Sehr geehrte Frau Herrmann,
im bisherigen Verfahren haben wir Fragen
aufgeworfen, die uns bisher nicht beantwortet wurden.
Insbesondere geht es dabei auch um die
gemeinnützige Nutzung der späteren Gebäude, zu der verschiedenste
Anwohner_innen Zweifel angemeldet haben.
Die vorgesehene gemeinnützige Nutzung
betrifft nach den bisherigen Darlegungen der Bauherren nur einen Teil der zu
schaffenden Wohnfläche, und könnte bis auf die Kita wie anfangs vorgesehen in
dem zu sanierenden Altbau untergebracht werden.
Da es sich bei den Eigentümern um zwei
soziale Träger handelt, die Gesellschafter der GmbH sind (Jugendwohnen im Kiez
und Vita e. V.), die auch auf Nachfrage in der Informationsveranstaltung am 29.
05. 2016 nicht darlegen konnten,
a) wie die vorgesehenen ca. 8.400 m²
Nutzfläche, für die keine gemeinnützige Nutzung vorgesehen ist, genutzt werden
soll
b) wie eine Finanzierung des mindestens 30 Millionen € teuren Bauvorhabens durch zwei soziale Träger überhaupt möglich sei,
b) wie eine Finanzierung des mindestens 30 Millionen € teuren Bauvorhabens durch zwei soziale Träger überhaupt möglich sei,
stellt sich die Frage, ob noch Dritte im
Hintergrund sind und was deren Motive sein könnten, und ob die derzeitige
Planung verantwortbar geprüft wurde.
Wir wenden uns an Sie als entschiedene Befürworterin des Projektes.
Als Bürgermeisterin sind Sie aus unserer
Sicht allen Bürgern und Bürgerinnen verpflichtet und müssen Schaden vom Bezirk
abwenden.
Durch die Vermessung des Geländes ist
unsere Vermutung, dass von den Trägern im Hintergrund noch andere Ziele
verfolgt werden jetzt noch bestätigt worden. Es war die Rede davon, dass die
Daten, um das Grundstück zu teilen ebenfalls erhoben werden.
Es liegt u. E. auf der Hand, dass wenn
erst einmal Baurecht erteilt wurde, eine erneute Teilung des Grundstücks,
möglich würde. Wer aber würde dann für welchen Preis und an wen und wofür einen
Teil des Grundstücks verkaufen?
Wie stände das im Einklang mit der Tatsache, dass das
Grundstück den Trägern „zugeordnet“ wurde (H. Panhoff) „statt es teuer zu
verkaufen“ (Mildner-Spindler)? Und mit der Tatsache, dass dafür öffentlicher
Grund in Anspruch genommen werden soll?
Die Träger brauchen die weiteren Gebäude vielleicht nicht, da man vielleicht nicht sinnvoll und tragfähig den beabsichtigten Umfang an sozialen Nutzungen, zusätzlich zu den Bewohner_innen des Bestandsgebäudes und dem benachbarten House of Life, auf 10.000 m² konzentrieren kann?
Uns ist jetzt auch die Wichtigkeit der
Nordspitze des Spielplatzes klar geworden, da diese die Zuwegung für das
hintere Grundstück wäre. Sie selber haben in einem der Ausschüsse darauf
hingewiesen, dass diese sehr wohl genutzt wird. Von den Kindern, aber v.a. auch
von Eltern, Jugendlichen, Obdachlosen, Berufstätigen, etc. als eine der wenigen
Möglichkeiten, abseits und geschützt sich im öffentlichen Raum aufzuhalten.
Wäre das Grundstück erst einmal geteilt,
hätte die Gentrifizierung im Milieuschutzgebiet kein Hindernis mehr. Und
Wohnungen mit bezahlbaren Mieten würden dort wohl kaum entstehen.
Wir wissen nicht, ob Sie davon wissen und
das wirklich wollen. Bitte, teilen Sie uns mit ob es Absprachen, städtebauliche
Verträge mit den Eigentümern gibt, die das verhindern könnten. Können Sie uns
versichern, dass eine Grundstücksteilung ausgeschlossen ist?
Wir fordern weiterhin einen Bebauungsplan
für das Gelände bzw. eine analoge Behandlung der ökologischen und
baurechtlichen Belange, einen Erhalt des Gartens in nennenswertem Umfang für
die Bewohner_innen der Kleinstwohungen** des Heinrich-Plett-Hauses und als
grüne Lunge für den Kiez und eine Bürgerbeteiligung, die den Namen verdient und
die von der BVV beschlossen wurde.
Ebenfalls
bauen wir darauf, dass ein Zusammenführen ALLER relevanten Informationen, und
ein Umgang mit dem Projekt auf der Grundlage der vielversprechenden Absichten
und Grundsätze des Wahlprogramms, schlussendlich zu einem konstruktiven und für
alle Seiten tragfähigen Ergebnis führen wird.
Mit freundlichen Grüßen, die Initiative
für den Kiezerhalt
P.S. Der
Rossow-Park Blücher 26 ist Teil des Forschungs- und
Vermittlungsprojekts 'Grünanlagen der 1950er- und 1960er-Jahre - Qualitäten neu
entdecken‘, Technische Universität Berlin, Institut für Stadt- und
Regionalplanung, Fachgebiet Denkmalpflege.
** Durch die bereits erfolgte durchaus
kritisch zu sehende Grundstücksteilung in Blücher 26 und 26b) wurde den
Bewohner_innen des jetzigen House of Life, deren Wohnraum noch geringfügiger
ist, meistenteils ohne Balkon, bereits ein erheblicher Teil Freiraum bzw.
Außenraum entzogen. Die Freiraumplanung war Teil der (mit knapp bemessenen
Innenräumen) Gesamtplanung der Anlage. Siehe dazu analog weitere Anlagen aus
der Zeit, z.B. Siedlung Schillerpark
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