Dazu gehört der Erhalt der innerstädtischen Grünflächen.
"Begrünte Fassaden und Feucht-Dächer sollen Häuser kühlen, Grünanlagen werden zu unverzichtbaren Frischluftschneisen, dazu kommen im „Schwammstadt“-Konzept große Flächen, wo Regenwasser aufgefangen wird und anschließend bei Hitzeperioden verdunsten kann.
Besonders aufheizen werden sich die eng gebauten Gründerzeitquartiere, in denen fast vier von zehn Berlinern leben. Durch den Hitzestress steigt zudem das Gesundheitsrisiko vor allem älterer Menschen. Berlin hat freilich den Vorteil gegenüber anderen Metropolen, dass mit 44 Prozent Wald, Gewässern, Kleingärten und Parks der Grünanteil an der Gesamtfläche enorm hoch ist. Auch die 450 000 Straßenbäume können die Aufheizung bremsen."
Mehr dazu im Tagesspiegel vom 07. 08. 2016
Berliner Wahl: Zehn Themen, die die Stadt bewegen
Durch die Baumaßnahme in der Blücherstr. soll gerade so eine Grünluftschneise durch Beton und Versiegelung ersetzt werden. Bezeichnend für die Politik des Grünen Bezirksamtes ist es, dass die Umweltfolgen der Baumaßnahmen nicht einmal geprüft werden.
Grünanlage Blücherstr 26: Das Grün soll weg |
Das Bauvorhaben liegt am Rande des Milieuschutzgebietes Bergmannstr. - Nord.
Ziel des Milieuschutzes ist es "die ansässige Wohnbevölkerung vor Verdrängung zu schützen sowie soziale und städtebauliche Fehlentwicklungen zu vermeiden".
Das Gebiet ist durch eine hohe Dichte mit wenig Freiflächen bei den Häusern und dunklen Hinterhöfen gekennzeichnet.
Kreuzberg gilt als „stadtklimatisch sanierungsbedürftig“, sprich laut Umweltatlas 2015 ist hier ein in drei der fünf Kernindikatorbereiche besonders belasteter Planungsraum betroffen. Insofern gilt:
„- Keine weitere Verdichtung,
– Verbesserung der Durchlüftung und Erhöhung des Vegetationsanteils,
– Erhalt aller Freiflächen und
– Entsiegelung und ggf. Begrünung der Blockinnenhöfe.“
Dazu das Grünbuch Stadtgrün 2015, Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) bzw. Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt von 2007:
„Bis zum Jahre 2020 soll die Durchgrünung der Siedlungen einschließlich des wohnumfeldnahen Grüns wie z.B. Hofgrün, kleine Grünflächen, Dach- und Fassadengrün, deutlich erhöht sein. Öffentlich zugängliches Grün mit vielfältigen Qualitäten und Funktionen soll spätestens in 2020 i. d. R. fußläufig zur Verfügung stehen. Hierfür sollen alle vorhandenen Möglichkeiten genutzt werden, um die direkte Umgebung von Wohngebäuden zu verbessern – z. B. durch Entsiegelung, Hof- und Gebäudebegrünung, Rückbau und Beruhigung von Straßen.“
Hinterhofsituation im Milieuschutzgebiet direkt gegenüber dem Grundstück Blücherstr. 26 a |
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen