Dienstag, 11. Oktober 2016

Schreiben an die Bezirksbürgermeisterin zu den immer noch offenen Fragen




Sehr geehrte Frau Herrmann,

im bisherigen Verfahren haben wir Fragen aufgeworfen, die uns bisher nicht beantwortet wurden.
Insbesondere geht es dabei auch um die gemeinnützige Nutzung der späteren Gebäude, zu der verschiedenste Anwohner_innen Zweifel angemeldet haben.
Die vorgesehene gemeinnützige Nutzung betrifft nach den bisherigen Darlegungen der Bauherren nur einen Teil der zu schaffenden Wohnfläche, und könnte bis auf die Kita wie anfangs vorgesehen in dem zu sanierenden Altbau untergebracht werden.
Da es sich bei den Eigentümern um zwei soziale Träger handelt, die Gesellschafter der GmbH sind (Jugendwohnen im Kiez und Vita e. V.), die auch auf Nachfrage in der Informationsveranstaltung am 29. 05. 2016 nicht darlegen konnten,
a) wie die vorgesehenen ca. 8.400 m² Nutzfläche, für die keine gemeinnützige Nutzung vorgesehen ist, genutzt werden soll
b) wie eine Finanzierung des mindestens 30 Millionen € teuren Bauvorhabens durch zwei soziale Träger überhaupt möglich sei,
stellt sich die Frage, ob noch Dritte im Hintergrund sind und was deren Motive sein könnten, und ob die derzeitige Planung verantwortbar geprüft wurde.

Wir wenden uns an Sie als entschiedene Befürworterin des Projektes. 
Als Bürgermeisterin sind Sie aus unserer Sicht allen Bürgern und Bürgerinnen verpflichtet und müssen Schaden vom Bezirk abwenden.
Durch die Vermessung des Geländes ist unsere Vermutung, dass von den Trägern im Hintergrund noch andere Ziele verfolgt werden jetzt noch bestätigt worden. Es war die Rede davon, dass die Daten, um das Grundstück zu teilen ebenfalls erhoben werden.
Es liegt u. E. auf der Hand, dass wenn erst einmal Baurecht erteilt wurde, eine erneute Teilung des Grundstücks, möglich würde. Wer aber würde dann für welchen Preis und an wen und wofür einen Teil des Grundstücks verkaufen?
Wie stände das im Einklang mit der Tatsache, dass das Grundstück den Trägern „zugeordnet“ wurde (H. Panhoff) „statt es teuer zu verkaufen“ (Mildner-Spindler)? Und mit der Tatsache, dass dafür öffentlicher Grund in Anspruch genommen werden soll?

Die Träger brauchen die weiteren Gebäude vielleicht nicht, da man vielleicht nicht sinnvoll und tragfähig den beabsichtigten Umfang an sozialen Nutzungen, zusätzlich zu den Bewohner_innen des Bestandsgebäudes und dem benachbarten House of Life, auf 10.000 m² konzentrieren kann?
Uns ist jetzt auch die Wichtigkeit der Nordspitze des Spielplatzes klar geworden, da diese die Zuwegung für das hintere Grundstück wäre. Sie selber haben in einem der Ausschüsse darauf hingewiesen, dass diese sehr wohl genutzt wird. Von den Kindern, aber v.a. auch von Eltern, Jugendlichen, Obdachlosen, Berufstätigen, etc. als eine der wenigen Möglichkeiten, abseits und geschützt sich im öffentlichen Raum aufzuhalten.
Wäre das Grundstück erst einmal geteilt, hätte die Gentrifizierung im Milieuschutzgebiet kein Hindernis mehr. Und Wohnungen mit bezahlbaren Mieten würden dort wohl kaum entstehen.  
Wir wissen nicht, ob Sie davon wissen und das wirklich wollen. Bitte, teilen Sie uns mit ob es Absprachen, städtebauliche Verträge mit den Eigentümern gibt, die das verhindern könnten. Können Sie uns versichern, dass eine Grundstücksteilung ausgeschlossen ist?
Wir fordern weiterhin einen Bebauungsplan für das Gelände bzw. eine analoge Behandlung der ökologischen und baurechtlichen Belange, einen Erhalt des Gartens in nennenswertem Umfang für die Bewohner_innen der Kleinstwohungen** des Heinrich-Plett-Hauses und als grüne Lunge für den Kiez und eine Bürgerbeteiligung, die den Namen verdient und die von der BVV beschlossen wurde. 
Ebenfalls bauen wir darauf, dass ein Zusammenführen ALLER relevanten Informationen, und ein Umgang mit dem Projekt auf der Grundlage der vielversprechenden Absichten und Grundsätze des Wahlprogramms, schlussendlich zu einem konstruktiven und für alle Seiten tragfähigen Ergebnis führen wird.

Mit freundlichen Grüßen, die Initiative für den Kiezerhalt



P.S. Der Rossow-Park Blücher 26 ist Teil des Forschungs- und Vermittlungsprojekts 'Grünanlagen der 1950er- und 1960er-Jahre - Qualitäten neu entdecken‘, Technische Universität Berlin, Institut für Stadt- und Regionalplanung, Fachgebiet Denkmalpflege.

** Durch die bereits erfolgte durchaus kritisch zu sehende Grundstücksteilung in Blücher 26 und 26b) wurde den Bewohner_innen des jetzigen House of Life, deren Wohnraum noch geringfügiger ist, meistenteils ohne Balkon, bereits ein erheblicher Teil Freiraum bzw. Außenraum entzogen. Die Freiraumplanung war Teil der (mit knapp bemessenen Innenräumen) Gesamtplanung der Anlage. Siehe dazu analog weitere Anlagen aus der Zeit, z.B. Siedlung Schillerpark  

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