Die Antwort erwarten wir bis Anfang September und werden darüber berichten.
Wahlprüfsteine der Initiative für den Kiezerhalt
Alle Parteien,
die im September sowohl zu den Abgeordnetenhauswahlen als auch zu den Wahlen
zur BVV kandidieren, haben in Ihren Wahlprogrammen detaillierte Aussagen zu den
Themen Stadtökologie und Bürgerbeteiligung (z.B. http://kiezerhalten.blogspot.de/2016/08/alles-auf-grun-zerstorung-der-grunen.html).
.
In der letzten
Legislaturperiode haben wir und
zahlreiche andere Initiativen die Erfahrung gemacht, dass auf diese Versprechen
wenig Verlass ist.
Durch die vom
Bezirksamt genehmigte geplante massive Bebauung durch zwei soziale Träger auf
dem Grundstück Blücherstr. 26 b, die die gesetzlichen Maße überschreitet,
werden der größte Teil der gesunden Altbäume gefällt, und es wird in diesem
überdurchschnittlich hoch verdichteten Teil Kreuzbergs mit einer die
gesetzlichen Maße bereits um ein Vielfaches überschreitenden GFZ von z.T. über
4,0 eine zusätzliche Flächenversiegelung in nicht hinzunehmenden Ausmaß
vorgesehen.
Dies hat
erhebliche Auswirkungen auf die Lebensqualität im Gebiet und auf das Mikroklima
und widerspricht den Zielen des Erhaltungsgebietes.
Mit einer reduzierten
Bebauung, die sowohl die Belange der Bestandsbewohner*innen im Kiez als auch
vor allem derjenigen der Blücherstr. 26/26a (mit ihren 28m² kleinen Wohnungen!)
berücksichtigt, wäre eine klima- und lebensfreundliche Stadtentwicklung für alle möglich sowie eine
Berücksichtigung der planungsrechtlichen Vorgaben aus dem Bebauungsplan.
Unsere
Initiative für den Kiezerhalt setzt sich für eine kiezverträgliche bauliche
Gestaltung des Grundstücks Blücherstr. 26 ein. Wir fordern einen einstweiligen
Stopp des Verfahrens und eine genuine Bürgerinformation und -beteiligung.
Wir
haben dazu Fragen an das Bezirksamt gestellt, die weitgehend unbeantwortet
blieben (http://kiezerhalten.blogspot.de/2016/08/fakten-und-fragen-zum-bauprojekt_5.html)
Das
Thema war auf der Tagesordnung der BVV und verschiedener Ausschüsse.
Zuletzt hat die BVV am 22. 06. 2016 folgendes
beschlossen:
„Das Bezirksamt wird erneut aufgefordert den Dialog mit den
Anwohner*innen fortzusetzen und endlich die schon beschlossene
Bürger*innenbeteiligung durchzuführen.“
Da der derzeitige
Bezirksbaustadtrat, Herr Panhoff, in der letzten Informationsveranstaltung am 19.
07. 2016 geäußert hat, dass er diesen Beschluss nur für eine Empfehlung hält,
fürchten wir, dass, wie bisher, weiterhin über die Köpfe der Anwohner hinweg entschieden
werden wird.
Aus Anlass der Wahlen zur
BVV haben wir die nachstehenden Fragen formuliert, die wir an die
kandidierenden Parteien, mit der Bitte um Stellungnahme, schicken.
Die Antworten werden auf dem
Blog: www.kiezerhalten.blogspot.de
veröffentlicht und den
Kiezbewohnern vor der Wahl bekannt gemacht.
Die Wahlprüfsteine
Frage 1:
Was
werden Sie unternehmen, damit der Beschluss der BVV tatsächlich vom Bezirksamt
umgesetzt wird.
Frage 2:
Welche
Formen der Bürgerbeteiligung halten Sie in diesem Fall für angemessen
(Regelmäßige Steuerungsrunde, Runder Tisch, andere).
Frage 3:
Wie
steht Ihre Partei dazu, dass von den Investoren und dem Bezirksamt eine Planung
favorisiert wird, die nach den Feststellungen des renommierten
Verwaltungsrechtsanwaltes Herrn Dr. Sommer wie folgt zu qualifizieren ist:
"Die
Planungen der Blücher 26 Housing GmbH sind nach dem Maß der baulichen Nutzung
planungsrechtlich nicht zulassungsfähig, solange der Baunutzungsplan nicht
durch einen Bebauungsplan abgelöst wird. Die Planung der Blücher 26 Housing
GmbH ist geradezu der typische Fall einer Planung, die wegen des geplanten
hohen Nutzungsmaßes ein Planerfordernis auslöst. Es bedarf eines Bebauungsplans
oder deutlicher Abstriche am Nutzungsmaß, um die Planung an die Grundzüge des
Baunutzungsplans 1958/60 anzupassen.
Die
Position des zuständigen Stadtrats, der zum Ausdruck bringt, den
Baunutzungsplan als planungsrechtliche Grundlage anwenden zu wollen und das
Projekt der Blücher 26 Housing GmbH zu unterstützen, sind mit geltendem
Bauplanungsrecht offenbar nicht vereinbar."
Frage 4:
Unsere Initiative plant einen Einwohner*innenantrag nach § 44 BezVwG. mit
folgendem Inhalt:
„Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
-
Der öffentliche Spielplatz ist am jetzigen Ort und in seiner Qualität zu erhalten.
Ein Grundstückstausch findet nicht statt.
- Das Bezirksamt wird ersucht, für das Grundstück der Blücherstr. 26 eine klimaschützende ("stadtklimatisches Sanierungsgebiet"), baurechtsentsprechende, kiezbewahrende Planung zu
erwirken. Mittel dazu kann die Aufstellung eines Bebauungsplanes nach § 6 AGBauGB mit Vorentwurf nach §9 Abs. 1 BauGB mit Umweltprüfung (§2 Abs. 4 BauGB) und/ oder die Ausweisung
als Erhaltungsgebiet.
- Ein Verfahren zur Beteiligung der Anwohner_innen und Bewohner_innen mit regelmäßigen Steuerungsrunden und Workshops ist zu entwickeln und umzusetzen.
- Schutz vor schleichendem Verfall des Gesamtensembles May/Rossow. Bauaufsichtsrechtliche Prüfung der baulichen Missstände in den Gebäuden.
- Das Bezirksamt wird ersucht, für das Grundstück der Blücherstr. 26 eine klimaschützende ("stadtklimatisches Sanierungsgebiet"), baurechtsentsprechende, kiezbewahrende Planung zu
erwirken. Mittel dazu kann die Aufstellung eines Bebauungsplanes nach § 6 AGBauGB mit Vorentwurf nach §9 Abs. 1 BauGB mit Umweltprüfung (§2 Abs. 4 BauGB) und/ oder die Ausweisung
als Erhaltungsgebiet.
- Ein Verfahren zur Beteiligung der Anwohner_innen und Bewohner_innen mit regelmäßigen Steuerungsrunden und Workshops ist zu entwickeln und umzusetzen.
- Schutz vor schleichendem Verfall des Gesamtensembles May/Rossow. Bauaufsichtsrechtliche Prüfung der baulichen Missstände in den Gebäuden.
Werden Sie diese
Aktion unterstützen bzw. wie stehen Sie zu den Forderungen?
Für eine Rücksendung der Antworten bis zum 01. 09.
2016 wären wir Ihnen dankbar.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen