Großwetterklage - Klimawandel in Berlin
Die Stellungnahme der "Klimapartei" Die Grünen.
Es fällt schwer hierzu nicht gleich einen Kommentar zu schreiben. Wir waren besonders gespannt, wie es den Grünen gelingen würde, den Widerspruch zwischen ihrer tatsächlichen Politik und den programmatischen Aussagen zu Ökologie und Klimaschutz aufzulösen.
Die Antwort ist: Überhaupt nicht.
Wir finden hier die gleichen eindimensionalen pauschalen Aussagen, die das Bauprojekt in der Blücherstr. in keinem Punkt hinterfragen, mit denen wir im gesamten bisherigen Prozess konfrontiert wurden. Die Arroganz der Macht.
Liebe Initiative für den Kiezerhalt,
gerne beantworten wir Ihre Wahlprüfsteine, die Sie den Grünen in
Friedrichshain-Kreuzberg und einigen unserer Direktkandidat*innen für das
Abgeordnetenhaus übermittelt haben. Im Folgenden finden Sie unsere Antworten:
Frage 1:
Was werden Sie unternehmen, damit der Beschluss der BVV tatsächlich vom Bezirksamt
umgesetzt wird.
Was werden Sie unternehmen, damit der Beschluss der BVV tatsächlich vom Bezirksamt
umgesetzt wird.
Unser Verständnis ist, dass BVV-Beschlüsse durch das Bezirksamt
einzuhalten und umzusetzen sind. Als Grüne in der BVV fordern wir dies aktiv
von allen Stadträten ein – egal welcher Partei sie angehören. Hierfür greifen
wir u.a. auf die uns zur Verfügung stehenden Mittel in der BVV zurück und
nutzen entsprechende Frage- und Akteneinsichtsrechte oder beantragen
entsprechende Anhörungen in den Fachausschüssen.
Frage 2:
Welche Formen der Bürgerbeteiligung halten Sie in diesem Fall für angemessen
(Regelmäßige Steuerungsrunde, Runder Tisch, andere).
Welche Formen der Bürgerbeteiligung halten Sie in diesem Fall für angemessen
(Regelmäßige Steuerungsrunde, Runder Tisch, andere).
In den letzten Monaten fanden bereits verschiedene Formate in
Sachen Beteiligung statt. Hierbei gab es u.a. mehrere
Informationsveranstaltungen, Gesprächsrunden mit den Anwohner*innen sowie
entsprechende Einladungen in die Fachausschüsse der BVV. In der Folge wurden
die zunächst vorgestellten Pläne überarbeitet und angepasst. Vorschläge aus der
Anwohnerschaft sind eingeflossen. Eine fortgesetzte Beteiligung sollte die
bisherigen Ergebnisse aufgreifen und geeignet fortführen. Welches Format
hierfür am geeignetsten ist, sollte gemeinsam mit allen beteiligten Akteur*innen
diskutiert und entschieden werden.
Frage 3:
Wie steht Ihre Partei dazu, dass von den Investoren und dem Bezirksamt eine Planung
favorisiert wird, die nach den Feststellungen des renommierten Verwaltungsrechtsanwaltes
Herrn Dr. Sommer wie folgt zu qualifizieren ist:
"Die Planungen der Blücher 26 Housing GmbH sind nach dem Maß der baulichen Nutzung
planungsrechtlich nicht zulassungsfähig, solange der Baunutzungsplan nicht durch einen
Bebauungsplan abgelöst wird. Die Planung der Blücher 26 Housing GmbH ist geradezu der
typische Fall einer Planung, die wegen des geplanten hohen Nutzungsmaßes ein
Planerfordernis auslöst. Es bedarf eines Bebauungsplans oder deutlicher Abstriche am
Nutzungsmaß, um die Planung an die Grundzüge des Baunutzungsplans 1958/60 anzupassen.
Die Position des zuständigen Stadtrats, der zum Ausdruck bringt, den Baunutzungsplan als
planungsrechtliche Grundlage anwenden zu wollen und das Projekt der Blücher 26 Housing
GmbH zu unterstützen, sind mit geltendem Bauplanungsrecht offenbar nicht vereinbar."
Wie steht Ihre Partei dazu, dass von den Investoren und dem Bezirksamt eine Planung
favorisiert wird, die nach den Feststellungen des renommierten Verwaltungsrechtsanwaltes
Herrn Dr. Sommer wie folgt zu qualifizieren ist:
"Die Planungen der Blücher 26 Housing GmbH sind nach dem Maß der baulichen Nutzung
planungsrechtlich nicht zulassungsfähig, solange der Baunutzungsplan nicht durch einen
Bebauungsplan abgelöst wird. Die Planung der Blücher 26 Housing GmbH ist geradezu der
typische Fall einer Planung, die wegen des geplanten hohen Nutzungsmaßes ein
Planerfordernis auslöst. Es bedarf eines Bebauungsplans oder deutlicher Abstriche am
Nutzungsmaß, um die Planung an die Grundzüge des Baunutzungsplans 1958/60 anzupassen.
Die Position des zuständigen Stadtrats, der zum Ausdruck bringt, den Baunutzungsplan als
planungsrechtliche Grundlage anwenden zu wollen und das Projekt der Blücher 26 Housing
GmbH zu unterstützen, sind mit geltendem Bauplanungsrecht offenbar nicht vereinbar."
Die Feststellungen des Anwalts Dr. Sommer sind uns bekannt und
wurden in verschiedenen BVV-Ausschusssitzungen besprochen. Ebenso wurden sie
von unterschiedlichen Baujuristen von verschiedenen Seiten bewertet, die zu
ganz anderen Schlussfolgerungen kommen. Der Vollständigkeit halber ist
festzustellen, dass es sich bei den Investoren hinter der „Blücher 26 Housing
GmbH“ um zwei Vereine handelt, die einerseits als Jugendhilfeträger im Bereich
der Kinder- und Jugendhilfe sowie andererseits als gemeinnütziger sozialer
Träger u.a. um die Betreuung von Menschen mit seelischer Behinderung, von
Senior*innen, Obdachlosen oder Geflüchteten. Für diese Zielgruppen soll
Wohnraum geschaffen werden.
Frage 4:
Unsere Initiative plant einen Einwohner*innenantrag nach § 44 BezVwG. mit folgendem
Inhalt:
„Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
- Der öffentliche Spielplatz ist am jetzigen Ort und in seiner Qualität zu erhalten.
Ein Grundstückstausch findet nicht statt.
- Das Bezirksamt wird ersucht, für das Grundstück der Blücherstr. 26 eine klimaschützende
("stadtklimatisches Sanierungsgebiet"), baurechtsentsprechende, kiezbewahrende Planung zu
erwirken. Mittel dazu kann die Aufstellung eines Bebauungsplanes nach § 6 AGBauGB mit
Vorentwurf nach §9 Abs. 1 BauGB mit Umweltprüfung (§2 Abs. 4 BauGB) und/ oder die
Ausweisung als Erhaltungsgebiet.
- Ein Verfahren zur Beteiligung der Anwohner_innen und Bewohner_innen mit regelmäßigen
Steuerungsrunden und Workshops ist zu entwickeln und umzusetzen.
- Schutz vor schleichendem Verfall des Gesamtensembles May/Rossow.
Bauaufsichtsrechtliche Prüfung der baulichen Missstände in den Gebäuden.
Werden Sie diese Aktion unterstützen bzw. wie stehen Sie zu den Forderungen?
Unsere Initiative plant einen Einwohner*innenantrag nach § 44 BezVwG. mit folgendem
Inhalt:
„Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
- Der öffentliche Spielplatz ist am jetzigen Ort und in seiner Qualität zu erhalten.
Ein Grundstückstausch findet nicht statt.
- Das Bezirksamt wird ersucht, für das Grundstück der Blücherstr. 26 eine klimaschützende
("stadtklimatisches Sanierungsgebiet"), baurechtsentsprechende, kiezbewahrende Planung zu
erwirken. Mittel dazu kann die Aufstellung eines Bebauungsplanes nach § 6 AGBauGB mit
Vorentwurf nach §9 Abs. 1 BauGB mit Umweltprüfung (§2 Abs. 4 BauGB) und/ oder die
Ausweisung als Erhaltungsgebiet.
- Ein Verfahren zur Beteiligung der Anwohner_innen und Bewohner_innen mit regelmäßigen
Steuerungsrunden und Workshops ist zu entwickeln und umzusetzen.
- Schutz vor schleichendem Verfall des Gesamtensembles May/Rossow.
Bauaufsichtsrechtliche Prüfung der baulichen Missstände in den Gebäuden.
Werden Sie diese Aktion unterstützen bzw. wie stehen Sie zu den Forderungen?
In Sachen Spielplatz ist uns wichtig, dass entsprechend der
Forderung aus der Nachbarschaft der Spielplatz am bestehenden Ort bleibt und
nicht in das Grundstücksinnere verlegt wird. Wir begrüßen, dass die überarbeite
und öffentlich vorgestellte Planung dies aufgreift. Für uns wird entscheidend
sein, dass der Spielplatz in der Fläche nicht kleiner und in seiner Qualität
verbessert wird. Jegliche Planung hat dem gültigen Baurecht zu entsprechen.
Rechtswidrige Genehmigungen dürfen durch das Amt nicht erteilt werden und
würden vor Gericht auch keinen Bestand haben. Hinsichtlich der Beteiligung
verweisen wir auf unsere Antwort zu Frage 2. Die Schaffung solchen, dringend
benötigten, sozialen Wohnraums unter Berücksichtigung stadtklimaschützender
Aspekte sowie bei behutsamer Weiterentwicklung des Gesamtensembles sehen wir
als umsetzbar und geboten an. Aufgrund der verfehlten Wohnungspolitik des
Berliner Senats der letzten Jahrzehnte besteht dringender Wohnraumbedarf. Hinzu
kommt, dass immer mehr Wohnungen von sozialen Trägern durch private Vermieter*innen
gekündigt werden, um höhere Mieteinnahmen zu erzielen, wie u.a. aus einer
Anfrage der Grünen BVV-Fraktion an das Bezirksamt von Mai 2016 hervorgeht
(Drucksache 2221/IV - „Betreutes Wohnen“). Als Grüne befürworten wir die
Schaffung und Sicherung von preiswerten und sozialen Wohnraum – insbesondere
für Menschen mit geringem Einkommen oder besonderem Wohn- und Betreuungsbedarf.
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