Donnerstag, 1. September 2016

Wahlprüfsteine

Wir haben heute Wahlprüfsteine an die Kandidaten für die BVV und das Abgeordnetenhaus verschickt.
Die Antwort erwarten wir bis Anfang September und werden darüber berichten.



Wahlprüfsteine der Initiative für den Kiezerhalt


Alle Parteien, die im September sowohl zu den Abgeordnetenhauswahlen als auch zu den Wahlen zur BVV kandidieren, haben in Ihren Wahlprogrammen detaillierte Aussagen zu den Themen Stadtökologie und Bürgerbeteiligung (z.B. http://kiezerhalten.blogspot.de/2016/08/alles-auf-grun-zerstorung-der-grunen.html).
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In der letzten Legislaturperiode haben wir  und zahlreiche andere Initiativen die Erfahrung gemacht, dass auf diese Versprechen wenig Verlass ist.

Durch die vom Bezirksamt genehmigte geplante massive Bebauung durch zwei soziale Träger auf dem Grundstück Blücherstr. 26 b, die die gesetzlichen Maße überschreitet, werden der größte Teil der gesunden Altbäume gefällt, und es wird in diesem überdurchschnittlich hoch verdichteten Teil Kreuzbergs mit einer die gesetzlichen Maße bereits um ein Vielfaches überschreitenden GFZ von z.T. über 4,0 eine zusätzliche Flächenversiegelung in nicht hinzunehmenden Ausmaß vorgesehen.
Dies hat erhebliche Auswirkungen auf die Lebensqualität im Gebiet und auf das Mikroklima und widerspricht den Zielen des Erhaltungsgebietes.

Mit einer reduzierten Bebauung, die sowohl die Belange der Bestandsbewohner*innen im Kiez als auch vor allem derjenigen der Blücherstr. 26/26a (mit ihren 28m² kleinen Wohnungen!) berücksichtigt, wäre eine klima- und lebensfreundliche Stadtentwicklung für alle möglich sowie eine Berücksichtigung der planungsrechtlichen Vorgaben aus dem Bebauungsplan.

Unsere Initiative für den Kiezerhalt setzt sich für eine kiezverträgliche bauliche Gestaltung des Grundstücks Blücherstr. 26 ein. Wir fordern einen einstweiligen Stopp des Verfahrens und eine genuine Bürgerinformation und -beteiligung.
Wir haben dazu Fragen an das Bezirksamt gestellt, die weitgehend unbeantwortet blieben (http://kiezerhalten.blogspot.de/2016/08/fakten-und-fragen-zum-bauprojekt_5.html)

Das Thema war auf der Tagesordnung der BVV und verschiedener Ausschüsse.
Zuletzt  hat die BVV am 22. 06. 2016 folgendes beschlossen:

„Das Bezirksamt wird erneut aufgefordert den Dialog mit den Anwohner*innen fortzusetzen und endlich die schon beschlossene Bürger*innenbeteiligung durchzuführen.“

Da der derzeitige Bezirksbaustadtrat, Herr Panhoff, in der letzten Informationsveranstaltung am 19. 07. 2016 geäußert hat, dass er diesen Beschluss nur für eine Empfehlung hält, fürchten wir, dass, wie bisher, weiterhin über die Köpfe der Anwohner hinweg entschieden werden wird.

Aus Anlass der Wahlen zur BVV haben wir die nachstehenden Fragen formuliert, die wir an die kandidierenden Parteien, mit der Bitte um Stellungnahme, schicken.
Die Antworten werden auf dem Blog: www.kiezerhalten.blogspot.de
veröffentlicht und den Kiezbewohnern vor der Wahl bekannt gemacht.





Die Wahlprüfsteine
Frage 1:
Was werden Sie unternehmen, damit der Beschluss der BVV tatsächlich vom Bezirksamt umgesetzt wird.


Frage 2:
Welche Formen der Bürgerbeteiligung halten Sie in diesem Fall für angemessen (Regelmäßige Steuerungsrunde, Runder Tisch, andere).


Frage 3:
Wie steht Ihre Partei dazu, dass von den Investoren und dem Bezirksamt eine Planung favorisiert wird, die nach den Feststellungen des renommierten Verwaltungsrechtsanwaltes Herrn Dr. Sommer wie folgt zu qualifizieren ist:

"Die Planungen der Blücher 26 Housing GmbH sind nach dem Maß der baulichen Nutzung planungsrechtlich nicht zulassungsfähig, solange der Baunutzungsplan nicht durch einen Bebauungsplan abgelöst wird. Die Planung der Blücher 26 Housing GmbH ist geradezu der typische Fall einer Planung, die wegen des geplanten hohen Nutzungsmaßes ein Planerfordernis auslöst. Es bedarf eines Bebauungsplans oder deutlicher Abstriche am Nutzungsmaß, um die Planung an die Grundzüge des Baunutzungsplans 1958/60 anzupassen.
Die Position des zuständigen Stadtrats, der zum Ausdruck bringt, den Baunutzungsplan als planungsrechtliche Grundlage anwenden zu wollen und das Projekt der Blücher 26 Housing GmbH zu unterstützen, sind mit geltendem Bauplanungsrecht offenbar nicht vereinbar."

Frage 4:
Unsere Initiative plant einen Einwohner*innenantrag nach § 44 BezVwG. mit folgendem Inhalt:

„Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
- Der öffentliche Spielplatz ist am jetzigen Ort und in seiner Qualität zu erhalten.
 Ein Grundstückstausch findet nicht statt.
- Das Bezirksamt wird ersucht, für das Grundstück der Blücherstr. 26 eine klimaschützende ("stadtklimatisches Sanierungsgebiet"), baurechtsentsprechende, kiezbewahrende Planung zu
erwirken. Mittel dazu kann die Aufstellung eines Bebauungsplanes nach § 6 AGBauGB mit Vorentwurf nach §9 Abs. 1 BauGB mit Umweltprüfung (§2 Abs. 4 BauGB) und/ oder die Ausweisung
als Erhaltungsgebiet.
- Ein Verfahren zur Beteiligung der Anwohner_innen und Bewohner_innen mit regelmäßigen Steuerungsrunden und Workshops ist zu entwickeln und umzusetzen.
- Schutz vor schleichendem Verfall des Gesamtensembles May/Rossow. Bauaufsichtsrechtliche Prüfung der baulichen Missstände in den Gebäuden.

Werden Sie diese Aktion unterstützen bzw. wie stehen Sie zu den Forderungen?

Für eine Rücksendung der Antworten bis zum 01. 09. 2016 wären wir Ihnen dankbar.


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