Mittwoch, 29. November 2017

Ab heute wird gebaggert - zwei Jahre bürgerschaftliches Engagement für die Katz

29.11.2017
Die Zerstörung des Rossowgartens beginnt. 
Verantwortlich Vita e. V., BzBM Herrmann, BzStR Schmidt. Grüne Politik in

Mißachtung der BVV und des Bürgerwillens. 
Die Kiezzerstörung kann demnächst auch auf Youtube verfolgt werden. Wir machen eine Doku.
Schickt uns Eure Beiträge, Fotos, Stellungnahmen.


So wird es nie mehr sein!

Freitag, 10. November 2017

Aktuelle Information an die Nachbar_innen




Liebe Nachbarinnen und Nachbarn,

wir müssen uns vom Großteil der Bäume im Rossowgarten in der Schleiermacherstraße verabschieden. Bald werden die Kettensägen in der Blücherstraße und in der Schleiermacherstraße tätig. Über 60 Bäume werden letztlich gefällt. Mehrere sogar auf dem Spielplatz.

Unsere über zweijährige Arbeit für den Kiezerhalt erscheint vergeblich. Gegen die Sturheit der Bezirksbürgermeisterin und des Baustadtrates Florian Schmid, beide von den Grünen, konnten wir keinen Kompromiss erreichen. Wir sind letztlich verschaukelt worden.

Mit unserer Meinung stehen wir nicht alleine: SPD, Linke, CDU und FDP, Teile der PARTEI unterstützen uns in der BVV. Auch der BUND und die AdK. Es gibt einen Unterstützerkreis aus Fachleuten, zu dem u.a. der Ex-Kultursenator, Th. Flierl, gehört sowie der BDA und die Architektenkammer.

Die letzte Aktion des 'Bezirksamtes' (meint hier die fünf Stadträte!) am Mittwoch, 8.11., in der BVV war so zweifelhaft, teilweise obskur (und angreifbar) wie insgesamt das Vorgehen in der Vergangenheit.
Näheres dazu auf unserem Blog: http://kiezerhalten.blogspot.de/2017/11/bezirksamt-fuhrt-bvv-friedrichshain.html

Bitte den Text möglichst breit weiterleiten, damit jeder sich ein Bild von dieser Bezirksregierung machen kann.
Die Anlage kann auch ausgedruckt und verteilt werden.

Viele Grüße,
Initiative für den Kiezerhalt


Donnerstag, 9. November 2017



















Kurzübersicht für Einsteiger

Bezirksamt führt BVV Friedrichshain-Kreuzberg an der Nase herum - Bauvorhaben Blücherstr.

Am 08.11.2017 wurde in der BVV Friedrichshain Kreuzberg die Bezirksamtsvorlage zum Bauprojekt Blücherstr. diskutiert.

Wir hatten schon vorher den Eindruck, dass dadurch der Einwohnerantrag zum Bauvorhaben Blücherstr. endgültig beerdigt werden sollte. 


Zuerst sah es ganz positiv aus:
Der Punkt  befand sich natürlich an letzter Stelle der Tagesordnung. Er wurde aufgerufen  und es meldeten sich mehrere Bezirksverordnete zu Wort.
Marlene Heihsel, FPD brachte zum Ausdruck, dass sie sich, als sie Vorlage zum ersten Mal las, nur vorstellen konnte,  dass es sich bei der im Beschluss genannten Baugenehmigung nur um die Kita handeln könnte. Die war bereit im Juli genehmigt worden. Seitdem lag das Verfahren zum Einwohnerantrag auf Eis. Herr Schmidt war vollkommen untätig bei der Umsetzung.
Dass der Beschluss sich aber auf  das Gartengebäude beziehe, sei eine Frechheit und ein Affront gegen über der BVV und seinen Ausschüssen.
Der Abgeordnete Timur Husein, CDU, ging darüber hinaus in seiner Rede auf die Begründung des Antrages ein und stellte die Widersprüche dar. 
Weitere Beiträge von den Abgeordneten Sebastian Forck, SPD und Jösting-Schüssler, Die Linke,  vertieften die Grundsatzkritik an der Behandlung des einstimmig von der BVV verabschiedeten Einwohnerantrages, der Mißachtung von BVV-Beschlüssen und des laufenden Antrages der SPD, der sich in den Ausschüssen befindet. Forck sieht den Vorgang als so gravierend an, dass der Koalitionsausschuss sich damit befassen soll.

Auf der Bezirksamtsbank Schweigen. Keine Stellungnahme von Frau Herrmann, dem Baustadtrat Schmidt und den anderen Stadträten.

Die BVV diskutiert und verweist den Antrag schließlich mit Mehrheit (auch der Grünen) in die Ausschüsse. Die Mitglieder der Initiative atmen auf und freuen sich, dass noch nicht alles verloren ist.



Dann kommt es anders: Nach der Sitzung kommt dann der Schock. Baustadtrat Florian Schmidt erklärt auf die Frage, wann denn der Bauantrag für das Gebäude im Rossowgarten bewilligt werden wird, dass dies schon geschehen sei.

D. h., das Bezirksamt lässten die BVV diskutieren und über zukünftige Verfahren entscheiden, ohne mitzuteilen, dass der Bau, der den größten Eingriff darstellt, bereits genehmigt ist, die Diskussion und Entscheidung ad absurdum führen. 

Das bedeutet u.a., 
* dass der BVV-Beschluss zur Blücher auch nicht ansatzweise umgesetzt wurde vom BA
* dass das Ziel Schutz des Ensembles, zu dem Gebäude + Garten gehören, nicht mehr erreicht werden können.
* dass ca. 65 Bäume gefällt werden müssen,
* dass der Charakter des Kiezes sich vollständig ändert
* und sich das Mikroklima in einem laut Umweltatlas bereits dreifach belasteten Gebiet weiter verschlechtert.

Wir sind gespannt, wie die Fraktionen der BVV darauf reagieren werden.
Die SPD und die Linke hatten vor der BVV eine Presseerklärung verfasst, die die Empörung der Parteien in Worte fasst. Was diese noch nicht wußten ist, dass das Bezirksamt sie an der Nase herumgeführt hat.



[Gemeinsame Presseerklärung der Fraktionen SPD und Die Linke:

"Bauprojekt Blücherstraße: Baustadtrat missachtet BVV-Beschluss

Das Bezirksamt hat am 24. Oktober beschlossen, dass der Bau eines Wohnhauses in der Blücherstraße 26 bis 26a genehmigt werden soll. Das geht aus einer Vorlage des Bezirksamtes zur heutigen BVV-Sitzung hervor.
Das Bauprojekt Blücherstraße ist seit Jahren umstritten. Die BVV hat im Juni 2017 hierzu einen Einwohner*innen-Antrag beschlossen. Dieser fordert das Bezirksamt unter anderem dazu auf, unverzüglich eine Planung aufzustellen, die zum einen neue Wohnungen für soziale Zwecke ermöglicht, zum anderen den Bestand schützt und die Struktur des Geländes erhält. Hierfür seien Planungsschritte einzuleiten, beispielsweise indem das Bezirksamt einen Bebauungsplan aufstellt. Gefordert wurde auch ein Verfahren zur Beteiligung der Anwohnenden.
Stattdessen werden Bevölkerung und BVV nun vor vollendete Tatsachen gestellt. Überraschend ist das Agieren des Bezirksamtes auch deswegen, weil sich parallel ein Antrag der SPD in der Ausschussberatung befand, mit dem die weitere Umsetzung des Einwohner*innen-Antrages konkretisiert werden sollte.

Der SPD-Fraktionsvorsitzende Sebastian Forck erklärt: „Wir als SPD-Fraktion haben im Oktober einen Antrag eingebracht, der die Erstellung eines Gesamtkonzepts für die Blücherstraße 26 inklusive der Aufstellung eines Bebauungsplans fordert. Wir sind daher sehr verwundert über das Vorgehen der grünen Bezirksamtsmitglieder, insbesondere von Baustadtrat Florian Schmidt, jetzt im Bezirksamt eine Baugenehmigung zu beschließen. Man kann den Eindruck gewinnen, dass der Baustadtrat gar nicht vorhat, die Beratungen in den Ausschüssen und die daraus folgenden Beschlüsse der BVV zu respektieren. So sollte man nicht mit dem Bezirksparlament umgehen, und auch nicht mit den Einwohnerinnen und Einwohnern. Wir haben in der Kooperationsvereinbarung zwischen SPD – Die Linke – Bündnis 90/Grüne einen anderen Umgang zwischen den Partnern vereinbart. Daher wird über diesen Vorgang an anderer Stelle noch zu reden sein!“

Der Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE Oliver Nöll kommentiert: „Der Stadtrat bringt eine Vorlage ein, die rein gar nichts mit den vorherigen BVV-Beschlüssen zu tun hat. Im Sinne der Kooperationsvereinbarung von G2R im Bezirk bauen wir auch auf die Bereitschaft des Bezirksamtes, namentlich von Herrn Schmidt, zukünftig BVV-Beschlüsse anzuerkennen und umzusetzen.“
Gemeinsame Presseerklärung beider Fraktionen vom 08.11.2017





Mittwoch, 8. November 2017

Baustadtrat Schmidt kündigt weitere Bebauung in der Blücherstr. an.

Die untenstehende Presseerklärung des Baustadtrates Schmidt erging nach der Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg, in der über die Bezirksamtsvorlage diskutiert wurde, die die Genehmigung des Bauvorhabens in der Blücherstr. ankündigt.

Brisant ist, dass das Bezirksamt die BVV diskutieren lässt, obwohl durch die Genehmigung des Bauantrages Tatsachen geschaffen wurden.

Wir nehmen hier nur zur Blücherstr. Stellung. Bekannt ist, dass die Vorgänge in der Ohlauer Str. ähnlich problematisch sind.

Durch die Genehmigungen in der Blücherstr. wird das angestrebte Bebauungsplanverfahrens unmöglich. Der Bezirk nimmt in Kauf, dass auf den beiden Grundstück Blücherstr. 26 und 26a eine vollkommen ungeordnete Entwicklung stattfindet. Durch den damit sicheren Abriss des House of Life, wird diese soziale Bezirksinstitution geopfert.

Durch den wahrscheinlichen Abriss des Bestandsgebäudes Blücherstr. 26 fallen auch Wohnungen weg, die für soziale Zwecke genutzt werden könnten. Was bleibt übrig. Zwei zerstörte Grundstücke, über 60 Bäume gefällt, gravierende Veränderungen für das Kiezklima und wenige oder keine zusätzlichen Wohnungen für betreutes Wohnen. 

Bezirk genehmigt integrative Bauvorhaben für 200 Wohnungen, Kita und Bezirksbibliothek

Pressemitteilung Nr. 170 vom 09.11.2017
Das Bezirksamt hat kürzlich für Bauvorhaben an der Ohlauer Straße 24 und Blücherstraße 26 Baugenehmigungen erteilt. „Mit den Baugenehmigungen können jetzt zeitnah die Bauarbeiten beginnen und der dringend benötigte Raum für betreutes und bezahlbares Wohnen, Kinderbetreuung eine Bezirksbibliothek entstehen“, erklärt Baustadtrat Florian Schmidt. Den Baugenehmigungen voraus gingen Abstimmungen mit dem Stadtentwicklungsamt, welche in beiden Fällen zu Verbesserungen der städtebaulichen Qualität der Projekte
Worin lag die Verbesserung der Qualität der Projekte. Die Entscheidung wurde getroffen bevor, der Antrag des SPD, der darauf gerichtet war, überhaupt diskutiert worden ist.
 und im Falle der Ohlauer Straße für den Erhalt einer Pappelreihe notwendig waren.
Beide Standorte werden zukünftig durch qualifizierende und dialogische Verfahren begleitet, um die sozialräumliche Vernetzung mit der Nachbarschaft zu gestalten.
Lauter Leerformeln, als es noch etwas für die Rettung des Ensembles in der Blücherstr. zu entscheiden gab, war Baustadtrat Schmidt für die Initiative nicht zu erreichen.
Im Fall Ohlauer Straße haben sich die verschiedenen Akteure am Standort in einer Arbeitsgruppe mit dem Bezirksamt über ein gemeinsames Vorgehen verständigt. Der Campus Ohlauer Straße soll ein lebendiger Ort für Bildung und Teilhabe werden, mit verschiedenen Wohnformen, einer Bibliothek und einem internationalen Flüchtlingszentrum.
Im Fall Blücherstraße haben Bezirksamt und Bauherren vereinbart, dass für zwei verbleibende Baufelder ein Dialogverfahren über die Erdgeschossnutzungen, die Architektur und die Außenraumgestaltung durchgeführt werden soll. Auch die sozialräumlichen Bedarfe der Nachbarschaft sollen diskutiert werden und in die Nutzungskonzepte weiterer Neubauten einfließen. 
Auf der Erörterungsveranstaltung im Juli war noch die Rede davon, dass auf weitere Bebauung ganz verzichtet werden soll. Jetzt will man den Anwohnern zugestehen über "die Farbe der Tapeten" mitzubestimmen. 
Ein Hohn. Wir wollten das Gesamtensemble schützen und 60 Bäume erhalten, dies ist am Bezirksamt gescheitert.
Eine weitere Bebauung in der Schleiermacherstr. ist nur möglich, wenn ein öffentliches Grundstück dem privaten Grundstück zugeschlagen wird. Das schließt der Einwohnerantrag aus.
 
Objektdaten zur Baugenehmigung Ohlauerstr. 24

  • Bauherr: Howoge, landeseigene Wohnungsbaugesellschaft
  • Wohnungen: 120
  • Nutzung: Bezirksbibliothek, betreutes Wohnen für alleinerziehende Mütter, studentisches Wohnen, Wohnungen für Flüchtlinge
  • Nutzfläche: 9548 m²
Objektdaten zur Baugenehmigung Blücherstr. 26

  • Kita-Gebäude (vorne an der Blücherstraße):
  • Bauherr: Juwo-Kita gGmbH (Jugendwohnen im Kiez)
  • Nutzung: 4 Wohnungen (3 Einzelwohnungen für Jugendliche im 2. OG, 1 Jugendwohngruppe für max. 6 Personen im 3. OG. Die Wohnungen werden durch die Jugendwohnen-Jugendhilfe gGmbH betreut)
    1 Kindertagestätte für 80 Kinder, Betreiber ist die Juwo-Kita gGmbH
    1 Elterncafé (der Kita zugeordnet)
  • Nutzfläche: 1167 m²
Wohnprojekt Blücherstraße 26 (das L-förmige Gebäude)

  • Bauherr: Vita e.V. Berlin
  • Nutzung: 75 Wohnungen (8 Doppel-WGs, 1 Wohngruppe für 8 Personen, 66 Einzelwohnungen; insgesamt 90 Bewohner)
  • Nutzfläche: 2714 m²

Bezirksstadtrat Florian Schmidt erläutert: „Dass sozial benachteiligte Menschen, die auf dem Mietmarkt doppelt benachteiligt sind, aus dem Bezirk verdrängt werden ist inakzeptabel. Um weitere Neubauflächen für soziale und kulturelle Infrastruktur auszuweisen, haben wir eine neue Arbeitsgruppe mit vier Mitarbeiter*innen im Stadtentwicklungsamt geschaffen. Neben dem Milieuschutz und Vorkaufsrechten, sind auch vom Bezirksamt initiierte Neubauprojekte Teil unserer Strategie gegen die grassierende Gentrifizierung. Beide Neubauprojekte werden von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen unterstützt. “

Eine angemessene und soziale Nutzung wäre auch mit einem besseren Bebauungsplan und der Sanierung des Bestandsgebäudes möglich gewesen. Alle Bemühungen der Bürger und der BVV sind an der Starrsinnkeit der Bezirksverantwortlichen gescheitert. Der Bezirk nimmt hin, dass das Bestandsgebäude verfällt, damit es später abgerissen werden kann. Die Eigentümer erklären den Mietern, dass in den nächsten 10 Jahren keine Sanierung stattfinden wird. Dann ist es wahrscheinlich so weit.
Pressekontakt:
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Florian Schmidt
Tel.: 030-90298-3260

Montag, 6. November 2017

Bezirksamtsvorlage mit fadenscheinigen Begründungen soll Verfahren des Einwohnerantrages ad absurdum führen

Das Bezirksamt hat eine Vorlage vorbereitet. Dadurch soll der Einwohnerantrag zum Bauvorhaben Blücherstr. wohl endgültig beerdigt werden.
Die BVV, die dem Einwohnerantrag einstimmig zugestimmt hat, soll jetzt zur Kenntnis nehmen, dass alles so passiert, wie Bezirksbürgermeisterin  Frau Herrmann es bereits vor der Entscheidung der BVV über den Einwohnerantrag bestimmt hat.

Bemerkenswert sind die Begründungen, die wir weiter unten in rot und in pink kommentiert haben.

http://www.berlin.de/ba-friedrichshain-kreuzberg/politik-und-verwaltung/bezirksverordnetenversammlung/online/vo020.asp?VOLFDNR=8300


Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin .2017
Abt. Bauen, Planen und Facility Management
Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.
Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Vorlage - zur Kenntnisnahme -
über
Erteilung der Baugenehmigung für die Bebauung Blücherstraße 26-26a 
hier: Erteilung der Baugenehmigung zur Errichtung eines Gebäudes für integratives
Wohnen

 
Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:
Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung vom 24.10.2017 beschlossen:
1. Die Erteilung der Baugenehmigung für das Bauvorhaben Blücherstraße 26-
26a „Errichtung eines vier- bis sechsgeschossigen Wohnhauses mit 78
überwiegend Ein- und Zweiraumwohnungen“ für ein integratives Wohnprojekt
des Trägers „Vita e.V“ ist zwingend erwünscht.
2. Das Angebot zur Aussprache über die weiteren Baupotentiale mit der Initiative
Kiezerhalt wird seitens des Bezirksamtes unterstützt.

In welchem Verhältnis steht das zu den Angeboten, die die von der BVV beschlossene Drucksache
3. Bei der Bezirksverordnetenversammlung ist die beigefügte Vorlage
zur
Kenntnisnahme
einzubringen.
4. Mit der Durchführung des Beschlusses wird die Abteilung Bauen, Planen und
Facility Management beauftragt.



A). Begründung

Im Jahr 2012 wurde das betreffende Grundstück an die Blücher Housing 26 GmbH
übertragen. So sollte im Hinblick auf die sich verschärfende Lage am Wohnungsmarkt, die
Versorgung mit sozialen Angeboten im Bezirk gesichert und eine Erweiterung dieser
ermöglicht werden.

Vorgesehen waren die Sanierung des Bestandsgebäudes und eine behutsame Ergänzung durch Neubau und nicht die monströse Bebauung mit der Zerstörung des Rossowgartens, die jetzt umgesetzt werden soll.
In Zusammenarbeit mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (jetzt
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen), dem Baukollegium und den
Fachämtern des Bezirksamtes wurde eine städtebauliche Konzeption erarbeitet, die zum
einen dem Bauensemble Respekt zollen, und zum anderen den Ansprüchen an eine
geordnete und städtebaulich verträgliche Entwicklung des Grundstückes gerecht werden
sollte. 

Dass die vollständige Zubetonierung des Grundstücks mit dem Respekt vor dem Ensemble vereinbar sein soll, konnte bisher nicht nachvollziehbar dargestellt werden, wird hier einfach behauptet, weil man ja die Macht dazu hat.
Das Ergebnis war die städtebauliche Konzeption aus dem Gutachten des Büros
Clarke & Kuhn, welche als Grundlage für die weitere Erarbeitung von Bauantragsunterlagen
durch die Bauherren diente. Dieses sah eine lockere Rahmung der Bestandsgebäude mit
Beibehaltung von Sichtbezügen vor. 

 Warum fällt jedes Mal völlig unter den Tisch, dass die Planung Clarke & Kuhn u.a. vorsieht, und zwar mit dem GRÖßEREN KOSTENANTEIL: 
- energetische Modernisierung und Instandsetzung
- Herstellung von Brandschutz nach heutigen Vorschriften
- Schaffung von Gemeinschaftsflächen (- die den Senior_innen = Bestandsbewohner_innen seit 2012 FEHLEN!!)
Der Spielplatz sollte in den Blockinnenbereich verschoben und über die Grünverbindung zwischen Schleiermacher- und Baerwaldstraße erschlossen werden. (= großzügig verfügte Überbauung von öffentlichem Raum und öffentlichem Grund und Boden)
Im Ergebnis der Bürgerveranstaltung in der Heilig-Kreuz-Kirche am 26.06.2015  

(= allererste sog. "Informationsveranstaltung" nach drei Jahren Vorlauf, parallel zur Erteilung eines Bauvorbescheids vor völlig ahnungslosem Publikum, das auch noch in MEHREREN Punkten FALSCH informiert wurde an dem Tag)  
und der geäußerten Kritik an einer Verlagerung des Spielplatzes sowie den darauf folgenden
Abstimmungen wurde im Auftrag von Herrn Panhoff Ende Oktober bis Anfang November
2015 ein Kompromissvorschlag durch die Mitarbeiter des Stadtplanungsamtes und der
Bauaufsicht erarbeitet, welcher auf die wesentlichen Kritikpunkte  

als da wären?? wer hat diese "wesentliche" Auswahl aus welchen konkreten Kritikpunkten insgesamt herausdestilliert?  
reagierte und bauordnungsrechtliche Probleme, (insbesondere zum Abstandsflächenrecht) welche die
Clarke & Kuhn-Konzeption noch ausgeklammert hatte, ausräumte. nach drei Jahren Planung...

Die Clarke & Kuhn-Konzeption hat auch, u.a., 
-eine Baumstandserhebung ausgeklammert,
-und die konkreten Bedarfe der Wohnungszuschnitte der Träger, 
-sieht außerdem vor bzw. beruht darauf, den Fußweg zur Baerwaldstraße in eine Erschließungsstraße umzuwandeln.
 
Unsere Kritikpunkte waren von Anfang an nicht nur die Lage des Spielplatzes, sondern die nicht überzeugende, von sämtlichen Fachleuten in Grund und Boden kritisierte "städtebauliche Planung" für das aus Gebäuden + Parkanlage bestehenden denkmalwürdigen Ensembles.
 
Am 12.11.2015 regte Senatsbaudirektorin Fr. Lüscher nach Abfrage des Planungsstandes
eine Überarbeitung des ursprünglichen Konzeptes durch das Büro Clarke & Kuhn an, dies
wurde durch die Senatsverwaltung beauftragt.
Am 11.02.2016 wurde die Überarbeitung des städtebaulichen Gutachtens bei der
Senatsverwaltung den Mitarbeitern des Bezirksamtes im Beisein von Herrn Panhoff
präsentiert. (8 Monate seit bis dahin einziger Info-Veranstaltung vergangen.) Im Folgenden wurde diese auch den Eigentümern der betroffenen Grundstücke
vorgestellt. Wesentliche Ergebnisse waren:
- Beibehaltung des Spielplatzes am ursprünglichen Standort mit einem besser nutz- und ausstattbaren Flächenzuschnitt Einspruch. Hiermit wird versucht, eine Arrondierung eines privaten Grundstücks auf Kosten öff. Fläche und Lebensqualität und zur Erhöhung von Kubaturen versucht zu rechtfertigen. Im Gegensatz zum aktuellen BVV-Beschluss: ein Grundstückstausch hat zu unterbleiben.
- IV & VII Geschosse an der Blücherstraße
- VI Geschosse an der Schleiermacherstraße
- IV & VI Geschosse am Grünzug mit einem L-förmigen Baukörper

Ergebnis der Kritik des Senats an den vom Büro eigenmächtig hinzugefügten Kubaturen.
- Neukonzeption unter Aufgabe der abstandsflächenrechtlich nicht realisierbaren
Punktbauten zum Grünzug auf dem Grundstück 26b

Die sollten hinter dem HOUSE OF LIFE gebaut werden an der geplanten Erschließungsstraße.
- Erhalt nach Einschätzung von UmNat wichtiger Bäume

Von denen jetzt doch noch zwei gefällt werden, weil das Büro Klinkenberg nicht rechtzeitig das Haus so platziert hat, dass der Wurzelbereich geschützt werden kann, Adé Silberahorn... 


Die Umsetzung der Baumaßnahme wird den Baumbestand fast vollsltändig vernichten. (ca. 65 von ca. 90 Bäumen)
Der aktuelle Bauantrag entspricht im Wesentlichen diesen Ergebnissen.
Der Planungszeitraum erstreckt sich inzwischen über einen mehrjährigen Zeitraum, da die
Bauherren letztlich auch dem städtebaulichen Gutachterverfahren und den Umplanungen
zum Erhalt des Spielplatzes sowie einer Reduzierung der Baumassen am bestehenden Ort
zugestimmt haben.


Dazu muss man wissen,
- dass der Spielplatz eine öffentliche Fläche ist, bei dem die privaten Bauherren  normaler Weise überhaupt nichts zu sagen hätten. Ihre Zustimmung also überhaupt nicht erforderlich war.

- Die Baumassen hatte das Büro Klinkenberg zuvor entgegen der Clarke & Kuhn-Planung eigenmächtig erhöht.

Die Zeitdauer des bisherigen Verfahrens haben allein die Bauherren und Bezirk zu vertreten. Dienen jetzt aber anscheinend der Rechtfertigung, Bewohner und Anwohner konsequent nicht einzubeziehen. Wir bemühen uns seit über zwei Jahren um eine Lösung, die soziales Wohnen und Kiezerhalt vereinbar macht. Ohne Widerhall bei den Bauherren (die, wie vorgesehen, vor fünf Jahren bereits mit der Sanierung des Gebäudes hätten beginnen können) und letztlich ignoriert vom Bezirksamt. 


Geplant sind ca. 10.000 m² Nutzfläche Neubau, was erhebliche planungsrechtliche Befreiungen erfordert, die von unserem Baurechtsanwalt in einem Gutachten als rechtswidrig bezeichnet wurden.
Das Bestandsgebäude wird anscheinend dem Verfall preisgegeben. Begründung für einen späteren Abriß?
 
Der Bauantrag wurde durch das Stadtplanungsamt planungsrechtlich geprüft und positiv
beurteilt, eine dementsprechende Stellungnahme liegt vor.

Der Bauantrag für das Gebäude im Rossowgarten wurde vom Stadtplanungsamt abgelehnt, da er nicht den Vorgaben des städtebaulichen Gutachtens entsprach. Darüber wurde von Baustadtrat Schmidt in der Erörterungsveranstaltung am 20.07.2017 falsch informiert.
Faktencheck 
Diese Legende wird in der Begründung anscheinend weiter aufrecht erhalten.
 

Für das weitere Vorgehen auf dem Grundstück wurde zwischen den Bauherren, der Initiative
Kiezerhalt und dem Baustadtrat in einem Abstimmungsgespräch eine Aussprache
vereinbart. Derzeit sind lediglich ??? zwei der vier in der oben genannten Konzeption
erarbeiteten Baukörper geplant und beantragt.


Grundsätzlich ist die DS/0177/V (Einwohnerantrag zur Blücherstraße 26) keine eindeutige
Handlungsanweisung mit einer klaren Zielrichtung. Vielmehr werden abstrakte Zielvorgaben
gemacht, die sich teilweise widersprechen. Zum einen soll sozialer Wohnraum im Neubau
geschaffen werden, zum anderen sollen Schutzziele umgesetzt werden, die Neubau
entgegen stehen.

WIE BITTE? Dazu ist anzumerken, dass für Einwohner_innenanträge gilt, dass die hinzugefügten Begründungen, die Teil des Gesamtdokuments sind, vorgeben, wie die Beschlussfassung zu lesen und zu verstehen ist. Nur wer diese nicht gelesen hat, kann solche haltlosen Behauptungen aufstellen wie: "keine eindeutige Handlungsanweisung", "abstrakte Zielvorgaben", "teilweise widersprechen" und, Gipfel der Tatsachenverdrehung: die Umsetzung angegebener Schutzziele stünden Neubau entgegen. 
Aber das ist wohl der Trend, wo man keine Argumente hat, da behauptet man dann einfach - weil man die Macht dazu hat?

 Zur Umsetzung des Einwohnerantrags muss eine Abwägung der
verschiedenen Ziele der DS/0177/V aber auch weiterer Faktoren wie die der Rechtslage und

den gemeinschaftlich und einstimmig getragenen Zielen des Bezirksamtes erfolgen, wie z.B.
die Priorität kommunaler Infrastruktur.


Weitere einstimmig getragene Ziele wie z. B. die Beteiligung der Bewohner und Anwohner des Grundstücks und z. B. der Schutz vor den Folgen des Klimawandels durch Erhalt eine wichtigen städtischen Grünfläche im hochverdichteten Kiez, scheinen keine Rolle zu spielen.

Die Ziele des Einwohnerantrages sind sonnenklar, das kann jeder nachlesen.
• Erhalt des Spielplatzes am jetzigen Ort, in seiner Qualität (Baumbestand! Grüne Oase!) und Größe 

• maximaler Erhalt des Walter-Rossow-Gartens für die Bewohner_innen der Blücherstr. 26/26a sowie als grüne Lunge für den Kiez 


• Eine baum- und klimaschützende, kiezangemessene Bebauung (GFZ bis gesamt max. 1,5 und GRZ max. 0,3 (laut geltendem Baunutzungsplan)) 


• Beteiligung der Bürger_innen am Planungs- und Gestaltungsprozess 


• Instandsetzungs-/Sanierungsmaßnahmen für den Ernst-May-Bau und Ensembleschutz
Einwohner*innenantrag nach § 44 BezVwG

 

Über 1400 Bürger, die sich dafür ausgesprochen haben und ein einstimmiger Beschluss der BVV Friedrichshain-Kreuzberg, interessieren Frau Herrmann und Herrn Schmidt nicht.  
(insgesamt haben 1800 Berliner_innen unterschrieben)
 
Zwischenzeitlich wurde der Bauantrag für eine Kita bewilligt. Für das Bauvorhaben bestand
Baurecht auf Basis eines Bauvorbescheides. Die DS/0177/V setzt bestehendes Baurecht
nicht außer Kraft.


Der rechtliche Statuts des Bauvorbescheides ist nach wie vor unklar. Gegenüber dem Petitionsausschuss hat der Bezirk erklärt, dass der Bescheid obsolet sei.
Die Eigentümer der Immobilie haben, mit Verweis auf die sehr langen Planungsprozesse und
ihre begrenzten Ressourcen als gemeinnützige Träger, angekündigt, dass sie das Areal
verkaufen werden, sofern die aktuellen Bauanträge nicht genehmigt würden. 


Es ist ein Skandal, dass sich der Bezirk hier erpressen lässt. Erst bekommen "soziale Träger" vom Land Berlin ein Grundstück zum Spottpreis übertragen, ohne dass irgendwelche Auflagen erteilt werden und dann wird dies genutzt, um Druck auszuüben. Der Bezirk scheut sich nicht, das als Bewilligungsgrund in eine BVV-Vorlage zu schreiben.
Zum Thema Vita e.V. und Gemeinnützigkeit gäbe es auch etwas zu sagen.

Für die weiteren Baufelder haben sich die Eigentümer bereit erklärt, einen Dialog über
Nutzungsform, Gebäudegestaltung und Außenanlagen zu führen. Dieser Dialog ist auch
unabhängig vom Einwohnerantrag dringend geboten, um die Nutzungen der Gebäude im
Sinne des vom Bezirksamt verfolgten sozialräumlichen Planungsansatzes entsprechend der
lokalen Bedarfe zu entwickeln.
Ein Verkauf der Immobilie am Markt, an einen profitorientiert agierenden Akteur, würde
bedeuten, dass das Ziel, sozialen Wohnraum zu schaffen, fundamental gefährdet wäre.
Auch wäre der Abriss des denkmalwürdigen aber nicht geschützten Bestandsgebäudes sehr
wahrscheinlich. Damit wären mehrere Ziele der DS/0177/V nicht zu erreichen.



Durch dieses Vorgehen droht u. E. mittelfristig ein Abriss der beiden Bestandgebäude Blücherstr. 26b (vorbeantragt) und Blücherstr. 26/26 a. Die SPD-Fraktion hat zur Rettung des Gesamtensembles und zur Entwicklung einer nachhaltigen weiteren Bebauung einen Antrag eingereicht, der sich zur Vorbereitung der Entscheidung in den Ausschüssen der BVV befindet. Das Bebauungsplanverfahren wäre der Weg, um den Bestand zu retten und zu einer nachhaltigen und städtebaulich vertretbar Lösung zu kommen.
Der Entscheidung über diesen Antrag wir durch diese Vorlage vorgegriffen. Demokratie im Bezirk!
..

Berlin, den 24.10.2017
Monika Herrmann                     Florian Schmidt
Bezirksbürgermeisterin             Bezirksstadtrat



Mittwoch, 1. November 2017

Florian Schmidts Aussagen halten einem Faktencheck nicht stand




Wir hatten gedacht, mit der Berufung von Florian Schmidt würde ein bürgerfreundlicherer Umgang mit unserem Anliegen, eine nachvollziehbare und nachhaltige Entwicklung des Grundstücks Blücherstr. 26 zu bewerkstelligen, in die Politik einziehen.
Der Hoffnungsträger auch vieler anderer Initiativen stellt sich jetzt konkret als jemand dar, der nicht Willens oder in der Lage ist, seine eigenen Ansprüche umzusetzen.  Unsere Erfahrung in dem Prozess um die Nachverdichtung in der Blücherstr. 26 ist, dass er auch nicht vor Diffamierungen und Falschdarstellungen  zurückschreckt

In dem gemeinsamen Ausschuss der BVV am 23.05.2017 hatte die Bezirksbürgermeisterin Frau Herrmann einen denkwürdigen Auftritt.
Der Ausschuss sollte zur Meinungsbildung über den später einstimmig von der BVV beschlossenen Einwohner_innenantrag zu dem Bauvorhaben in  der Blücherstraße beitragen.

Frau Herrmann hielt eine viel kritisierte, polemische Rede, die in folgendem gipfelte:

„Beschließt Ihr ruhig, wir haben längst fertig!
Anstatt endlich Ross und Reiter zu nennen, ließ die Bürgermeisterin, nachdem sich die Gemüter etwas beruhigt hatten, auch noch wissen, dass die BVV jetzt ruhig Anträge diskutieren, abstimmen und beschließen könne: das BA aber habe in dieser Angelegenheit bereits eine eindeutige Position(!): dass nämlich an dieser Stelle eine KiTa gebaut und die fraglichen Zielgruppen untergebracht würden − als habe irgend jemand anderes gefordert! −, sprach’s, erhielt Beifall von sicher nicht unterprivilegierter Seite und — ging ab.“  (Zitat:
 https://baumschutz.wordpress.com/2017/05/28/beteiligung-am-ende/)

Nach dieser Absage an ein demokratisches Verfahren befand sich der Baustadtrat, Florian Schmidt, in der Bredoullie.

Er musste sich entscheiden zwischen seinen immer wieder geäußerten Ansprüchen, ein neues Zeitalter bei der Bürgerbeteiligung einzuleiten und Verdichtungsprojekte zu vermeiden oder der Unterordnung unter die Bezirksbürgermeisterin.

Wie er sich entschieden hat, wird klar, wenn man sich sein Verhalten bei der Behandlung unseres Einwohnerantrages ansieht. Da alle Parteien der BVV  auf die Umsetzung des Einwohnerantrages drangen, fand dann am 20. 07. 2017 eine nicht-öffentliche, und nicht protokollierte sogenannte Erörterungsveranstaltung  statt.

Wir haben dazu hier einen Beitrag veröffentlicht, der mit "Die Stunde der Sachzwänge" überschrieben ist.
Die Veranstaltung wurde nicht wie angekündigt von SR Schmidt von einem Mediator geleitet, sondern Herr Schmidt übernahm selbst, in voller Parteilichkeit für die Bauherren, die Sitzungsleitung.

Eine Falschinformation durch den Baustadtrat konnten wir in dem Artikel bereits aufzeigen:

„Als ein Mitglied der Initiative vortrug, dass Herr Schmidt im Stadtentwicklungsausschuss mitgeteilt habe, dass der Antrag abgelehnt worden sei, wurde er der Lüge bezichtigt.

Nachdem darauf insistiert wurde, dass diese Aussage gefallen sei, räumte Herr Schmidt ein, dass er so etwas gesagt habe, er aber nicht von einem förmlichen Ablehnungsbescheid gesprochen habe.



Ein Faktencheck bei der Stadtplanung nach der Sitzung ergab etwas anderes:

Die Stadtplanung habe den Bauantrag abgelehnt, weil er nicht den städtebaulichen Planungen von Clarke und Kuhn entspricht. Danach findet normalerweise ein Anhörungsverfahren statt. Hier ist von den Bauherren aber eine Aussetzung beantragt worden.

Das  Amt hat nach der Anhörung die Möglichkeit, dem Antrag zu entsprechen oder ihn abzulehnen. Darauf folgt ggfs. ein Widerspruchsverfahren. Also doch eine Ablehnung und ein förmliches Verfahren.“



Der Faktencheck ging weiter:
Durch  die Akteneinsicht in die Baugenehmigungsakten konnten wir feststellen, dass auch die Aussage in der Erörterungsveranstaltung, die Kita müsse unverzüglich binnen einer Woche genehmigt werden, da die für das Bezirksamt verpflichtende dreimonatige Frist zur Entscheidung ablaufe, nicht stimmte.

Folgende Fristen ergeben sich aus den Akten:
Die letzte Vervollständigung (hier vermerkt) des Bauantrags war am 13. 7., also 7 Tage vor der Erörterungsveranstaltung. Tatsächlich wurde die Kita nach dem Baugenehmigungsschreiben auch am 13. 07. 2017 genehmigt, also bereits vor der Erörterungsveranstaltung. Dies wurde auch verschwiegen.
Aus der Abbildung der ersten Seite der Baugenehmigung ist ersichtlich, dass verschiedene Unterlagen das Datum 21. 06. 2017 haben. Der Brandschutznachweis, ohne den keine Baugenehmigung erteilt werden kann,  datiert auf den 12. 06. 2017.




Dies war natürlich der gesamten Verwaltung und den Bauträgern bekannt - bemerkenswerter Weise widersprach keiner der zahlreich Anwesenden, selbst die juristisch Geschulten, der Falschinformation des Stadtrats.
Weil nicht sein kann, was nicht sein darf?

Seit der Erörterungsveranstaltung ist nichts mehr passiert. Still ruht der See, obwohl alles angeblich so eilig ist.
Ein Antrag der SPD-Fraktion, der einen Verfahrensvorschlag beinhaltet, wurde  – nach Angaben der SPD – durch die Grünen in alle Ausschüsse verwiesen und auf die lange Bank geschoben. Falls ihm zugestimmt wird, heißt es dann wahrscheinlich erneut: 'Leider zu spät, die Baugenehmigung für das Hofgebäude ist bereits erteilt.'
Die BVV scheint gegenüber solchem Beteiligung zur Farce werden lassenden Gebahren machtlos zu sein.
Die neue Kultur der Beteiligung haben wir uns anders vorgestellt.