Wie
berichtet, war das Ergebnis der von Baustadtrat Florian Schmidt angesetzten
Erörterungsveranstaltung am 20. 08. 2017 nicht dazu geeignet, Lösungen für den
Einwohnerantrag für die Blücherstr.
26 zu befördern.
Das
Vorgehen des Stadtrates, das Anliegen weitgehend ins Leere laufen zu lassen,
war bei den meisten Parteien der BVV auf Unverständnis und Empörung gestoßen.
Auch die Bundestagskandidat*innen im Wahlkreis Friedrichshain-Kreuzberg
brachten in den Wahlprüfsteinen der Initiative ihr Unverständnis zum Ausdruck.
(Siehe
dazu die Beiträge auf unserem Blog)
Dieser
Ärger machte sich in der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses der BVV
Friedrichhain-Kreuzberg am 05. 09. 2017 deutlich bemerkbar. Es gab Wortmeldungen fast aller
Parteien und auch aus dem Publikum, die sich kritisch mit dem Vorgehen von
Herrn Schmidt auseinandersetzten.
Zunächst
berichtete Herr Schmidt.
Herr
Schmidt leitete seine Ausführungen damit ein, dass es keine gesetzliche
Verpflichtung gäbe, BVV-Beschlüsse umzusetzen.
Eine
bemerkenswerte Aussage für einen Stadtrat, der sich Transparenz und Bürgerbeteiligung
auf die Fahnen geschrieben hat und vor dem Hintergrund des sog. 'Kreuzberger
Landrechts', nach dem BVV-Beschlüsse von den Stadträten auch umzusetzen sind.
(siehe
selbst die diesbezügliche Beteuerung der Grünen in ihrer Antwort auf unsere
Wahlprüfsteine vor der letzten Wahl.)
Er
teilte mit, dass der Bauantrag für die Kita genehmigt worden sei, was bessere
städtebauliche Lösungen für das Grundstück an der Blücherstr. jetzt weitgehend
ausschließt. Die Initiative hat davor mehrfach gewarnt und diesen Schritt auf
der Erörterungsveranstaltung als übereilt dargestellt.
Das
Gebäude im Rossowpark ist noch im Verfahren und kann so wie beantragt mit einer
Bautiefe von 16,80 m nicht genehmigt werden.
Mehrere
Fraktionen brachten deutlich zum Ausdruck, dass von Seiten der Politik hier
gegengesteuert werden wird. Insbesondere die Linken fühlten sich,
bezugnehmend auf den Umgang des Stadtrates mit dem Einwohner_innenantrag und
der Bürgerbeteiligung sowie der sogenannten nicht öffentlichen "Erörterungsveranstaltung"
„vereimert“ und wiesen darauf hin, dass es, auch auf ihr Betreiben hin, eine
Zählgemeinschaftsvereinbarung gäbe, mit dem Ziel solch ein eigenmächtiges
Gebaren (des BA/ der Grünen) auszuschließen.
Der
Ablauf der Erörterungsveranstaltung wurde mehrfach kritisch kommentiert.
Empört
waren die Verordneten u.a. darüber, dass die Erörterungsveranstaltung nicht
öffentlich war und nur ein handverlesenes Publikum eingeladen wurde. (Der
Bürgerdeputierte Volker Härtig, durfte, wir berichteten darüber, auf Anordnung
des Stadtrates nicht teilnehmen.)
Auch
äußerte man Unverständnis über die nicht stattgefundene Vorbereitung, die
fehlende Moderation und das fehlende Protokoll.
Die
Drohung der Träger mit einem Verkauf des Grundstücks wurde angesprochen. Dass
dies kein Ausgangspunkt für ein ergebnisoffenes Verfahren sein kann, wurde
klar.
Eine
Sprecherin der Initiative fasste die Kritik an der Erörterungsveranstaltung im
Ausschuss zusammen: Das sogenannte Ergebnis der Veranstaltung entsprach 1 : 1
den Festlegungen (und Drohungen), die die Träger der Initiative nachweislich
einen Monat zuvor bereits kommuniziert hatte.
Der
Verfahrensvorschlag für den Einwohnerantrag der Initiative wurde überhaupt
nicht erörtert. Es fehlte der von Herrn Schmidt angekündigte Moderator und ein
Protokoll wurde nicht erstellt.
Die
Sprecherin wies darauf hin, dass es jetzt um die Umsetzung eines BVV -
Beschlusses, aufgrund eines von inges. 1800 Bürgern unterschriebenen
Einwohnerantrags ginge, nicht um Meinungen Einzelner.
Inzwischen
republikweit gibt es Proteste und Artikel in Fachpublikationen von
Architekturvereinigungen, Professor_innen, Landschaftsarchitekten, etc., die
die Zerstörung des Ensembles verhindern wollen.
Wird fortgesetzt
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