Mittwoch, 1. November 2017

Florian Schmidts Aussagen halten einem Faktencheck nicht stand




Wir hatten gedacht, mit der Berufung von Florian Schmidt würde ein bürgerfreundlicherer Umgang mit unserem Anliegen, eine nachvollziehbare und nachhaltige Entwicklung des Grundstücks Blücherstr. 26 zu bewerkstelligen, in die Politik einziehen.
Der Hoffnungsträger auch vieler anderer Initiativen stellt sich jetzt konkret als jemand dar, der nicht Willens oder in der Lage ist, seine eigenen Ansprüche umzusetzen.  Unsere Erfahrung in dem Prozess um die Nachverdichtung in der Blücherstr. 26 ist, dass er auch nicht vor Diffamierungen und Falschdarstellungen  zurückschreckt

In dem gemeinsamen Ausschuss der BVV am 23.05.2017 hatte die Bezirksbürgermeisterin Frau Herrmann einen denkwürdigen Auftritt.
Der Ausschuss sollte zur Meinungsbildung über den später einstimmig von der BVV beschlossenen Einwohner_innenantrag zu dem Bauvorhaben in  der Blücherstraße beitragen.

Frau Herrmann hielt eine viel kritisierte, polemische Rede, die in folgendem gipfelte:

„Beschließt Ihr ruhig, wir haben längst fertig!
Anstatt endlich Ross und Reiter zu nennen, ließ die Bürgermeisterin, nachdem sich die Gemüter etwas beruhigt hatten, auch noch wissen, dass die BVV jetzt ruhig Anträge diskutieren, abstimmen und beschließen könne: das BA aber habe in dieser Angelegenheit bereits eine eindeutige Position(!): dass nämlich an dieser Stelle eine KiTa gebaut und die fraglichen Zielgruppen untergebracht würden − als habe irgend jemand anderes gefordert! −, sprach’s, erhielt Beifall von sicher nicht unterprivilegierter Seite und — ging ab.“  (Zitat:
 https://baumschutz.wordpress.com/2017/05/28/beteiligung-am-ende/)

Nach dieser Absage an ein demokratisches Verfahren befand sich der Baustadtrat, Florian Schmidt, in der Bredoullie.

Er musste sich entscheiden zwischen seinen immer wieder geäußerten Ansprüchen, ein neues Zeitalter bei der Bürgerbeteiligung einzuleiten und Verdichtungsprojekte zu vermeiden oder der Unterordnung unter die Bezirksbürgermeisterin.

Wie er sich entschieden hat, wird klar, wenn man sich sein Verhalten bei der Behandlung unseres Einwohnerantrages ansieht. Da alle Parteien der BVV  auf die Umsetzung des Einwohnerantrages drangen, fand dann am 20. 07. 2017 eine nicht-öffentliche, und nicht protokollierte sogenannte Erörterungsveranstaltung  statt.

Wir haben dazu hier einen Beitrag veröffentlicht, der mit "Die Stunde der Sachzwänge" überschrieben ist.
Die Veranstaltung wurde nicht wie angekündigt von SR Schmidt von einem Mediator geleitet, sondern Herr Schmidt übernahm selbst, in voller Parteilichkeit für die Bauherren, die Sitzungsleitung.

Eine Falschinformation durch den Baustadtrat konnten wir in dem Artikel bereits aufzeigen:

„Als ein Mitglied der Initiative vortrug, dass Herr Schmidt im Stadtentwicklungsausschuss mitgeteilt habe, dass der Antrag abgelehnt worden sei, wurde er der Lüge bezichtigt.

Nachdem darauf insistiert wurde, dass diese Aussage gefallen sei, räumte Herr Schmidt ein, dass er so etwas gesagt habe, er aber nicht von einem förmlichen Ablehnungsbescheid gesprochen habe.



Ein Faktencheck bei der Stadtplanung nach der Sitzung ergab etwas anderes:

Die Stadtplanung habe den Bauantrag abgelehnt, weil er nicht den städtebaulichen Planungen von Clarke und Kuhn entspricht. Danach findet normalerweise ein Anhörungsverfahren statt. Hier ist von den Bauherren aber eine Aussetzung beantragt worden.

Das  Amt hat nach der Anhörung die Möglichkeit, dem Antrag zu entsprechen oder ihn abzulehnen. Darauf folgt ggfs. ein Widerspruchsverfahren. Also doch eine Ablehnung und ein förmliches Verfahren.“



Der Faktencheck ging weiter:
Durch  die Akteneinsicht in die Baugenehmigungsakten konnten wir feststellen, dass auch die Aussage in der Erörterungsveranstaltung, die Kita müsse unverzüglich binnen einer Woche genehmigt werden, da die für das Bezirksamt verpflichtende dreimonatige Frist zur Entscheidung ablaufe, nicht stimmte.

Folgende Fristen ergeben sich aus den Akten:
Die letzte Vervollständigung (hier vermerkt) des Bauantrags war am 13. 7., also 7 Tage vor der Erörterungsveranstaltung. Tatsächlich wurde die Kita nach dem Baugenehmigungsschreiben auch am 13. 07. 2017 genehmigt, also bereits vor der Erörterungsveranstaltung. Dies wurde auch verschwiegen.
Aus der Abbildung der ersten Seite der Baugenehmigung ist ersichtlich, dass verschiedene Unterlagen das Datum 21. 06. 2017 haben. Der Brandschutznachweis, ohne den keine Baugenehmigung erteilt werden kann,  datiert auf den 12. 06. 2017.




Dies war natürlich der gesamten Verwaltung und den Bauträgern bekannt - bemerkenswerter Weise widersprach keiner der zahlreich Anwesenden, selbst die juristisch Geschulten, der Falschinformation des Stadtrats.
Weil nicht sein kann, was nicht sein darf?

Seit der Erörterungsveranstaltung ist nichts mehr passiert. Still ruht der See, obwohl alles angeblich so eilig ist.
Ein Antrag der SPD-Fraktion, der einen Verfahrensvorschlag beinhaltet, wurde  – nach Angaben der SPD – durch die Grünen in alle Ausschüsse verwiesen und auf die lange Bank geschoben. Falls ihm zugestimmt wird, heißt es dann wahrscheinlich erneut: 'Leider zu spät, die Baugenehmigung für das Hofgebäude ist bereits erteilt.'
Die BVV scheint gegenüber solchem Beteiligung zur Farce werden lassenden Gebahren machtlos zu sein.
Die neue Kultur der Beteiligung haben wir uns anders vorgestellt.

 

Freitag, 20. Oktober 2017

Durch die Verdichtung in der Blücherstr.sind 60 Bäume bedroht. Spektakuläre Aktion zur Rettung von 300 Bäumen in Köln

Polizeieinsatz in Köln beendet: Bäume werden vorerst nicht gefällt

 Baumrettung in Köln


Die Bäume auf der Bonner Straße, die gefällt werden sollten, bleiben vorerst stehen. Stadt und Polizei haben die Aktion am Donnerstagmittag (19.10.2017) wegen des Protests von Demonstranten abgesagt. Nach Angaben von Polizei und Stadt ist die Rodung nur verschoben. Wie es weitergeht, ist noch unklar. Die Demonstranten warteten noch eine Weile ab, bis sie abzogen. Offenbar misstrauten sie der Absage. Der Grund für die Rodung ist der dritte Bau-Abschnitt der Nord-Süd-Stadt-Bahn.

Auf Bäumen festgegurtet

Demo gegen Baumfällaktion
Demo gegen Baumfällaktion
Bis zu 100 Demonstranten hatten Donnerstag früh die geplanten Baumfällarbeiten auf der Bonner Straße verhindert. Zwei Demonstrantinnen gurteten sich oben in Bäumen an. Andere Demonstranten stellten sich schützend vor Bäume. Die Polizei war zunächst mit einem kleinen Aufgebot vor Ort.
Baumfällung ist blockiert
Demonstranten umringen Bäume
Ein Großaufgebot der Polizei hatte die Demonstranten dann aufgefordert, den Bereich auf der Bonner Straße zu verlassen. Das blieb allerdings ohne Wirkung.

Neue Stadtbahn im Bau

Bagger bei der Baumfaellaktion
Bäume sollen weg
Die Bäume müssen laut Stadt gefällt werden, um den dritten Bauabschnitt der Nord-Süd-Stadt-Bahn umzusetzen. Die neue Straßenbahn-Strecke soll im Jahr 2022 fertig sein. Die Baumschützer hatten sich im Vorfeld vergeblich für ein Konzept eingesetzt, das nach ihrer Meinung die meisten Bäume gerettet hätte.

Pkw wurden abgeschleppt

Demo gegen Baumfällaktion
Protest in Kölner Südstadt
Der Start der Baumfällaktion hatte sich am Donnerstagmorgen bereits laut Stadt verzögert, weil viele Pkw noch in den Parkverbotszonen standen. Die Verbotszonen hatte die Stadt für die Arbeiten eingerichtet.
Stand: 19.10.2017, 13:53

Montag, 16. Oktober 2017

SPD: Beschlossener Einwohnerantrag verstaubt wirkungslos in der Schublade des Baustadtrates

Gastartikel, im Original hier veröffentlich: http://spd-friedrichshain-kreuzberg.de/2017/10/spd-draengt-erneut-auf-planung-fuer-die-bluecherstrasse/

Ein von der BVV beschlossener Einwohner*innen-Antrag zum Bauprojekt Blücherstraße 26 wird offenbar nicht entschlossen umgesetzt. Deshalb fordert die SPD erneut einen B-Plan.

Nur scheinbar war die BVV sich im Juni einig. Mit großer Mehrheit wurde damals ein Einwohner*innen-Antrag zum umstrittenen Bauprojekt an der Blücherstraße Ecke Schleiermacherstraße beschlossen. Dieser sah unter anderem vor, unverzüglich eine Planung aufzustellen, die zum einen neue Wohnungen für soziale Zwecke ermöglicht, zum anderen den Bestand schützt und die Struktur des Gebietes erhält. Gefordert wurde auch ein Verfahren zur Beteiligung der Anwohnenden.
Was ist aus dem Beschluss geworden? Das wollte die SPD-Fraktion wissen und hat eine Anfrage eingereicht. Denn Baustadtrat Florian Schmidt (Grüne) hat in der Zwischenzeit den Bau einer Kita auf dem Areal bewilligt. Das aber bedeutet, dass andere Gebäude nun zwingend um die Kita herum angesiedelt werden müssen, womit abweichende Planungsvarianten vom Tisch sind. Ein Vorgang, der zumindest gegen den Geist des Einwohner*innen-Antrages verstößt.

Baustadtrat spricht von „abstrakten Vorgaben“

Dieser sei aber ohnehin „keine eindeutige Handlungsanweisung mit einer klaren Zielrichtung“, sondern mache nur „abstrakte Zielvorgaben“, sagte Baustadtrat Schmidt nun in der Antwort auf die SPD-Anfrage. Aus Sicht des Bezirksamtes sei eine Planung nicht erforderlich und somit auch kein förmliches Beteiligungsverfahren, weil bereits Baurecht bestehe – auf Basis eines jahrzehntealten Baunutzungsplanes.
Von diesem wurde allerdings schon einmal abgewichen, und zwar ausgerechnet mit dem Bau des Heinrich-Plett-Hauses in den 1960er Jahren. Entworfen wurde es von dem Architekten Ernst May, der heute zu den bedeutendsten der Nachkriegszeit gezählt wird. Zusammen mit dem vom Landschaftsplaner Walter Rossow entworfenen Garten bildet das Haus ein Gesamtensemble, dessen Charakter die Anwohnenden nun bewahren wollen. (Die Anfrage sowie die Antwort des Baustadtrates finden Sie hier.)

SPD sieht Planungsbedarf

„Planen muss man eben wollen“, kommentiert der SPD-Bezirksverordnete John Dahl die Antwort Schmidts. Gerade weil hier unterschiedliche Interessen in Einklang gebracht werden müssen, bestehe Planungsbedarf. Jetzt räche sich, dass Grüne und Linke im Juni einen konkreten Verfahrensvorschlag der SPD abgelehnt haben. Somit verstaube der beschlossene Einwohnerantrag wirkungslos in der Schublade des Baustadtrates.

„Wir brauchen jetzt endlich einen klaren Fahrplan für die Blücherstraße“, sagt der Stadtplanungsexperte John Dahl. Die SPD-Fraktion hat nun erneut einen Antrag zum Thema eingebracht: Das Bezirksamt soll einen Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan für die Grundstücke Blücherstr. 26/26a und 26 b fassen. „Ziele sind ein möglichst weitgehender Erhalt des denkmalwerten Ensembles der Bauten und des Gartens von Ernst May und Walter Rossow, ein behutsamer Umgang mit den Freiraumqualitäten und dem vorhandenen Baumbestand“, heißt es in Anlehnung an den bereits beschlossenen Einwohner*innen-Antrag.

Jury soll das beste Konzept küren

Anstatt die bisherige Planung einfach weiterzuverfolgen, soll das Bezirksamt ein „konkurrierendes Gutachterverfahren zur Erarbeitung eines städtebaulichen Gesamt-Konzepts für beide Grundstücksteile“ durchführen. Dabei soll das Bezirksamt mit der Anwohnerinitiative „Kiezerhalt“ und der Initiative zum Erhalt des Ensembles des Heinrich-Plett-Hauses kooperieren. Beide sollen nach dem Willen der SPD auch in der Jury mitwirken. Der Antrag wurde zur Beratung in mehrere BVV-Ausschüsse überwiesen.

Hintergrund: An der Blücherstraße planen zwei soziale Träger mehrere Neubauten (neben dem bereits bestehenden „House of life“). Vorgesehen sind unter anderem Wohnungen für psychisch belastete Jugendliche, Obdachlose und alleinerziehende Frauen. Eine Anwohnerinitiative befürwortet zwar diese Ziele, kritisiert aber Umfang und Anordnung der bisher geplanten Baukörper. Die SPD-Fraktion spricht sich dafür aus, dass der Bezirk mit den Bauherren als Voraussetzung für die Bauleitplanung einen Vertrag abschließt, der „Flächen für Formen des Betreuten Wohnens, allgemeine Wohnnutzungen, ggf. gewerbliche Nutzungen sowie soziale Infrastruktur konkret festlegt“.

Zum Antrag der SPD-Fraktion gelangen Sie über diesen Link.

Dienstag, 10. Oktober 2017

Blücher 26: Abriss House of Life 2025? Höherer Neubau? - Fragen an Politik und Verwaltung


10.10.2017


Sehr geehrte Damen und Herren,

a)

folgende Fragen zu angehängtem Dokument aus den Bauvorbescheidsunterlagen zu den als „gemeinsames Baugrundstück“ geltenden Teilgrundstücken Blücher 26/26a und 26b: (Anhang 1 und 2)

siehe zunächst Anhang 1:
1. Erschließung
2. Denkmalschutz     (— und Sanierung)
3. Spielplatzausweisung
4. Spätere Nutzungskonzepte
worauf sich die folgenden Ausführungen beziehen.


b)

Hinweise zu Baumassenerhöhung und Umplanungen durch das Büro Klinkenberg demzufolge im Widerspruch zu den mit dem Baukollegium ausgehandelten Planungen. (Anhang 3)


#1. Erschließung
 Herr Peckskamp sagte in der sogenannten „Erörterungsveranstaltung“ am 20.8.17 mehrfach, es stimme nicht, dass dort eine Erschließungsstraße vorgesehen sei, auf Insistieren hin, das stände so in den Bauvorbescheidsunterlagen, räumte er ein, dass sei dann so wie die Fontanepromenade, „das merken sie gar nicht.“

Herr Panhoff hingegen hat mehrfach (auch als Antwort auf eine Einwohneranfrage) verkündet, dies sei nicht der Fall. So u.a. auf der 3. „Informationsveranstaltung“:
"Herr Panhoff: Der öffentliche Fußweg wird öffentlich bleiben und keine Straße werden.
Entweder wird er zu einem Verbundfußweg mit Beleuchtung oder es bleibt bei einem Parkweg."

Was stimmt nun? Was folgt daraus für die Planungen?


#2. Denkmalschutz     (— und Sanierung).
 Auf der Erörterungsveranstaltung berichtete Herr Peckskamp, man habe leider vergeblich versucht, Denkmalschutz zu beantragen.
Unseres Wissens wurde erst von Seiten der Initiative vor einem Jahr tatsächlich ein Antrag auf Ensembleschutz gestellt, die Gebäude isoliert zu betrachten erscheint dem umfangreich apostrophierten städtebaulichen Erbe nicht angemessen.
(Nach mdl. Anfrage von vor einigen Monaten liegt dieser Antrag auf der Ablage.)

— Sanierung?:

3. Infoveranstaltung:
"Frage aus dem Publ ikum: Könnte das House of Life in ein paar Jahren einfach abgerissen werden?
Herr Panhoff: Man braucht für einen Abriss keine Genehmigung mehr, außer das Gebäude steht unter Denkmalschutz"

"Frage nach dem Zustand des Heinrich-Plett-Hauses (Sanierungsbedarf).
Herr Fleischmann erklärt, dass sie zu einer umfassenden Sanierung finanziell nicht in der Lage sind und eine solche zudem zu einer starken Verteuerung der Miete führen würde"

Das Exposé des Liegenschaftsfonds:
"Die Bebauung ist instandsetzungs- und modernisierungsbedürftig“.

Städtebauliches Gutachten Clarke und Kuhn:
- ca. 65% der veranschlagten Kosten sind für Instandhaltung und energetische Sanierung vorgesehen, die als notwendig qualifiziert wird, so wie auch die bauliche Anpassung an heute gültige Brandschutzbestimmungen.


Was bedeuten diese widersprüchlichen Aussagen für die (Bau-)Planungen?
Für die Umsetzung des EWA/BVV-Beschlusses?
Für den Erhalt des städtebaulichen Erbes, für das drei Jahre geplant wurde unter Ausschluss der Öffentlichkeit?


#3. Spielplatzausweisung
Herr Ludwig hatte zuvor „alle zur Verfügung stehenden Rechtsmittel“ angekündigt, sollte der öffentliche Spielplatz ins Innere verlegt werden.
(siehe Anhang 2), darin aber v.a. der Hinweis:
„Die dort vorgesehende Bebauung sieht neben einer deutlichen Verdichtung von zusätzlich rd. 13.000 m2 BGF die Verlegung des vorhandenen, öffentlichen Kinderspielplatzes von der Schleiermacherstr. in den Innenbereiche UNSERES NOCH ALS GEMEINSAMES BAUGRUNDSTÜCK GELTENDES GRUNDSTÜCK VOR.“
Das „gemeinsame Baugrundstück“ geht auch aus der Ausschreibung des Liegenschaftsfonds für die Blücher hervor.

Was bedeutet das für die Planungen und das Für und Wider eines Aufstellungsbeschlusses?


#4. Spätere Nutzungskonzepte

Was bedeuten diese weitreichenden Aussagen

- für den Fortbestand des House of Life? bzw.
- für eine Sicherung der bestehenden und intendierten sozialen Nutzungen auf beiden Grundstücken?
(bisher u.W. nicht abgesichert)
- für die städtebauliche Gestalt und (Bau-)Planungen insgesamt?



b)

Laut Herrn Weatherly (‚große’ Ausschusssitzung) seien die Träger vom Bezirk gedrängt worden, umfangreicher zu bauen als sie wollten.

Dem gegenüber hat dem angehängten Schreiben des Senats zufolge das Büro Klinkenberg ‚selbstständig' umfangreiche Planungsänderungen/ Baumassenerhöhungen vorgenommen, welche vom Senat umfangreich kritisiert und zurückgewiesen werden,
zumal sich sowohl SenStadt als auch das Baukollegium „ausführlich beschäftigt“ und ein „externes Gutachten beauftragt, finanziert und koordiniert“ habe.
(Die Umsetzung der Planung wird dann sogar ausdrücklich „erwartet“, was wiederum die ‚Beratungsfunktion‘ gegenüber dem Bezirk überschreitet.)

z.B. „Gebäude 5 und 6 um sechs bzw. drei Geschosse erhöht“
„in den vorliegenden Planungen wurden ein neuer Gebäudeteil (Nr. 7) hinzugefügt“
„… Baukörper …2 .. ist um 3 Geschosse auf sieben Geschosse erhöht worden."
„Wohnhof an der Blücher wird nicht dargestellt“
„der öff. Spielplatz ist… bis an die Grundstücksgrenze.. verschoben worden“
„Zuwegung erfolgt nicht über die Schleiermacherstraße… sondern über den öffentlichen Weg..“ (das ergibt mehr Baufläche?)
etc.


In einem anderen Bezirk wurden Planungen umgesetzt von obigem Büro, obwohl sie zuvor vom Bauamt versagt worden waren.


Wir bedauern erneut, dass Monat um Monat vergeht, ohne das tatsächliche Beratungen auf fachlicher Grundlage und mit vollständigen Sachinformationen und unter Hinzuziehung der entsprechenden - unabhängigen - Expert_innen stattfinden,
wie von der Initiative bereits im Dezember 2015 - Einrichtung eines Runden Tisches einschließlich Akademie der Künste, Landschaftsplanung, Ernst-May-Experten, BUND, etc. - in der BVV beantragt,
oder besser.


Mit freundlichen Grüßen,
die Initiative für den Kiezerhalt


Anhang 1 und 2
Umwandlung in STraße, Spielplatz, Denkmalschutz
Beschwerde und Klageandrohung durch 26b

Anhang 3
Senat erwartet Umsetzung









Freitag, 6. Oktober 2017

Diskussionsbeitrag zur Haltung von Baustadtrat F. Schmidt zu den Projekten Ohlauer und Blücherstr.

Der nachfolgende Text ist Teil eines längeren, lesenwerten Beitrages

Unterschiedliche ‚Beteiligungskulturen‘ .

Wir dokumentieren hier das Nachwort. Und sehen es als einen Beitrag zu der hier veröffentlichten Diskussion zur Haltung des Baustadtrates gegenüber den BVV-Beschlüssen und zum abgelehnten Missbilligungsantrag gegen Baustadtrat Florian Schmidt an. 

 

Weitere Beiträge:

Beitrag der FDP 

Beitrag der SPD 

Beitrag der Linken und Reaktionen der Öffentlichkeit 

 

Nachwort zu den Projekten in der Blücherstraße 26 (May/Rossow-Ensemble) und Campus Ohlauer

Worum wir aber in Kreuzberg vor allem fürchten müssen − doch diese Themen en detail zu erörtern, hätten den Rahmen dieses Beitrags gesprengt −, sind die Bäume im Rossowgarten oder besser Rossowpark in der Blücherstr. 26 und die mächtigen Platanen im Hof der Gehart-Hauptmann-Schule an der Ohlauer Straße.

 − Wir wissen sehr gut, dass Stadtrat Florian Schmidt (Grüne) sich derzeit im Kampf um bezahlbaren Wohnraum, Ausübung des Vorkaufrechts (Rekommunalisierung) und überhaupt um den Mieterschutz in diesen wüsten Zeiten sehr verdient macht und zu Recht gelobt wird, und wir stimmen in dieses Lob ein!

Doch sein Verhalten in den beiden erwähnten Fällen ist mehr als befremdlich. Wir wollen jetzt keine Grundsatzdiskussion aufmachen über das buchstäbliche Verschwinden von Stadtnatur, von Grün- und Freiräumen nicht nur unter Beton, sondern auch  hinter den sozialen Verpflichtungen; die Unausgewogenheit, das reduktionistische, sich in keiner Weise auf der Höhe der Zeit und ihrer Herausforderungen befindende Verständnis der sozioökologischen Erfordernisse von Stadtentwicklung, Nachverdichtung, Umweltgerechtigkeit und gleichwertigen Lebensverhältnissen.
Die BVV F’hain-Kreuzberg hat StR Schmidt wiederholt mehrheitlich aufgefordert, bei beiden Vorhaben endlich eine Bürgerbeteiligung durchzuführen, wie es auch der gebilligte Einwohnerantrag der Ini Kiezerhalt fordert, und wenn schon im Fall des Campus Ohlauer nicht ergebnisoffen, so doch in ernsthafter Würdigung der mehr vom Baumbestand erhaltenden Alternativplanung von Seiten der Betroffenen.
Ein Missbilligungsantrag der CDU/FDP-Fraktionen ist erwartungsgemäß gescheitert, schon wegen der Mehrheitsverhältnisse, und es war Wahlkampf, und zweitens sind auch wir der Meinung, dass er in der Sache wenig bewegt hätte. 

Florian Schmidt will an den „geerbten“ Projekten festhalten, da er sich nicht gegen jene stellen will, die ihn gewählt haben, und zieht es vor, sich in diesem Fall von der BVV nichts befehlen zu lassen, wie es ein verstorbener Stadtrat sinngemäß formuliert hat.
Momentan zerrt also eine unwürdige Hängepartie an den Nerven der Engagierten. Niemand weiß, ob nun Bau- und Fällgenehmigungen schon erteilt sind oder nicht und bekommt auch partout von niemandem nichts raus. Ein solch zugeknöpft-intransparentes Gebaren ist inakzeptabel! Parteifreund*innen und Zählgemeinschaftspartner könnten da durchaus mal aktiv werden und wenn sie auf der Sachebene, dem unbedingt nötigen, weitestgehenden Stadtnaturerhalt, anderer Meinung sein mögen, so führt doch auf der Verfahrensebene und nach derart beharrlichen zivilgesellschaftlichen Anstrengungen der jeweiligen Anwohner*schaft an der Einleitung von wirklichen, d.h. entscheidungserheblichen Beteiligungsverfahren einfach nichts vorbei −, es sei denn, man will die eigene Positionierung zu Partizipation und Direkter Demokratie in Grund und Boden desavouieren.
[Updates, 4.10: Im Fall Blücher Str. will StR Schmidt demnächst zu einer „Findungsveranstaltung“ einladen, was immer man sich darunter vorzustellen hat, doch mag es ein Anfang sein.
In der BVV am 11. Oktober, 18h, im Rathaus Xberg soll die Blücher Str. ganz oben auf der Tagesordnung stehen (SPD-Antrag für Gesamtkonzept), und wie wir vom Stadtbauamt erfahren, soll die Platanenallee längs der Zuwegung zur GHS wohl erhalten werden. Die zu geringe Abstandsfläche zwischen Neu- und Altbau spielt offenbar keine Rolle, und wie viel Hofbäume erhalten werden können, steht in den Sternen. Auch hier fordern die Anwohner*innen endlich Transparenz! Baubeginn soll aber erst 2018 sein, d.h. zunächst Entwarnung für den Baumbestand!]

Antrag der SPD - Gesamtkonzept für die Blücher 26


Der folgende Antrag der SPD soll in der BVV am 11. 10. 2017 behandelt werden.

AntragBetr.: Gesamtkonzept für die Blücherstr. 26
 Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Das Bezirksamt wird beauftragt, einen Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan für die
Grundstücke Blücherstr. 26/26a und 26 b zu beschließen. Ziele sind ein möglichst weitgehender
Erhalt des denkmalwerten Ensembles der Bauten und des Gartens von Ernst May und Walter
Rossow, ein behutsamer Umgang mit den Freiraumqualitäten und dem vorhandenen Baumbestand.
Das Bezirksamt führt dazu ein konkurrierendes Gutachterverfahren zur Erarbeitung eines städtebaulichen Gesamt-Konzepts für beide Grundstücksteile durch. Die BVV empfiehlt dem Bezirksamt, sich dafür um eine finanzielle Unterstützung durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen zu bemühen, ohne dass das hiermit beauftragte Verfahren davon abhängen soll.
Das Bezirksamt kooperiert bei der Erarbeitung eines städtebaulichen Gesamtkonzepts mit der
Anwohnerinitiative „Kiezerhalt“ und der Initiative zum Erhalt des Ensembles des Heinrich-PlettHauses. Beide wirken in der Jury mit.
Für die Blücherstr. 26 soll als Voraussetzung für die Bauleitplanung und ggf. jeglicher weiteren
Grundstücksgeschäfte mit den jeweiligen Vorhabenträgern ein Nutzungsprogramm zwischen Bezirksamt und Vorhabenträgern vertraglich vereinbart werden, das Flächen für Formen des Betreuten Wohnens, allgemeine Wohnnutzungen, ggf. gewerbliche Nutzungen sowie soziale Infrastruktur konkret festlegt (Bestandsnutzung und Neubau).
 

Begründung:

Die BVV Fhain-Kberg unterstützt eine städtebauliche Entwicklung auf dem Areal Blücherstr. 26 /
Schleiermacher Straße. Die bisherigen Planungen dafür werden aber aus qualitativen Gründen
abgelehnt. Sie sind keine akzeptable Lösung für den Umgang mit den Schutzgütern Denkmalwerte
Bauten, Freiraum sowie den Baumbestand. 

Für die Blücherstr. 26 soll als Voraussetzung für die Bauleitplanung und ggf. jegliches weiteres
Grundstücksgeschäft des Landes Berlin mit den jeweiligen Vorhabenträgern ein Nutzungsprogramm zwischen Bezirksamt und diesen Vorhabenträgern vertraglich vereinbart werden, das Flächen für Formen des Betreuten Wohnens, allgemeine Wohnnutzungen, ggf. gewerbliche Nutzungen sowie soziale Infrastruktur konkret festlegt (Bestandsnutzung und Neubau).


Friedrichshain-Kreuzberg, den 04.10.2017 SPD Herr Dahl, John
(Antragsteller/in, Fragesteller/in bzw. Berichterstatter/in)

Dienstag, 3. Oktober 2017

Umsetzung des Einwohnerantrages - Wann geht das Verfahren weiter - Schreiben an Baustadtrat Schmidt



03.10.2017
Sehr geehrter Herr Schmidt,

auf der Erörterungsveranstaltung im Juli hatten Sie die Weiterführung der Umsetzung des Einwohnerantrages angekündigt. Wir hatten uns am 05. September an Sie gewandt, um mit der untenstehenden Mail daran zu erinnern. In der Antwortmail vom 18. 09. 2017 wird von Ihnen eine Findungsveranstaltung angekündigt, ohne genau zu erklären, was darunter zu verstehen ist.

Wir hatten in unserem Plan für die Umsetzung des Einwohnerantrages eine regelmäßig tagende Koordinationsrunde vorgeschlagen. Diese würde genau dem entsprechend, was Sie öffentlich als Ihre Vorstellung von Bürgerbeteiligung vertreten:  „…, ja, es geht mir auch mehr um Zusammenarbeit und diesen Switch von Beteiligung zu Zusammenarbeit, der ist sehr wichtig.“
 (Anmerkung: Zitat siehe unten)
Sehr wichtig!

Wir erwarten auch keine schriftliche Beantwortung unserer Fragen, sondern eine Erörterung in ergebnisoffenen Veranstaltungen, die aus unserer  Sicht bisher nicht stattgefunden haben.
Wir bitten um baldmöglichste Mitteilung, wie Sie sich das weitere Verfahren vorstellen, unsere Vorstellungen haben wir vorgelegt.

Mit freundlichen Grüßen
Werner Druskat


Von: Schmidt, Florian [mailto:Florian.Schmidt@ba-fk.berlin.de]
Gesendet: Montag, 18. September 2017 18:36
An: 'werner.druskat@gmail.com'; Stadtrat.Schmidt; 'Claudia B.'
Cc: Wolter, Sibylle; Peckskamp, Matthias; Reibold, Caren; 'gardain@datenschutz-berlin.de'
Betreff: Blücher 26 Akteneinsicht und Ihr Schreiben

Sehr geehrter Herr Druskat,

zum Thema Akteneinsicht: Könnten Sie mir bitte sagen an welche Mail Sie bzw. Frau Bartholomeyczik Ihre Anträge jeweils geschickt haben? Die Mail vom 13. Juni ist mir nicht bekannt, gerne forsche ich aber nach warum hier keine zeitnahe Bearbeitung erfolgte.

Ich weise Sie darauf hin,

-          dass es zwischen mir und Herrn Panhoff es keine Übergabe gab und ich auch nie über sein Mailpostfach verfügt habe.

-          dass es nicht möglich ist die Akten von laufenden Bauantragsverfahren einzusehen.

Hinsichtlich Ihrer weiteren Ausführungen in Ihrer letzten Mail: Ich werde im Ausschuss, der BVV und der kommenden Findungsveranstaltung Rede und Antwort stehen, aber eine schriftliche Bearbeitung aller Ihrer Themen und Mails ist leider nicht möglich.

Mit freundlichen Grüßen

Florian Schmidt
Bezirksstadrat

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Abteilungen Bauen, Planen und Facility Management
Yorkstraße 4-11, 10965 Berlin
Tel.: (030) 90298-3260
Fax: (030) 90298-2512

Von: Werner Druskat [mailto:wdrussi@aol.com]
Gesendet: Dienstag, 5. September 2017 15:19
An: 'Stadtrat.Schmidt'; 'Claudia B.'
Cc: 'Schmidt, Florian'
Betreff: Einwohnerantrag Blücher
Wichtigkeit: Hoch

Sehr geehrter Herr Schmidt,

nun ist doch wieder einige Zeit in Land gegangen, ohne dass wir etwas von Ihnen gehört haben.

Die Erörterungsveranstaltung war für uns, wie Sie sich denken können eine riesige Enttäuschung.
Wir haben die Ergebnisse aus unserer Sicht auf unserem Blog zusammengefasst.

Besonders problematisch haben wir es empfunden, dass Sie falsche Angaben zum Projektstand gemacht  und uns dann noch der Lüge bezichtigt haben.
Wie sich herausgestellt hat, war die Erörterung des Ablehnungsbescheides für das Gartengebäude ausgesetzt und es besteht, wenn nicht inzwischen wiederum Tatsachen geschaffen wurden, die Möglichkeit, diese Planung noch in das von uns vorgeschlagene Verfahren einzubeziehen.
Darum möchten wir Sie dringend bitten und hoffen, dass Sie jetzt Ihrem selbst gesetzten Anspruch gerecht werden.
Diese massive Bebauung würde, wie wir dargelegt haben, die Ziele des Einwohnerantrages vollständig konterkarieren.

Die Grenzen des Gebäudes gehen von der Durchwegung  Schleiermacher/Baerwaldstr. bis direkt an den Spielplatz und der Abstand zum Bestandsgebäude ist nur gering. Diese Größe des Baukörpers war selbst in dem Gutachten von Clarke und Kuhn nicht vorgesehen. Wir fragen uns, ob dies baurechtlich überhaupt zulässig ist und ob die Baurandbebauung an der Durchwegung möglich ist und wie es sich mit der Abstandsfläche zum Nachbargrundstück verhält.
Wir werden das auf jeden Fall rechtlich prüfen lassen.

Auch bitten wir um Mitteilung, wann eine baldmöglichste Akteneinsicht möglich ist, welche wir hier hiermit weiterhin und erneut beantragen. Wir sind dazu jederzeit bereit und gehen davon aus, dass dieses Anliegen nicht weiterhin auf die lange Bank geschoben wird.
Sehr geehrter Herr Schmidt,

nun ist doch wieder einige Zeit in Land gegangen, ohne dass wir etwas von Ihnen gehört haben.
Die Erörterungsveranstaltung war für uns, wie Sie sich denken können eine riesige Enttäuschung.
Wir haben die Ergebnisse aus unserer Sicht auf unserem Blog zusammengefasst.
Besonders problematisch haben wir es empfunden, dass Sie falsche Angaben zum Projektstand gemacht  und uns dann noch der Lüge bezichtigt haben.
Wie sich herausgestellt hat, war die Erörterung des Ablehnungsbescheides für das Gartengebäude ausgesetzt und es besteht, wenn nicht inzwischen wiederum Tatsachen geschaffen wurden, die Möglichkeit, diese Planung noch in das von uns vorgeschlagene Verfahren einzubeziehen.
Darum möchten wir Sie dringend bitten und hoffen, dass Sie jetzt Ihrem selbst gesetzten Anspruch gerecht werden.
Diese massive Bebauung würde, wie wir dargelegt haben, die Ziele des Einwohnerantrages vollständig konterkarieren.
Die Grenzen des Gebäudes gehen von der Durchwegung  Schleiermacher/Baerwaldstr. bis direkt an den Spielplatz und der Abstand zum Bestandsgebäude ist nur gering. Diese Größe des Baukörpers war selbst in dem Gutachten von Clarke und Kuhn nicht vorgesehen. Wir fragen uns, ob dies baurechtlich überhaupt zulässig ist und ob die Baurandbebauung an der Durchwegung möglich ist und wie es sich mit der Abstandsfläche zum Nachbargrundstück verhält.
Wir werden das auf jeden Fall rechtlich prüfen lassen.

Auch bitten wir um Mitteilung, wann eine baldmöglichste Akteneinsicht möglich ist, welche wir hier hiermit weiterhin und erneut beantragen. Wir sind dazu jederzeit bereit und gehen davon aus, dass dieses Anliegen nicht weiterhin auf die lange Bank geschoben wird.

Politisch ist Ihr Vorgehen von den Parteien der BVV in unseren Gesprächen mit Vertretern der Parteien hart kritisiert worden. Nach Ansicht der Linken, SPD, CDU und FDP besteht erheblicher Klärungsbedarf. Der Umgang mit Bürgerbeteiligung und Einwohneranträgen war so zwischen den Parteien nicht vereinbart. 

Ansonsten bitten wir um einen kurzfristigen Termin für die weitere Abstimmung des Verfahrens.

Mit freundlichen Grüßen
Werner Druskat
Initiative für den Kiezerhalt

Das Bezirksamt hat zwei Projektstudien in Auftrag gegeben:
- Aufbau einer Koordinierungsstelle für die Vernetzung und Kooperation von zivilgesellschaftlichen Akteuren und administrativen Strukturen im Handlungsfeld Stadtentwicklung im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg
- Aufbau einer/s Beauftragten für gemeinwesen- und gemeinwohlorientierten Immobilienentwicklung im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg.
Ein Kernsatz ist  "
…, ja, es geht mir auch mehr um Zusammenarbeit und diesen Switch von Beteiligung zu Zusammenarbeit, der ist sehr wichtig".

Wir fragen uns warum dies bei den aktuellen Projekten in der Blücher und in der Ohlauer Str. nicht umgesetzt wird. 
 

 "zu Nachfrage 3: Ja, vielen Dank auch für diese Frage. Zunächst einmal: Das haben Sie nicht ganz richtig verstanden, sondern im Rahmen dieser 80.000EUR werden auch diese Case Studies durchgeführt. Also das wird da nicht aus den Mitteln, die jetzt in den Haushalt eingestellt sind, für die Bürgerbeteiligung oder unter dem Titel, unter dem Subtitel quasi Bürgerbeteiligung sein.

Es ist natürlich richtig, also wenn gemeinwohlorientierte Immobilienentwicklung an und für sich muss jetzt nicht Bürgerbeteiligung sein, aber ich habe auch ausgeführt in dem Ihnen vorliegendem Text, dass es hier dabei darum geht, das Interesse bei den Menschen mitzuwirken daran, wie die Stadt aussieht, die Stadt mitzugestalten, auch im Bereich von Hausprojekten, von Neubau, auch Bestandssicherung, sei es im Rahmen von Vorkauf, Ankauf oder anderen Themen, dass die sehr, sehr groß ist und wir deshalb diesen Beauftragten auch brauchen, damit die Leute in die Lage versetzt werden, sich zu beteiligen an diesen Projekten.

Es ist also eine gewisse Erweiterung natürlich des klassischen Beteiligungsprozesses oder Begriffes und es heißt ja eben auch …, ja, es geht mir auch mehr um Zusammenarbeit und diesen Switch von Beteiligung zu Zusammenarbeit, der ist sehr wichtig. Ich denke aber auch, dass das hier in der BVV, zumindest, wenn Sie hier den Stadtteilausschuss …, nee, Entschuldigung, das Stadtteilbüro Friedrichshain so kräftig unterstützen, da ist ja auch dieser Duktus durchaus gegeben.

Wir können das ja schön dann diskutieren. Ich denke aber, dass Beteiligung von oben, und das ist auch das, wofür dieser Begriff eben leider auch in der Bevölkerung steht, ist nicht mehr der richtige Weg, sondern wir müssen da neu denken und eher in Richtung Zusammenarbeit gehen. Vielleicht müssen wir dann auch beim nächsten Haushalt den Namen dieses Titels ändern."