Ihre Wahlprüfsteine beantworte ich
für die SPD wie folgt:
Frage 1: Was werden Sie unternehmen,
damit der Beschluss der BVV tatsächlich vom Bezirksamt umgesetzt wird.
Wir werden darauf achten, dass bei
der Neubildung das Ressort Stadtentwicklung den Grünen entzogen wird. Nach über
30 Jahren zeigen sich in diesem Amt ganz offenkundig Degenerationserscheinungen
bei den Grünen. Das Ressort muss von eine/r Stadträtin/rat geführt werden, der
BürgerInnen nicht als Gegner begreift.
Frage 2: Welche Formen der
Bürgerbeteiligung halten Sie in diesem Fall für angemessen (Regelmäßige
Steuerungsrunde, Runder Tisch, andere).
Was die Wahl der Beteiligungsformen
betrifft, sind wir nach allen Richtungen offen. Man sollte alles ausprobieren
und dann sehen, für welche Fälle welche Form der Bürgerbeteiligung angemessen
und realistisch sind.
Frage 3: Wie steht Ihre Partei dazu,
dass von den Investoren und dem Bezirksamt eine Planung favorisiert wird, die
nach den Feststellungen des renommierten Verwaltungsrechtsanwaltes Herrn Dr.
Sommer wie folgt zu qualifizieren ist:
"Die Planungen der Blücher 26
Housing GmbH sind nach dem Maß der baulichen Nutzung planungsrechtlich nicht
zulassungsfähig, solange der Baunutzungsplan nicht durch einen Bebauungsplan
abgelöst wird. Die Planung der Blücher 26 Housing GmbH ist geradezu der
typische Fall einer Planung, die wegen des geplanten hohen Nutzungsmaßes ein
Planerfordernis auslöst. Es bedarf eines Bebauungsplans oder deutlicher
Abstriche am Nutzungsmaß, um die Planung an die Grundzüge des Baunutzungsplans
1958/60 anzupassen. Die Position des zuständigen Stadtrats, der zum Ausdruck
bringt, den Baunutzungsplan als planungsrechtliche Grundlage anwenden zu wollen
und das Projekt der Blücher 26 Housing GmbH zu unterstützen, sind mit geltendem
Bauplanungsrecht offenbar nicht vereinbar."
Auch wir bevorzugen in diesem Fall
grundsätzlich ein Bebauungsplanverfahren und entsprechende
Wettbewerbsverfahren. Das aktuelle Verfahren und der nun feststehende Städtebau
ist in jedem Fall unbefriedigend. Das Bezirksamt negiert auch in anderen Fällen
(z.B. Nachverdichtungsmaßnahmen der WBM in Friedrichshain-West) jegliches
Planerfordernis, um nach sich anschließenden und erfolgreichen Bürgeranträgen
das Gegenteil zu behaupten.
Frage 4: Unsere Initiative plant
einen Einwohner*innenantrag nach § 44 BezVwG. mit folgendem Inhalt:
„Die Bezirksverordnetenversammlung
möge beschließen: - Der öffentliche Spielplatz ist am jetzigen Ort und in
seiner Qualität zu erhalten. Ein Grundstückstausch findet nicht statt. -
Das Bezirksamt wird ersucht, für das Grundstück der Blücherstr. 26 eine
klimaschützende ("stadtklimatisches Sanierungsgebiet"),
baurechtsentsprechende, kiezbewahrende Planung zu erwirken. Mittel dazu kann
die Aufstellung eines Bebauungsplanes nach § 6 AGBauGB mit Vorentwurf nach §9
Abs. 1 BauGB mit Umweltprüfung (§2 Abs. 4 BauGB) und/ oder die Ausweisung als
Erhaltungsgebiet. - Ein Verfahren zur Beteiligung der Anwohner_innen und
Bewohner_innen mit regelmäßigen Steuerungsrunden und Workshops ist zu
entwickeln und umzusetzen. - Schutz vor schleichendem Verfall des
Gesamtensembles May/Rossow. Bauaufsichtsrechtliche Prüfung der baulichen
Missstände in den Gebäuden.
Werden Sie diese Aktion unterstützen
bzw. wie stehen Sie zu den Forderungen?
Die SPD Friedrichshain-Kreuzberg
unterstützt einen solchen Einwohnerantrag.
Mit freundlichen Grüßen
John Dahl
Stellvertretender Vorsitzender der
SPD-Fraktion in der
Bezirksverordnetenversammlung
Friedrichshain-Kreuzberg
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