffenen Kiezes nicht gemindert worden.


Wir beantragen daher die Prüfung:


- der Rechtmäßigkeit des Verfahrens mit Bezug auf die Beteiligung der Bürger,- der Rechtmäßigkeit des Umgangs mit BVV und Ausschüssen und dem BVV-Beschluss (s.o.)- der Rechtmäßigkeit des Bauvorbescheids (Zeitpunkt der Erteilung, Umfang und Begründung der Befreiungen (und Autorschaft der Begründung))
- der erfolgten/ nicht erfolgten Abwägung aller relevanten gesellschaftlichen und städtebaulichen Belange,
- der vollwertigen Berücksichtigung Kreuzbergs als "stadtklimatisches Sanierungsgebiet" und der Einhaltung der
bundesweiten Klimaschutzziele
- die geplante Übergabe eines Teils einer bezirkseigenen Spielplatz- und Stadtplatzfläche an einen privaten Eigentümer.
- der Gründe für die Missachtung des BVV-Beschlusses vom Februar 2016.

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