U.a im Bereich der Schleiermacher, Blücher, und Bärwaldstraße ist das Erhaltungsgebiet Bergmannstraße Nord ausgewiesen.
Das Grundstück für das Bauvorhaben Blücherstr. 26 gehört nicht zum Erhaltungsgebiet, liegt aber mitten drin
"Ziel ist es, die ansässige Wohnbevölkerung vor Verdrängung
zu schützen sowie soziale und städtebauliche
Fehlentwicklungen zu vermeiden."
Die Verdrängung der Bevölkerung durch die Gentrifizierung ist ein Thema aber auch die Vermeidung von städtebaulichen Fehlentwicklungen.
Die Voraussetzungen und die Wirkungsweise der Erhaltungsverordnung wird zur Zeit überprüft. Dazu werden 3500 Haushalte befragt.
Ein Fehler war es, bei der Ausweisung des Gebietes das Grundstück Blücherstr. 26 nicht einzubeziehen, da es sich um eine wichtige Frischluftschneise in dem hoch verdichteten Gebiet handelt. Die Bebauung, so wie sie jetzt geplant ist, wird diese Grüne Lunge des Gebietes zerstören und erhebliche Auswirkungen für das Stadtklima haben.
Diese Aspekte sind in dem bisherigen Verfahren nicht geprüft worden.
Wir fürchten auch die weitere Gentrifizierung des Gebietes, wenn die Bauherren finanziell scheitern und das Grundstück geteilt wird, um es zu Geld zu machen. Es wäre ja nicht das erste Mal, dass die Politik ein Projekt unterstützt, das möglicherweise von Anfang an zum Scheitern verurteilt ist.
Erinnert sei nur an das Tempodrom, bei dem sich eine sicherlich sympathische und ehrenwerte Zeltbetreiberin zuviel vorgenommen hatte.
Hinterhof in der Schleiermacherstr. |
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