Dienstag, 25. April 2017

Umweltgerechtigkeit im Land Berlin - Kreuzberg gehört zu den am stärksten benachteiligten Bezirken

Ist der Klimawandel Ergebnis des menschlichen Handelns? Absurderweise wird dies immer noch in Frage gestellt. In Friedrichshain-Kreuzberg wird diese Tatsache wahrscheinlich niemand von den politisch Verantwortlichen bezweifeln. Das Handeln im grün regierten Bezirk, das ist unsere Erfahrung aus mehreren Jahren Bürgerinitiativarbeit, ist aber noch immer so, als könnten man die Erkenntnis, dass Kreuzberg mit seinen Umwelbedingungen  zu "den am stärksten benachteiligten Bezirken gehört, einfach ignorieren.

Mitten im Milieuschutzgebiet Bergmannstraße Nord soll das Bauprojekt Blücherstr. 26, das eine Zerstörung der Grünen Lunge des Kiezes, des Rossow-Gartens, nach sich ziehen würde, gegen den Willen der Bürger durchgezogen werden. Über 1.000 Menschen haben den Einwohnerantrag unterschrieben. Er liegt jetzt der BVV Friedrichshain-Kreuzberg vor.

Wir dokumentieren hier die Aussagen des Basisberichtes 2016 (Entwurf) "Umweltgerechtigkeit im Land Berlin - Arbeits- und Entscheidungsgrundlasen für sozialräumliche Umweltpolitik" Herausgeber ist die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt. Uns liegt die Entwurfsversion vor.

Klimaschutz muss auf der lokal Ebene beginnen. Das muss auch die "Klimaschutzpartei" erkennen.

Der Bericht kommt zusammenfassend zu folgendem Ergebnis:

"Gesamteinordnung im Berliner Maßstab
Der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg gehört hinsichtlich der Umweltgerechtigkeit zu den am stärksten benachteiligten Bezirken in Berlin. Zwei- und Dreifachbelastungen der Planungsräume ist die Regel. Die Zahl der durch mehrere Kernindikatoren negativ betroffenen Einwohner/-innen ist ebenfalls höher als im Berlinger Durchschnitt." (S. 175)

Ergebnis eines Planspiels zur Umweltgerechtigkeit im Bezirk ist, dass es an einer "koordinierten Abstimmung der integrierten Analyse und Bewertung von Sozialräumen und darauf basierenden Handlungsfelder und -empfehlungen" fehlt. (S. 175)

Unsere Kritik eines bisher wenig vorausschauenden Handelns der Politik und Verwaltung bei der Verdichtung des Grundstücks Blücherstr. 26 wird dadurch bestätigt. 

Der Bericht definiert auch Handlungsfelder "Umweltgerechtigkeit" (S. 266 ff.):
Bauleitplanung, Quartiersbezogene Leitbilder/Leitlinien, Planspiele, Städtebauliche Verträge, Akteure vor Ort (Partizipation).
Handlungsfelder, die aus unserer Sicht im Grünen Bezirk bisher unterbelichtet sind.

"Die Herstellung von mehr Umweltgerechtigkeit als Zielvorgabe erfordert gemeinsames Handeln unterschiedlicher Politikbereiche und eines breit gefächerten Kreises von Akteuren. Nicht zuletzt sind es die Bewohnerinnen und Bewohner vor Ort, die im Sinne der Verfahrensgerechtigkeit umfassender an der (Um)Gestaltung  ihres unmittelbaren Wohnumfeldes beteiligt werden sollten." S.274

Fazit: Der Bericht ist eine empfehlenswerte Lektüre für die Bezirksverwaltung und die Bezirkspolitiker.









Dienstag, 18. April 2017

BUND - Brief an Ausschuss Stadtentwicklung und Stadtrat Schmidt zum Grünflächen- und Baumerhalt


Zweierlei Maß?: St. Florian oder wahlweise: Next Idiot Might Be You

Zusammenfassung Gastbeitrag: 

 "Schlagwort „Sankt-Florian-Prinzip“ als subtil angewandte oder unüberlegte Killerformel"


... Aktuell scheint sich jedoch einzubürgern, mit der Wortkeule „Sankt-Florian-Prinzip“ nicht allein eine sozial bedenkliche not-in-my-backyard-Position, die auf Kosten anderer Bürger ausgelebt würde, sondern jedwede Skepsis und Kritik unmittelbar betroffener Bürger anzuprangern. ...

 Mitunter wird der Skeptiker auch noch mit dem Argument konfrontiert, sein politisches bürgerschaftliches Engagement mit dem Ziel, bessere Lösungen zu finden, wolle lediglich eine Gemeinwohl-Orientierung vorgeben; man unterstellt also Vortäuschung falscher Tatsachen - und bedient sich damit gleich noch eines weiteren Totschlagarguments....

(...) statt in einem transparenten Prozess nach einer Lösung zu suchen, die vielleicht alle Bürger tolerieren könnten.



vollständiger Artikel:
http://www.proreg.de/index.php/news-reader-blog-proreg/items/Sankt_Florian_Prinzip.html

Gastbeitrag

Killerformel gegen Bürgerbeteiligung? - Essay

von Michael Hahl

Wer von einem "Sankt-Florian-Prinzip" spricht, unterstellt anderen Menschen das Bewusstsein, irgendwelchen Veränderungen zwar grundsätzlich zuzustimmen, sie aber nicht vor der eigenen Haustür zulassen zu wollen. Falls jemand tatsächlich nach dem Motto "Heiliger Sankt Florian, verschon' mein Haus, zünd' andre an ..." urteilen würde, müsste man ihm natürlich ethisch verwerfliches Handeln ankreiden, denn es wäre – wenn auch fraglos sehr „menschlich“ - gesellschaftlich nicht respektabel, einen potenziellen Schaden, um sich selbst zu schützen, anderen an den Hals zu hängen.

Aktuell scheint sich jedoch einzubürgern, mit der Wortkeule „Sankt-Florian-Prinzip“ nicht allein eine sozial bedenkliche not-in-my-backyard-Position, die auf Kosten anderer Bürger ausgelebt würde, sondern jedwede Skepsis und Kritik unmittelbar betroffener Bürger anzuprangern. Als müsse sich das Einzelinteresse kritiklos einem moralisch positiv besetzten, im Übrigen aber gar nicht näher definierten „Gemeinwohl“ unterordnen, ohne gegebenenfalls nach geeigneteren Konsenslösungen oder allgemeinverträglicheren Kompromissen zu suchen.

Mit der generalisierenden Anprangerung eines Florian-Prinzips werden gleichwohl seriöse und gänzlich unverwerfliche Interessenkonflikte innerhalb der Bürgerschaft nicht ernst genommen, sogar diskreditiert. Mitunter wird der Skeptiker auch noch mit dem Argument konfrontiert, sein politisches bürgerschaftliches Engagement mit dem Ziel, bessere Lösungen zu finden, wolle lediglich eine Gemeinwohl-Orientierung vorgeben; man unterstellt also Vortäuschung falscher Tatsachen - und bedient sich damit gleich noch eines weiteren Totschlagarguments. Schließlich wird es nicht selten der Fall sein, dass Teile der Bürgerschaft einerseits als räumlich unmittelbar betroffene Anrainer involviert und zudem in einem größeren infrastrukturellen Kontext nicht unbedingt vom Gemeinwohl einer Sache oder von deren optimal geplanter Umsetzungsstrategie überzeugt sind.

Legitime Betroffenheit der Anrainer von Großprojekten - wie Verkehrswegen, Kraftwerken, Windparks und vieles mehr - wird so aber moralisch per se in ein schlechtes Licht gestellt. Wer hier als Entscheidungsträger und Bürgervertreter nicht umsichtig handelt, riskiert leichtfertig, die Bürgerschaft in konkurrierende Lager zu spalten, Gewinner und Verlierer zu erzeugen, statt in einem transparenten Prozess nach einer Lösung zu suchen, die vielleicht alle Bürger tolerieren könnten.

Für das Prinzip politischen bürgerschaftlichen Engagements, das selbstverständlich auch konstruktiv kritisch sein muss, ist der Umkehrschluss, ein vermeintliches Sankt-Florian-Prinzip als Killerformel gegen persönliche Betroffenheit ins Feld zu führen, allerdings kontraproduktiv. Einerseits ist Bürgerbeteiligung heutzutage gewünscht, andererseits soll sie sich nicht von einer so genannten "Gemeinwohl-Konvention" abkehren. Die Analyse zeigt das Absurde dieser Position.

Eine repräsentative Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Emnid aus dem Jahr 2012 kommt zu dem Ergebnis, dass sich zu „Infrastrukturprojekten wie neuen Straßen, Kraftwerken oder Stromtrassen (...) 89 Prozent der Bürger mehr Mitsprachemöglichkeiten“ wünschen und jeder zweite Befragte bereit sei, "Möglichkeiten zur Bürgerbeteiligung während des Planungsprozesses aktiv zu nutzen und sich in seiner Freizeit zu engagieren. Insbesondere gilt das für die eigene Region, zu deren Großvorhaben sich 90 Prozent der Bürger mehr Informationen wünschen (...).“ (Quelle: Bertelsmann-Stiftung). Es wäre weder dienlich noch schicklich, diese zu bürgerschaftlichem Engagement bereitwilligen Einwohner in Gemeinwohl-Konformisten und -Nonkonformisten zu unterteilen; genau das geschieht jedoch durch die Spaltaxt, die Kritikern kein ethisch positiveres Ansinnen zugestehen möchte als egoistisches Sankt-Florian-Denken.

Was „Gemeinwohl“ überhaupt bedeutet, muss ohnehin von Fall zu Fall erst einmal partizipatorisch hinterfragt und im fairen bürgerschaftlichen Austausch ausgehandelt werden. Jedenfalls dann, wenn man es ernst meint mit dem schönen Wort „Bürgerbeteiligung“. Meist gibt es nicht das Gemeinwohl, sondern einige unterschiedliche Interessen, für die man im besten Fall einen Konsens finden kann. In heutiger Zeit sollte das Wohl eines Gemeinwesens als interaktive und kooperative Bestimmungsleistung von Bürgern und Entscheidungsträgern verstanden werden, die sich souverän und professionell begleitet um einen fairen Interessenausgleich bemühen.

Wenn es um politische Partizipation geht, klafft natürlich immer eine Kluft zwischen Vision und Wirklichkeit. Die Moderation und Lösung von bürgerschaftlichen Zielkonflikten ist stets aufwändig und kann sicherlich auch nicht in jedem Fall erfolgreich sein. Dennoch ist der Weg das Ziel; man sollte es versuchen. Wer den Pfad der Bürgerbeteiligung entschlossen und aufrichtig gehen will, muss sich vom Schlagwort „Sankt-Florian-Prinzip“ als subtil angewandte oder unüberlegte Killerformel verabschieden und darf die Bürgerschaft nicht in zwei Lager spalten.

Im Übrigen kann man sich nicht allein im kommunalen und regionalen Kontext mit der Gemeinwohl-Frage auseinandersetzen, sondern muss dies konsequenterweise auch vor dem Hintergrund der weltweiten Vernetzung leisten. Die internationale Sankt-Florian-Politik ist nach wie vor ein vielfach unterschätztes und alltäglich verdrängtes Problem, denn die Tatsache, dass die reichen Staaten ihre wirtschaftliche Entwicklung auf Kosten armer Länder sichern (Beispiel: Ernährung) und manches nationale Problem ins Ausland "exportieren" (Beispiel: Uranhexafluorid in Russland endgelagert), zeigt, dass Gemeinwohl hierzuland gerne eurozentrisch ausgelegt wird und nicht etwa im Sinne einer Weltgemeinschaft.

Genau so wird das vermeintliche Wohl des Gemeinwesens auch im regionalen und kommunalen Kontext allzuoft voreilig auf eine Weise interpretiert, die einem Teil der Bevölkerung ethischen Auftrieb für die eigenen Interessen oder für einen unkomplizierten Verlauf von Umsetzungsmaßnahmen geben soll, indem das Anliegen eines anderen, meist kleineren Teils der betroffenen Bürgerschaft entwertet wird. Global denken, lokal handeln: Schon der Dreck, den wir in internationalen Verteilungsfragen alle am Ärmel haben, ermahnt uns alltäglich zu mehr Fingerspitzengefühl - auch in heimischen Gemeinwohlfragen.

Autor: Michael Hahl, Januar 2013

Dienstag, 11. April 2017

Initiative zum Erhalt des Ensembles des Heinrich-Plett-Hauses von Ernst May in Berlin-Kreuzberg

In der Fachwelt gibt es eine große Unterstützung für den Erhalt des Ensembles May/Rossow. Wir veröffentlichen hier den offenen Brief u. a. des Vorsitzenden  der Ernst-May-Gesellschaft, Herrn Herrel, des früheren Kultursenators Thomas Flierl und des Ernst-May-Experten Florian Seidel. 

Vorher hatte sich schon der an der Umsetzung des Rossow-Gartens beteiligte Planer, Herr Peter Kluska, geäußert. Stellungnahme von Peter Kluska





Initiative zum Erhalt des Ensembles des Heinrich-Plett-Hauses von Ernst May in Berlin-Kreuzberg



Sehr geehrte Frau Herrmann,
sehr geehrter Herr Schmidt,
sehr geehrte Bezirksverordnete,


mit großer Sorge stellen wir fest, dass das einzigartige Ensemble des Heinrich-Plett-Hauses in der Blücherstraße in Berlin-Kreuzberg in Gefahr ist, irreparablen Schaden zu nehmen. Das Ensemble aus den Jahren 1963-1966 ist ein Spätwerk des weltweit bekannten Architekten und Stadtplaners Ernst May (1886-1970) und des Landschaftsarchitekten Walter Rossow (1910-1992). Das Altenwohnheim wurde dem Land Berlin vom Wohnungsbaukonzern Neue Heimat aus Anlass der Fertigstellung der 200.000sten Wohnung zum Geschenk gemacht. Keine Geringeren als Bundespräsident und Regierender Bürgermeister machten dem Bau seinerzeit ihre Aufwartung und schenkten ihm Aufmerksamkeit. Es handelt sich sowohl in architekturgeschichtlicher, als auch in landschaftsarchitektonischer und gesellschaftsgeschichtlicher Hinsicht um ein denkwürdiges Bauwerk.


Leider hat es das Land Berlin beim Verkauf der Liegenschaft vor einigen Jahren versäumt, die Bedeutung des Ensembles aus Altenwohnheim und benachbartem Pflegeheim in angemessener Weise zu würdigen und konkrete Auflagen zum Umgang mit den Gebäuden und den umgebenden Freiflächen zu machen.


Dabei handelt es sich doch um ein herausragendes Zeugnis der Architektur der Nachkriegsmoderne, deren Bedeutung erst in den letzten Jahren ins Bewusstsein breiter Bevölkerungschichten dringt.
Die innige Verschränkung von Innen- und Außenraum und die in den Bauten deutlich zum Ausdruck kommende Idee der „Stadtlandschaft“, mit der seinerzeit der Gegensatz zwischen kompakter Stadt und Freiraum aufgelöst werden sollte, wurden in diesem Ensemble mustergültig ausgedrückt.

Glücklicherweise haben Bürger und Bürgerinnen aus der näheren Umgebung den Wert des Ensembles erkannt, nicht nur für das umgebende Quartier, für das natürlich der Verlust von Grünflächen mit wertvollem altem Baumbestand negative Auswirkungen hätte. Sie haben auch die kulturgeschichtliche Dimension erfasst und erkannt, dass mit einem unbedachten Eingriff in die bestehende Struktur eine besondere Qualität verloren gehen würde. Bisherige durchgeführte Beteiligungsverfahren und Informationsveranstaltungen haben es offensichtlich nicht vermocht, bei den Anwohnern und Anwohnerinnen den Eindruck zu vermeiden, dass übereilt Fakten geschaffen werden sollen.


Wir begrüßen das Engagement der Bürger und Bürgerinnen für dieses Stück Architekturgeschichte ausdrücklich und plädieren nachdrücklich für ein Vermittlungsverfahren zwischen den Interessen der Eigentümer, des Bezirks Friedrichshain-Kreuzberg und seiner Bürger und Bürgerinnen, sowie für ein qualitätssicherndes Verfahren für Städtebau, Architektur und Freiraum. Gerne stehen wir Ihnen dabei beratend zur Seite. Es gilt eine Blamage für den Bezirk und das Land Berlin und einen
ungelösten Konflikt mit ungewissem Ausgang abzuwenden. Dem gegenüber steht die Chance auf einen innovativen und kreativen Umgang mit einem besonderen Ensemble, das zu einem wahren Schmuckstück für den Bezirk werden kann, und das weit über Friedrichshain-Kreuzberg hinaus Wirkungskraft entfalten kann.



Dr. Eckhard Herrel, Vorsitzender der Ernst-May-Gesellschaft
Thomas Flierl, Berliner Kultursenator a.D., Wiss. Beirat der Ernst-May-Gesellschaft
Dr.-Ing. Florian Seidel, Architekt
Prof. Dr. Kerstin Wittmann-Englert, Technische Universität Berlin, Institut für Kunstwissenschaft und Historische Urbanistik
Prof. i. R. Dr. Adrian von Buttlar, Wiss. Beirat der Wüstenrot Stiftung /Denkmalprogramm
Prof. Dr. phil. Karin Wilhelm, Universität Braunschweig
Prof. Dr. Wolfgang Tegethoff, Zentralinstitut für Kunstgeschichte, München
Dr. Rudolf Fischer, Ko-Leiter des Kunstarchivs der Avantgarden, Dresden
Andreas Becher, Dipl.-Ing. Architekt, Vorsitzender BDA Berlin
Christine Edmaier, Dipl-Ing. Architektin, Präsidentin Architektenkammer Berlin









Foto: Dagmar Ruth 

Montag, 3. April 2017

Schreiben an die Staatssekretärin der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Frau Regula Lüscher



Sehr geehrte Frau Lüscher, 

wir wenden uns im Zusammenhang unseres Einwohner_innenantrags, der am 5.4. auf der TO der BVV steht, noch einmal an Sie. 

Im Dezember 2015 kommentierten Sie auf meinen Hinweis hin, dass eine Baumstandserhebung für das Grundstück Blücher 26 nicht vorliegt und somit auch nicht der Neubauplanung zugrundeliegt, 
             „Aber so etwas macht man doch als Erstes.“ 
  
Noch im Mai 2016 war Herr Kuhn auf der öffentlichen Informationsveranstaltung weder in der Lage, den aktuellen Baumbestand zu beziffern, noch den Verlust infolge seiner Planungen. 
Titel seiner Präsentation: „Neue Bäume, neue Räume.“


Die Fachöffentlichkeit steht den Planungen einhellig kritisch gegenüber.
Dr. Florian Seidel, Dr. Thomas Flierl, P.E. Kluska, (‚Zeitzeuge‘, Mitarbeiter von Walter Rossow, Landschaftsarchitekt), Dr. Andrea Koenecke, Mitglieder der Ernst-May-Gesellschaft und der Bauabteilung der Akademie der Künste (u.a. Nachlassverwaltung von Walter Rossow) sowie weitere Architekten und Landschaftsarchitekten sprechen sich gegen die aktuellen Planungen aus, da diese in Ihren Augen den Grundanliegen von May und Rossow zuwiderlaufen.

Wir verweisen u.a. auf die entsprechenden Veröffentlichungen in Garten + Landschaft, im Ernst-May-Brief sowie auf die Schreiben von P.E. Kluska an die Akademie der Künste sowie an Bausenatorin Katrin Lompscher. (alle veröffentlicht auf unserem Blog)

Wir haben 1744 Unterschriften für einen Einwohner_innenantrag eingereicht, der mit 1224 gültigen Stimmen aus dem Bezirk das Quorum erreicht hat. (im Anhang)

Wir hoffen, dass dies von der Senatsbaudirektion und vom Baukollegium wahrgenommen wird. 


Die Planung Kuhn enthält außerdem keine Zuwegungsplanung, 
ebenfalls ist nicht erkennbar, dass die Feuerwehrzufahrten in die Planung eingeflossen sind, 
z.B. würde eine Feuerwehrzufahrt über das „Freigelände“ der Kita führen.

Besonders kritisch sehen wir die Aussage von Herrn Kuhn, er habe schon mal so gebaut, dass man „hinterher gut weiterbauen könne“. 


Es ist weder für die Fachöffentlichkeit noch für uns zu erkennen, inwiefern hier eine Planung vorliegt, die dieses „im Fokus des Denkmalschutzes stehende“ Ensemble, Ergebnis einer intensiven Zusammenarbeit zwischen Prof. Ernst May und Prof. Walter Rossow, im Kern würdigt und bewahrt.

Dies sollte u.E. in die Waagschale eines erneuten Abwägungsprozesses geworfen werden. 
Der Brief von P.E. Kluska an Bausenatorin Katrin Lompscher ist angefügt. 

Tatsächlich fallen der aktuellen Planung ca. 50-60 Bäume zum Opfer, davon die meisten in der eigentlichen Gartenanlage, während es Alternativvorschläge gibt, die diesen Verlust auf voraussichtlich unter 20 begrenzen und den eigentlichen Garten erhalten würden.

Eine weitere Problematik sehen wir darin, dass die umfangreichen Sanierungsvorhaben, die von Clarke und Kuhn geplant wurden zum Erhalt, zur barrierefreien und energetischen Sanierung und zur Einhaltung des Brandschutzes des Heinrich-Plett-Baus, auf Eis gelegt wurden. Dafür sei kein Geld da.

Warum wurde von dem Grundsatz ‚Sanierung vor Neubau‘, gerade in diesem Fall, bei bereits drohendem Abriss des Nachbargebäudes (wie im Bauvorbescheid für die 26b beantragt, das Verfahren schwebt), abgewichen?

Daß die Verantwortung letztendlich beim Bezirk liegt, ist uns bekannt. 


Mit freundlichen Grüßen
für die Initiative für den Kiezerhalt, 

Claudia Bartholomeyczik



Baumgutachten, in Auftrag gegeben von der Initiative für den Kiezerhalt: 


Zusammenfassende Expertise zur Blücherstr. 26


Aufnahme des Gartens in das Forschungsprojekt der TU: Fak. VI Planen Bauen Umwelt, Institut für Stadt- und Regionalplanung, Fachgebiet Denkmalpflege (Prof. Dr. Dolff-Bonekämper, Dr. Butenschön):
„Öffentliche Grünanlagen der 50er und 60er-Jahre. Qualitäten neu entdecken.“ 
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