Frau Wißemann lebt seit 2005 in der Blücherstr. 26.
Sie ist außerdem seit gut 25 Jahren Pflegekraft dort im Haus.
Die Bestandsbewohner fühlen sich im Stich gelassen und nicht ausreichend und dem Stand der Dinge entsprechend informiert, das haben auch wir bereits mehrfach kritisiert. Zu Beginn der Neuplanungen, noch mit Franz Schulz, war prioritär und in Absprache mit den Bewohnern die Sanierung und Verbesserung der Wohnsituation zugesagt. (Es gab schon konkrete Umsetzungspläne.)
Frau W. berichtete in der Ausschusssitzung der BVV Xhain über die Situation der im Haus verbliebenen Bewohner des früheren Altenwohnheims. Mängel, die nicht abgestellt werden, erschweren Ihnen das Leben. So konnten einige Bewohner der höheren Stockwerke monatelang das Haus nicht verlassen, da die Reparatur des Aufzuges sich immer wieder verzögerte.
In diesen Situationen ist Frau W. ein Rettungsanker für die Senioren.
Sie hilft ihnen, ihr Leben zu organisieren und informiert auch die BewohnerInnen über aktuelle Belange.
Daraus wollen die hinter der Blücher Housing GmbH stehenden "gemeinnützigen" Träger ihr jetzt anscheinend einen Strick drehen.
Mit dem obigen Aufruf wurden die BewohnerInnen von ihr über die Ausschusssitzung informiert..
Um ihnen die Teilnahme möglich zu machen, wurde ein Fahrdienst eingerichtet. Tatsächlich war dann auch ein Teil der BewohnerInnen auf der Ausschusssitzung anwesend. Ein gutes demokratisches Recht würde man meinen, das auch alten und behinderten Menschen zusteht.
Wäre es nicht Aufgabe der Vermieter gewesen, die BewohnerInnen zu informieren?
Das Recht sich selber und die anderen MieterInnen im Haus zu informieren, wird den Bewohnern wohl nicht zugestanden. Ist das dann das selbstbestimmte Leben, dass die Träger den von Ihnen betreuten Menschen ermöglichen sollen?
Frau W. bekam das untenstehende Schreiben, eine Abmahnung. Engagiertes Verhalten wird von Jugendwohnen im Kiez und Vita e.V. also mit dem Verlust der Wohnung bedroht?
(Eine andere Bewohnerin, die mehrere Male bei den Treffen der Initiative für den Kiezerhalt war, hatte sich sehr plötzlich zurückgezogen, wie sich herausstellte aus Angst um den Verlust ihrer Wohnung. Das scheint sich jetzt im Nachhinein als der wohl richtige Schritt herauszustellen.)
An einem seit Jahrzehnten von Mietern und dort Arbeitenden für Mitteilungen genutztes Schwarzes Brett soll nicht obiger Aushang für eine öffentliche Sitzung hängen dürfen?
Der zweite Abmahnungsgrund ist genauso haltlos. Der Vorgang liegt 12 Jahre zurück und es handelt sich um den Ersatz eines ehemals vorhandenen Zaunes durch einen neuen, in Absprache mit der damaligen Hausverwaltung und aufgestellt von dem damaligen Hausmeister.
Wir ermuntern die Unterstützer des Projektes, die Bezirksbürgermeisterin, den Bewegungsstadtrat Florian Schmidt und die Fraktionsmitglieder der Grünen Xhain, sich hierzu zu äußern.
Sind zur Durchsetzung der eigenen Vorstellungen alle Mittel recht?
§ 19 der UN-Behindertenkonvention erkennt das Recht von Menschen mit Behinderungen an, mit den gleichen Wahlmöglichkeiten wie andere menschen in der Gemeinschaft zu leben.
Dabei ist unabhängige Lebensführung im Sinne von selbstbestimmter Lebensführung zu verstehen.
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