Samstag, 22. Juli 2017

Wohnanlage Blücherstr. 26/26A Bestand und Planung - Kritische Stellungnahme



Erörterungsveranstaltung zum Einwohnerantrag - Die Stunde der Sachzwänge



(zuletzt geändert am 28.7.17)

Eine Erörterungsveranstaltung für den Einwohnerantrag Blücherstr.  fand am 20.07.2017 statt.
Anwesend waren für die Eigentümer Herr Fleischmann und Herr Schirmer sowie Herr Klinkenberg als Architekt, zahlreiche Mitglieder der BI, die außerdem den Seniorenvertreter, einen Architekten , einen Landschaftsarchitekten und eine Prozessbegleiterin mitgebracht hatten, zwei Mitarbeiter der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und zahlreiche aus der Bezirksverwaltung, Umwelt und Stadtentwicklung, eine Vertreterin des Büros Clark und Kuhn sowie der Sozialstadtrat Herr Mildner-Spindler.

Die Gesprächsleitung hatte Herr Florian Schmidt, Baustadtrat. Ein vorher angekündigter Moderator für die Gesprächsführung war nicht anwesend. Auch hatten die von Herrn Schmidt im Vorfeld angekündigten Gespräche nicht stattgefunden. Weder mit der Initiative, noch mit dem Moderator, was laut FS "der guten Vorbereitung" des Gesprächs hätte dienen sollen.
Ein Protokoll wurde u.W. nicht geführt.

Nicht anwesend war der Bürgerdeputierte der SPD Volker Härtig. Er war vorher von Herrn Schmidt ausgeladen worden. (s.u.)
Eingangs referierte unsere Bürgerinitiative ihren Vorschlag für ein Verfahren zur Umsetzung des Einwohnerantrages. Im Wortlaut:
Schnell stellte sich heraus, dass unsere Vorstellungen über das Verfahren auf wenig Resonanz stießen, da bereits ganz andere Entscheidungen anstanden.
Bereits zu Beginn der Sitzung wies Herr Schmidt darauf hin, dass das Bezirksamt nicht an den Einwohnerantrag gebunden sei und auch die BVV-Beschlüsse für das Bezirksamt nicht bindend seien. Eine Position, die uns bereits von Herrn Panhoff bekannt war.
Allerdings, so Herr Schmidt, gebiete der Respekt vor den Bürgern und dem Bezirksparlament, solche Anträge ernst zu nehmen. Daran haben wir nach dem Ablauf der Veranstaltung erhebliche Zweifel.
Es wurde vom Stadtrat dargestellt, dass der Bauvorbescheid gültig sei - Herr Panhoff hatte sich mehrfach gegenteilig geäußert, und, zugunsten von "Transparenz", einen neuen Bauvorbescheid angekündigt. (Wir beantragten umgehend Akteneinsicht) Auch dem Petitionsausschuss war schriftlich mitgeteilt worden, der Vorbescheid sei obsolet.

Dass Verfahren habe lange genug gedauert, das Baurecht müsse jetzt umgesetzt werden. Dass dies weitgehend unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfand, die festgesetzte GFZ erheblich überschritten wird und ein Teil eines öffentliches Grundstücks für ein Gebäude verwendet werden müsste, um überhaupt Baurecht in diesem Umfang zu schaffen, wollten wir u.a. im weiteren Verfahren besprechen.
Hauptsächlich wurden dann nicht nachprüfbare rechtliche Erwägungen ins Feld geführt, warum man jetzt an den Planungsstand gebunden sei. 
Die Eigentümer drohten dann zur Unterstützung dieser Position mit einer Klage. Die Schlussfolgerung von Herrn Schmidt war, dass er erklärte, die Baugenehmigung für die Kita bis zum 22. 07. 2017 genehmigen zu wollen, da an diesem Tag die Frist dafür ablaufe.
Bezüglich des Gebäudes im Rossowgarten, für das ebenfalls ein Bauantrag gestellt wurde, verwickelte Herr Schmidt sich in Widersprüche.
Als ein Mitglied der Initiative vortrug, dass Herr Schmidt im Stadtentwicklungsausschuss mitgeteilt habe, dass der Antrag abgelehnt worden sei, wurde er der Lüge bezichtigt.
Nachdem darauf insistiert wurde, dass diese Aussage gefallen sei, räumte Herr Schmidt ein, dass er so etwas gesagt habe, er aber nicht von einem förmlichen Ablehnungsbescheid gesprochen habe.
Ein Faktencheck bei der Stadtplanung nach der Sitzung ergab etwas anderes:
Die Stadtplanung habe den Bauantrag abgelehnt, weil er nicht den städtebaulichen Planungen von Clarke und Kuhn entspricht. Danach findet normalerweise ein Anhörungsverfahren statt. Hier ist von den Bauherren aber eine Aussetzung beantragt worden.
Das  Amt hat nach der Anhörung die Möglichkeit, dem Antrag zu entsprechen oder ihn abzulehnen. Darauf folgt ggfs. ein Widerspruchsverfahren. Also doch ein förmliches Verfahren.
Wir fragen uns, warum das nicht kommuniziert wurde. Weil der Verfahrensstand die Einbeziehung der Bewohnerbeteiligung in die weitere Entwicklung des Rossowgartens zulassen würde?
Das Angebot der Eigentümer war, dass die beiden Bauanträge genehmigt werden sollen und dass dann über die weitere Bebauung im Rahmen eines Verfahrens geredet werden könne. 
Wir haben uns dazu in der Sitzung so geäußert, dass dies Ergebnis nicht dem Einwohnerantrag entspricht und wir dem nicht zustimmen können, trotz der angekündigten Machtentscheidung von Herrn Schmidt, uns aber einer weiteren Mitarbeit an besseren Lösungen nicht verweigern werden. 
Unser Eindruck ist, dass das Ergebnis der Sitzung bereits vorher feststand und wir hätten sagen können, was wir wollen, eine Änderung wäre nicht erfolgt. Das verstehen wir nicht unter einem ergebnisoffenen Prozess. 
Im untenstehenden Schreiben haben wir unsere Position gegenüber Herrn Schmidt noch einmal zum Ausdruck gebracht. Die Anlage zu dem Schreiben Kritischer Vergleich Bestand und Planung veröffentlichen wir auf einer weiteren Seite.
Jetzt wird es auch auf die Haltung der politischen Kräfte im Bezirk ankommen, ob der  Einwohnerantrag und die damit formulierten politischen Ziele weitgehend ins Leere laufen oder das Bürgeranliegen ernst genommen wird. 


Nicht anwesend war der Bürgerdeputierte der SPD Volker Härtig.  Er war vorher von Herrn Schmidt ausgeladen worden.
Schmidt am 19. 07. in einer Mail an uns: 
"Eine Teilnahme von Herrn Härtig lehne ich ab. Sollte Herr Härtig erscheinen werde ich mir vorbehalten das Treffen abzubrechen bzw. gar nicht erst zu beginnen."
Um keinen Eklat zu verursachen, haben wir dann auf die Teilnahme von Herrn Härtig verzichtet. Für eine demokratisches Vorgehen halten wir es verständlicherweise nicht, Bürgervertreter auszuschließen, die Herrn Schmidt nicht genehm sind.




Sehr geehrter Herr Schmidt,

am gestrigen Donnerstag den 20.07.2017 hatten wir unsere Besprechung, welche aus unserer Sicht zu keinem guten Ergebnis gelangt ist.

Wie bei den bisherigen Veranstaltungen wurde uns mit meist nicht nachprüfbaren Argumenten erneut dargelegt, dass es zu dem bisherigen Weg keine Alternativen gegeben hätte. Das ist die Politik der „Sachzwänge“. Wir stehen für inhaltliche Diskussion und einen ergebnisoffenen Diskurs und hatten auch Ihre Haltung bisher so verstanden. 

Aufgrund des immensen Drucks unter den wir gesetzt wurden (u.a. Schadensersatz- und Verkaufsdrohungen) und unter dem Sie sicher auch stehen, war es uns nicht möglich mit der von den Bürgern gewünschten Entwicklung und von der BVV beschlossenen Zielen des Einwohnerantrages adäquat Gehör zu finden. 

Uns bleibt hinterher ein fader Beigeschmack, denn eine Versammlung einzuberufen, wenn bereits vorher feststeht, dass am 22.07.17 der Antrag beschieden sein muss [1] und am Ende noch die Genehmigung für den nördlichen Teil vor versammelter Bürgerschaft zu erteilen, irritiert und entspricht u.E. nicht dem von der BVV erteilten Auftrag an das BA.

Das uns zugesagte Vorbereitungsgespräch mit Ihnen ist trotz mehrfacher Nachfrage nicht zustande gekommen. Eine Termin mit den Eigentümern hat hingegen offensichtlich stattgefunden. Der "zur guten Vorbereitung" der Veranstaltung angekündigte Moderator wurde nicht bestellt und fehlte u.E. zur Gesprächsführung.

Wir haben die Hoffnung dennoch noch nicht aufgegeben und haben nochmals zusammengestellt, welche Argumente gegen eine Bebauung dieser Art sprechen:

Aus mehreren, teilweise bereits genannten Gründen halten wir die geplante Bebauung für den nördlichen Bereich weiterhin für äußerst fragwürdig und bitten Sie, diese bei der bereits mündlich erteilten Baugenehmigung nochmals zu bewerten und zu berücksichtigen:

1. Wurde die Verschattung der zukünftigen Kita durch den bestehenden Baukörper und die Lage geprüft? Welche Gründe haben dazu geführt das die Kita ausgerechnet auf der Nordseite platziert wurde? Wurden Besonnungsstudien mit dem Bauantrag eingereicht?

Eine Kita muss einen für Kinder unüberwindbaren Zaun haben, dies kollidiert mit der Feuerwehrumfahrt, die über die Freifläche der Kita führt und den Erschließungsfunktionen.

2. Wurden alle eventuellen Nutzerkonflikte zwischen der KITA Nutzung und den jetzigen und zukünftigen Bewohnern des „Wohnhauses" ausreichend abgewogen? Sind hier nicht Konflikte vorprogrammiert zwischen älteren Menschen die Ruhe benötigen und jungen Heranwachsenden, welche dann auch die Freiflächen im Bereich der Kita mit beanspruchen werden. Wir geben zu bedenken, dass hier einer der größten zukünftigen Nutzerkonflikte entstehen kann.

4. Die intensive Auseinandersetzung mit der städtebaulichen Situation wurde uns ja von Hr. Peckskamp ausführlich dargelegt. Natürlich sind wir uns im Klaren, dass die bisherige städtebauliche Planung, die jetzt wegen ihrer Mängel in der Kritik ist, lange gedauert hat und jetzt zu einem Abschluss gebracht werden soll und bitten dennoch zu bedenken, das eine Verteilung so solitär positionierter Baukörper zu dem Verlust eines funktionierenden Stadtraumes führen würden.

Hierzu haben wir folgende Anmerkung: Wie stellen sich die Bauherrn denn die zukünftige Zuwegung und Nutzung der neuen „Hinterhofsituation" vor? Wäre hier nicht eine Positionierung der KITA in westlicher Richtung möglich gewesen, um eine großzügige Öffnung zum Stadtraum zu erreichen, welche durch eine entsprechende freundliche Gestaltung zum Wohl aller beigetragen hätte?

Auch hier haben Sie als Baustadtrat die Möglichkeit steuernd einzugreifen.

Zum Thema Bauantrag für den südlichen Bereich:

 1.  Uns geht es, wie Sie wissen, von Beginn an, um die max. mögliche Erhaltung des Rossowgartens als Grüne Oase und Teil der Frischluftschneise in dem hoch verdichteten Gebiet.

Unseres Wissens ist der Verfahrensstand so:

Die Stadtplanung hat den Bauantrag abgelehnt, weil er nicht den städtebaulichen Planungen von Clarke und Kuhn entspricht. Danach findet ein Anhörungsverfahren statt. Hier ist von den Bauherren eine Aussetzung beantragt worden.

Es ist bedauerlich, dass das gestern nicht kommuniziert wurde. Der Verfahrensstand lässt hier die Einbeziehung der Bewohner in die weitere Entwicklung des Rossowgartens zu.

Durch einen positiven Baubescheid würden u.E. Alternativen torpediert. Die Steuerungsrunden könnten die Hauptziele des EWA dann nicht mehr erreichen.

Wir möchten nochmals eindringlich darauf hinweisen, dass der hochverdichtete Kiez mit seinen engen, z.T. sonnenbefreiten und unbegrünten Hinterhöfen, diesen offenen Freiraum benötigt, um dem Wohl und der Erholung der Bewohner und Anwohner zu dienen und um Starkregenereignisse und Stadtüberhitzung auszugleichen. 

Klimaschutz ist ja das Hauptthema der Grünen im Wahlkampf. (siehe Zitat unten)

Vielleicht sollte man den Mut haben als grüner Baustadtrat sich für den Erhalt von Bäumen und Grünflächen einzusetzen. Jeder weiß, wie lange es dauert, bis ein Baum eine solche raumbildende und stadtklimatische Funktion übernehmen kann wie die dort seit 50 Jahren wachsenden. 

Es geht um einen Erhalt von Baukultur der 60er Jahre, Baumsubstanz, Stadt- und Grünraum, Sozialraum. Die offene Bebauung diesen Typus ist in Abkehr von gründerzeitlichen Missständen entstanden. Licht, Luft, Sonne, GRÜN! Dies ist mit dem May/ Rossow-Ensemble vorbildlich gelungen. Eine Zerstörung ist eine Rückschritt für die Baukultur.

 Nachfolgend übersenden wir Ihnen nochmals die Gegenüberstellung der Bestands- und Neuplanung (Grundlage Planung Clark und Kuhn) und hoffen nochmals, Sie zu erreichen.

Mit freundlichen Grüßen...





 "Umwelt ist nicht alles. Aber ohne Umwelt ist alles nichts. Damit stellen wir Grüne unser Kernanliegen und unsere Motivation ins Zentrum unserer grünen Kampagne. Wir erhalten, was uns erhält – das ist für uns ein klarer Grundsatz und von diesem aus buchstabieren wir Politik. Wir haben nur diesen einen Planeten und diesen von unseren Kindern nur geborgt.

(…)  Während die CDU abwartet, die SPD ankündigt – gehen wir Grüne mutig und entschieden voran. Es geht darum, Ideen zu entwickeln, wie die Welt von morgen aussehen kann. Und es geht darum, einen Plan zu haben, wie wir dorthin kommen. Klar ist: Man muss mehr über das Machen reden. Wir führen einen Zukunftswahlkampf, denn Grün ist die mutige, kreative Triebkraft für ein gutes Morgen. Wir packen heute die Veränderungen an, die notwendig sind, damit wir auch morgen noch gut leben können. Darum Grün! Trage mit uns unsere Botschaften und Kampagne offline auf die Straßen und online ins Netz. Teile unsere Bildergalerie der Kampagne bei Facebook.

Viele Grüße, Michael Kellner, Politischer Bundesgeschäftsführer"



[1] Der vollständige Antrag wurde also vor drei Monaten eingereicht.

Verfahrensvorschlag zur Umsetzung des Einwohnerantrages



Einwohner_innenantrag Baum- und Grünflächenerhalt
Schleiermacherstr./ Blücherstraße

Tischvorlage Erörterungsveranstaltung am 20. 07. 2017
1.       Grundsätzliches
Der Einwohnerantrag, der den Willen von über 1300 Bürger_innen aus dem Bezirk (1800 Bürgern insgesamt) zum Ausdruck bringt, ist von der BVV einstimmig beschlossen worden. Der Respekt vor den engagierten Bürgern und dem Bezirksparlament erfordert, dass nicht erörtert wird, „ob“ ein Verfahren durchgeführt wird, sondern „wie“ das Verfahren zu gestalten ist, welche Ziele verfolgt werden sollen und welche Schritte dazu erforderlich sind.
Die Veränderung der Bürgerbeteiligungspolitik ist auch Ziel des Senats und wurde zuletzt auf der Großveranstaltung in Kreuzberg formuliert.
Hier ist ein Anwendungsfall für diese neue Politik. Hic Rhodus, hic salta. Für eine ergebnisoffenes und transparentes Verfahren.[1]

2.       Ziel
Im Einwohnerantrag ist als Ziel des Verfahrens folgendes festgehalten:
„Für das Gebiet an der Blücherstr. 26, … (ist) eine stadtklimaschützende, bestandsschützende und die Struktur des Gebiets mit seinem Grünanteil erhaltende inklusive Planung aufzustellen.
Mittel dazu kann die Aufstellung eines Bebauungsplanes nach § 6 AGBauGB i.V.m. §9 Abs. 1 BauGB mit Umweltprüfung (§2 Abs. 4 BauGB) und/ oder die Ausweisung als Erha­l­tungs­gebiet sein. Das Bezirksamt wird beauftragt, die zweckmäßigen Planungsschritte unverzüglich einzuleiten.“

Dazu hat sich eine Arbeitsgruppe mehrerer Planer getroffen, die nach Prüfung der Lage zu der Schlussfolgerung gekommen ist, dass es städtebaulich sinnvoll ist, einen gemeinsamen  Bebauungsplan für die Grundstücke Blücherstr. 26a und 26b aufzustellen, da nur so eine sachgerechte, integrierte Planung möglich ist.
Zu der Arbeitsgruppe gehörten u. a. der Vorsitzende des BDA, Herr Becher, der frühere Kultursenator und Mitglied des wiss. Beirates der Ernst-May-Gesellschaft, Herr Flierl und der Architekt, Architekturhistoriker und May-Experte, Herr Seidel.
Erster Schritt wäre die Verabschiedung eines Aufstellungsbeschlusses durch das Bezirksamt und ein Stopp des Bauantrages, damit städtebaulich sinnvollere Lösungen nicht verunmöglicht werden.
3.       Verfahren
Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens muss die im Einwohnerantrag beschlossene Bürgerbeteiligung umgesetzt werden:
„ein Verfahren zur Beteiligung der Anwohner_innen und Bewohner_innen mit regelmäßigen Steuerungsrunden und Workshops ist zu entwickeln und umzusetzen." 
3.1. Verfahrensbegleitende Steuerungsrunden
Eine regelmäßige, öffentliche Steuerungsrunde aus Mitgliedern der Verwaltung, der Eigentümer und der BI ist einzurichten.
Erste Aufgabe der Steuerungsrunde ist die Entwicklung eines Arbeits- und Zeitplanes.

3.2. Workshops
In den Workshops werden folgende Themenbereiche erörtert:
·         Denkmalschutz und Umgang mit dem Bestandgebäude
Zum Umgang mit dem Bestandsgebäude sieht der Einwohnerantrag folgendes vor:
"Das Gesamtensemble des Architekten Ernst May und des Landschaftsplaners Walter Rossow ist in seiner Struktur und seinem Charakter zu erhalten und dauerhaft zu schützen, die notwendigen rechtlichen Schritte sind einzuleiten."

Über den Denkmalschutz für das Ensemble ist bisher noch nicht entschieden worden. Dem Bezirk liegt ein Gutachten vor, das diesen Aspekt betrachtet und empfiehlt, das Ensemble unter Denkmalschutz zu stellen. So kann u.a. verhindert werden, dass die Gebäude auf den Grundstücken 26a und b abgerissen werden.
Bezüglich des Rossowgartens ist es wichtig, Sichtachsen auf die Südseite des Gebäudes und einen möglichst großen Teil der "parkartigen Gartenanlage" (E.May) des Grundstücks Blücherstr. 26/26a zu erhalten.
Gebäude und Park sind integraler Bestandteil des Ensembles, bzw. des stadtlandschaftliches Gesamtkonzepts von May und Rossow.


·  Sozialplanung
Die Sozialplanung umfasst den Umgang mit den Bestandbewohnern und den zukünftigen Bewohnern.
Die Bestandsbewohner sind überwiegend sehr alt und auch pflegebedürftig. Zu klären ist, was ihnen im Rahmen von Baumaßnahmen zugemutet werden kann, welche Gemeinschaftsflächen ihnen zustehen und welche konkreten Maßnahmen daraus folgen. Orientierung sind die Grundsätze der behutsamen Stadterneuerung zum Umgang mit Sanierungsbetroffenen. Der Seniorenbeauftragte des Bezirks ist zu beteiligen.

Die zukünftigen Bewohner werden ebenfalls überwiegend im Betreuten Wohnen wohnen.
Es muss eine angemessene Nutzungskonzeption entwickelt werden, die die unterschiedlichen Bedürfnisse der späteren Nutzer_innen berücksichtigt.
Durch unabhängige Experten ist zu klären, wie Inklusion und die Berücksichtigung des „besonderen Auftrages des Artikels 19 der UN-Behindertenkonvention (selbstbestimmtes Wohnen) sowie die besonderen Bedürfnisse anderer marginalisierter Gruppen“ durch die Nutzungskonzeption umsetzt werden können.
Daraus wird ein Bedarfsprogramm entwickelt, aus dem abgeleitet  werden kann, welche Flächen auf dem Grundstück vorzuhalten bzw. zu schaffen sind.

·         Grüne Infrastruktur und Stadtklima
Die stadtklimatischen Folgen der Verdichtung auf dem Grundstück sind bisher nicht fachlich geprüft worden. Hierzu sind unabhängige Experten zu hören und die Ergebnisse zu berücksichtigen. Des Weiteren wäre zu berücksichtigen, welche (Gesundheits- und Freizeit-)Ressource eine zusammenhängende Grünfläche für die verhältnismäßig hohe Bewohnerdichte auf dem Grundstück sein könnte.
Thema eines Workshops wäre auch die Verbesserung der Infrastruktur durch die Sanierung des Spielplatzes, der ein wichtiger Treffpunkt im Kiez ist sowie das Für und Wider einer Öffnung des Rossowparks als Stadtteilpark oder mit öffentlichem Wegerecht. Ein geöffnetes Grundstück könnte als Begegnungsort zwischen den späteren Bewohnern des Ensembles und den Anwohnern zu einem wichtigen Integrationsmoment werden.
Der Spielplatz ist der einzige für unter 3-Jährige im Kiez, wird rege genutzt von den zahlreichen Kindertagespflegeeinrichtungen im Umkreis und war nach Aussagen von Mitgliedern der Spielplatzkommission und des Elternbeirates (und von zahlreichen "betroffenen" Eltern) vor dem Abbau der attraktiven Spielgeräte einer der mit Abstand höchst frequentiertesten im Kiez. Hinzu kommt, dass die Wiese im Rossowgarten schon seit Liegenschaftsfond-Zeiten von Kindereinrichtungen der Umgebung für besondere Spiel- und Feiernachmittage genutzt wird. Dies gilt es nach Möglichkeit auch für die Zukunft zu erhalten.

·         Rechtliche Fragen
Für den Fall, dass kein Bebauungsplanverfahren durchgeführt wird, sind die rechtlichen Fragen, die sich aus dem bestehenden Bebauungsplan von 1961 sowie den 1964 genehmigten Überschreitungen ergeben, zu erörtern.
Es liegt ein Rechtsgutachten des Rechtsanwalts Sommer vor. Dieser sieht durch die geplanten Überschreitungen die Grundzüge der Planung berührt, woraus sich die Notwendigkeit eines B-Planverfahrens ergäbe.
Weiter wäre zu klären, wie die im Verfahren entwickelten baulichen und sozialen Ziele zu sichern sind, etwa durch einen städtebaulichen Vertrag zwischen dem Land Berlin und den Eigentümern.


3.3. Auswertung und Einbeziehung der Ergebnisse
Die Ergebnisse der Workshops und Steuerungsrunden werden dokumentiert und fließen als verbindliche Vorgaben in die Erarbeitung städtebaulicher Lösungen ein.
Für die Erarbeitung der städtebaulichen Entwürfe werden drei Planungsbüros beauftragt. Alternativ dazu wäre ein diskursives Verfahren mit einem Planungsbüro denkbar.


Berlin, den 19.07.2017                                                 Initiative für den Kiezerhalt


KIEZERHALTEN.BLOGSPOT.DE
KIEZERHALT.WORDPRESS.COM
@KIEZERHALTEN
c/o Gerhard Oschmann
Schleiermacherstr. 7
0178 52 58 546


[1] „Dort wo die Vorhaben umstritten sind, wollen wir Bebauungsvarianten und auch Alternativen prüfen“ K. Lompscher, RBB-Interview.

Montag, 10. Juli 2017

Für Einsteiger: Kurzinfo geplante überproportionale Verdichtung Blücherstr. 26, Berlin Kreuzberg




Partizipation ist eine Grundvoraussetzung dafür, dass man überhaupt eine nachhaltige Stadtentwicklung erreichen kann 

   Für ein Projekt mit Wohnungen für soziales Wohnen und gegen maßlose Verdichtung und Zerstörung der Stadtnatur
Erhaltung des May/Rossow-Ensembles 

Aktuell: Der Einwohnerantrag wurde von der BVV einstimmig angenommen. Jetzt heißt es wachsam sein, ob er auch tatsächlich vom Bezirksamt umgesetzt wird. Wir erwarten einen konkreten Umsetzungsvorschlag und haben Herrn Florian Schmidt  unsere Mitarbeit daran angeboten.  

  
Geplant: Die Blücher 26 Housing GmbH, aufgeteilt zwischen Jugendwohnen im Kiez e.V. (1/3) und Vita e.V. (2/3), will auf dem Grundstück Ecke Blücher-/Schleiermacherstr. fünf zusätzliche Gebäude auf dem zum Gesamtensemble gehörenden Parkgelände und z.T. auf dem öffentlichen Spielplatz errichten.
Der Baunutzungsplan soll dabei um gut 70% überschritten werden.
(Bestandsgebäude: von Architekt und Stadtplaner Ernst May, in Zusammenarbeit mit Gartenarchitekt und Landschaftsplaner Walter Rossow; das Ensemble, ursprünglich Altenwohnheim mit dem Altenpflegeheim (jetzt House of Life), war ein Geschenk der Neuen Heimat an die Stadt Berlin)

Laut Expertise von Architekten und Landschaftsplanern würde der Großteil der Bäume respektive weiterer Grünbestand dem Bauprojekt zum Opfer fallen (z.T. für Baustraßen); es würden nur Restflächen übrig bleiben.

Bewohner_innen des Bestandsgebäudes fürchten um den zu ihren 28 qm kleinen Wohnungen gehörenden Freiraum und ihr Gebäude, dessen 2012 angekündigte Sanierung auf das Jahr unbekannt verschoben wurde.

Die Bauplanung erfolgte nachweislich ohne vorherige Baumbestandserhebung und ohne Einbeziehung von Umweltdaten und Klimaschutzaspekten. Sie widerspricht, v.a. in ihrer Massivität, der Einstufung Kreuzbergs als "stadtklimatisches Sanierungsgebiet" (siehe Umweltatlas, Senat).

Der Bezirk hat ca. 3/4 höhere Baumassen genehmigt als im Baunutzungsplan für das Grundstück festgelegt.
Unser Anwalt hat den Vorbescheid als rechtswidrig eingestuft.
Wir vermuten (eine verlässliche Antwort war nie zu bekommen), dass auch der Anteil der versiegelten Fläche, laut Baunutzungsplan nur 30%, weit überschritten wird.

Über die spätere Nutzung der Gebäude lassen die Investoren die Öffentlichkeit im Unklaren.
Wir fürchten eine Gentrifizierung des Gebietes. Eins ist klar, die tatsächlich geplante Fläche von 10.000 m² entspricht nicht dem bisher genannten Bedarf für das soziale Wohnen.
Schreiben an die Bürgermeisterin
Unsere Fragen nach bestehenden Bindungen für die Nutzung des Grundstücks und die weitere Bebauung wurden nie beantwortet.

Wir haben eine Petition beim Abgeordnetenhaus eingereicht.

Für unseren Einwohner_innenantrag haben wir  die Unterstützung der meisten politischen Parteien in der BVV Friedrichshain-Kreuzberg. Wahlprüfsteine.
Der Antrag, den über 1800 Bürger unterschrieben haben, ist von derr BVV angenommen worden. vor.
http://kiezerhalten.blogspot.de/2017/03/einwohnerantrag-zur-blucherstr-26-am-05.html

Unterstützt wird die Erhaltung des May/Rossow-Ensembles auch durch eine Gruppe von Experten, May-Forscher Florian Seidel, ExSenator Thomas Flierl u.a., die den Schutzgedanken für die Gebäude und die Außenanlagen betonen
Initiative zum Erhalt des Ensembles

sowie durch den BUND für Umwelt- und Naturschutz Deutschland e. V.
Unterstützerbrief BUND

Die BVV hat
- eine Rückkehr zu anfänglich viel zurückhaltenderen Planungen,
- den Erhalt des Spielplatzes auch in seiner QUALTITÄT und
- ein einzurichtende Bürgerbeteiligung beschlossen im Februar.

Entgegen der Wahlversprechen von 2011 und 2016, wurde das in der letzten Legislaturperiode vom grünen Baustadtrat ignoriert (trotz bereits erfolgter Missbilligung seiner Amtsführung u.a. aus Gründen der Missachtung von BVV-Beschlüssen), die BVV habe ihm nichts zu befehlen (O-Ton 3. Infoveranstaltung).

Inzwischen gibt es eine neue Besetzung der Ämter für Stadtentwicklung und für Umweltschutz. Leider ist der neue Stadtrat, Herr Schmidt, bisher auch nicht tätig geworden und hat die Beschlüsse der BVV zur Bürgerbeteiligung umgesetzt, obwohl die Bürgerbeteiligung seiner Bewerbung zur Folge ein Schwerpunkt seiner Arbeit sein sollte.

Dafür ist in der letzten Ausschusssitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 31.05.2017 unser Einwohnerantrag und ein Zusatzantrag der SPD-Fraktion, der sich auf das durchzuführende Verfahren bezieht, angenommen worden. Leider wurde der wichtige Zusatzantrag der SPD in der BVV abgelehnt.

Weitere Informationen: siehe
kiezerhalt.wordpress.com
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Fotos Dagmar Ruth Arnold