Freitag, 20. Oktober 2017

Durch die Verdichtung in der Blücherstr.sind 60 Bäume bedroht. Spektakuläre Aktion zur Rettung von 300 Bäumen in Köln

Polizeieinsatz in Köln beendet: Bäume werden vorerst nicht gefällt

 Baumrettung in Köln


Die Bäume auf der Bonner Straße, die gefällt werden sollten, bleiben vorerst stehen. Stadt und Polizei haben die Aktion am Donnerstagmittag (19.10.2017) wegen des Protests von Demonstranten abgesagt. Nach Angaben von Polizei und Stadt ist die Rodung nur verschoben. Wie es weitergeht, ist noch unklar. Die Demonstranten warteten noch eine Weile ab, bis sie abzogen. Offenbar misstrauten sie der Absage. Der Grund für die Rodung ist der dritte Bau-Abschnitt der Nord-Süd-Stadt-Bahn.

Auf Bäumen festgegurtet

Demo gegen Baumfällaktion
Demo gegen Baumfällaktion
Bis zu 100 Demonstranten hatten Donnerstag früh die geplanten Baumfällarbeiten auf der Bonner Straße verhindert. Zwei Demonstrantinnen gurteten sich oben in Bäumen an. Andere Demonstranten stellten sich schützend vor Bäume. Die Polizei war zunächst mit einem kleinen Aufgebot vor Ort.
Baumfällung ist blockiert
Demonstranten umringen Bäume
Ein Großaufgebot der Polizei hatte die Demonstranten dann aufgefordert, den Bereich auf der Bonner Straße zu verlassen. Das blieb allerdings ohne Wirkung.

Neue Stadtbahn im Bau

Bagger bei der Baumfaellaktion
Bäume sollen weg
Die Bäume müssen laut Stadt gefällt werden, um den dritten Bauabschnitt der Nord-Süd-Stadt-Bahn umzusetzen. Die neue Straßenbahn-Strecke soll im Jahr 2022 fertig sein. Die Baumschützer hatten sich im Vorfeld vergeblich für ein Konzept eingesetzt, das nach ihrer Meinung die meisten Bäume gerettet hätte.

Pkw wurden abgeschleppt

Demo gegen Baumfällaktion
Protest in Kölner Südstadt
Der Start der Baumfällaktion hatte sich am Donnerstagmorgen bereits laut Stadt verzögert, weil viele Pkw noch in den Parkverbotszonen standen. Die Verbotszonen hatte die Stadt für die Arbeiten eingerichtet.
Stand: 19.10.2017, 13:53

Montag, 16. Oktober 2017

SPD: Beschlossener Einwohnerantrag verstaubt wirkungslos in der Schublade des Baustadtrates

Gastartikel, im Original hier veröffentlich: http://spd-friedrichshain-kreuzberg.de/2017/10/spd-draengt-erneut-auf-planung-fuer-die-bluecherstrasse/

Ein von der BVV beschlossener Einwohner*innen-Antrag zum Bauprojekt Blücherstraße 26 wird offenbar nicht entschlossen umgesetzt. Deshalb fordert die SPD erneut einen B-Plan.

Nur scheinbar war die BVV sich im Juni einig. Mit großer Mehrheit wurde damals ein Einwohner*innen-Antrag zum umstrittenen Bauprojekt an der Blücherstraße Ecke Schleiermacherstraße beschlossen. Dieser sah unter anderem vor, unverzüglich eine Planung aufzustellen, die zum einen neue Wohnungen für soziale Zwecke ermöglicht, zum anderen den Bestand schützt und die Struktur des Gebietes erhält. Gefordert wurde auch ein Verfahren zur Beteiligung der Anwohnenden.
Was ist aus dem Beschluss geworden? Das wollte die SPD-Fraktion wissen und hat eine Anfrage eingereicht. Denn Baustadtrat Florian Schmidt (Grüne) hat in der Zwischenzeit den Bau einer Kita auf dem Areal bewilligt. Das aber bedeutet, dass andere Gebäude nun zwingend um die Kita herum angesiedelt werden müssen, womit abweichende Planungsvarianten vom Tisch sind. Ein Vorgang, der zumindest gegen den Geist des Einwohner*innen-Antrages verstößt.

Baustadtrat spricht von „abstrakten Vorgaben“

Dieser sei aber ohnehin „keine eindeutige Handlungsanweisung mit einer klaren Zielrichtung“, sondern mache nur „abstrakte Zielvorgaben“, sagte Baustadtrat Schmidt nun in der Antwort auf die SPD-Anfrage. Aus Sicht des Bezirksamtes sei eine Planung nicht erforderlich und somit auch kein förmliches Beteiligungsverfahren, weil bereits Baurecht bestehe – auf Basis eines jahrzehntealten Baunutzungsplanes.
Von diesem wurde allerdings schon einmal abgewichen, und zwar ausgerechnet mit dem Bau des Heinrich-Plett-Hauses in den 1960er Jahren. Entworfen wurde es von dem Architekten Ernst May, der heute zu den bedeutendsten der Nachkriegszeit gezählt wird. Zusammen mit dem vom Landschaftsplaner Walter Rossow entworfenen Garten bildet das Haus ein Gesamtensemble, dessen Charakter die Anwohnenden nun bewahren wollen. (Die Anfrage sowie die Antwort des Baustadtrates finden Sie hier.)

SPD sieht Planungsbedarf

„Planen muss man eben wollen“, kommentiert der SPD-Bezirksverordnete John Dahl die Antwort Schmidts. Gerade weil hier unterschiedliche Interessen in Einklang gebracht werden müssen, bestehe Planungsbedarf. Jetzt räche sich, dass Grüne und Linke im Juni einen konkreten Verfahrensvorschlag der SPD abgelehnt haben. Somit verstaube der beschlossene Einwohnerantrag wirkungslos in der Schublade des Baustadtrates.

„Wir brauchen jetzt endlich einen klaren Fahrplan für die Blücherstraße“, sagt der Stadtplanungsexperte John Dahl. Die SPD-Fraktion hat nun erneut einen Antrag zum Thema eingebracht: Das Bezirksamt soll einen Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan für die Grundstücke Blücherstr. 26/26a und 26 b fassen. „Ziele sind ein möglichst weitgehender Erhalt des denkmalwerten Ensembles der Bauten und des Gartens von Ernst May und Walter Rossow, ein behutsamer Umgang mit den Freiraumqualitäten und dem vorhandenen Baumbestand“, heißt es in Anlehnung an den bereits beschlossenen Einwohner*innen-Antrag.

Jury soll das beste Konzept küren

Anstatt die bisherige Planung einfach weiterzuverfolgen, soll das Bezirksamt ein „konkurrierendes Gutachterverfahren zur Erarbeitung eines städtebaulichen Gesamt-Konzepts für beide Grundstücksteile“ durchführen. Dabei soll das Bezirksamt mit der Anwohnerinitiative „Kiezerhalt“ und der Initiative zum Erhalt des Ensembles des Heinrich-Plett-Hauses kooperieren. Beide sollen nach dem Willen der SPD auch in der Jury mitwirken. Der Antrag wurde zur Beratung in mehrere BVV-Ausschüsse überwiesen.

Hintergrund: An der Blücherstraße planen zwei soziale Träger mehrere Neubauten (neben dem bereits bestehenden „House of life“). Vorgesehen sind unter anderem Wohnungen für psychisch belastete Jugendliche, Obdachlose und alleinerziehende Frauen. Eine Anwohnerinitiative befürwortet zwar diese Ziele, kritisiert aber Umfang und Anordnung der bisher geplanten Baukörper. Die SPD-Fraktion spricht sich dafür aus, dass der Bezirk mit den Bauherren als Voraussetzung für die Bauleitplanung einen Vertrag abschließt, der „Flächen für Formen des Betreuten Wohnens, allgemeine Wohnnutzungen, ggf. gewerbliche Nutzungen sowie soziale Infrastruktur konkret festlegt“.

Zum Antrag der SPD-Fraktion gelangen Sie über diesen Link.

Dienstag, 10. Oktober 2017

Blücher 26: Abriss House of Life 2025? Höherer Neubau? - Fragen an Politik und Verwaltung


10.10.2017


Sehr geehrte Damen und Herren,

a)

folgende Fragen zu angehängtem Dokument aus den Bauvorbescheidsunterlagen zu den als „gemeinsames Baugrundstück“ geltenden Teilgrundstücken Blücher 26/26a und 26b: (Anhang 1 und 2)

siehe zunächst Anhang 1:
1. Erschließung
2. Denkmalschutz     (— und Sanierung)
3. Spielplatzausweisung
4. Spätere Nutzungskonzepte
worauf sich die folgenden Ausführungen beziehen.


b)

Hinweise zu Baumassenerhöhung und Umplanungen durch das Büro Klinkenberg demzufolge im Widerspruch zu den mit dem Baukollegium ausgehandelten Planungen. (Anhang 3)


#1. Erschließung
 Herr Peckskamp sagte in der sogenannten „Erörterungsveranstaltung“ am 20.8.17 mehrfach, es stimme nicht, dass dort eine Erschließungsstraße vorgesehen sei, auf Insistieren hin, das stände so in den Bauvorbescheidsunterlagen, räumte er ein, dass sei dann so wie die Fontanepromenade, „das merken sie gar nicht.“

Herr Panhoff hingegen hat mehrfach (auch als Antwort auf eine Einwohneranfrage) verkündet, dies sei nicht der Fall. So u.a. auf der 3. „Informationsveranstaltung“:
"Herr Panhoff: Der öffentliche Fußweg wird öffentlich bleiben und keine Straße werden.
Entweder wird er zu einem Verbundfußweg mit Beleuchtung oder es bleibt bei einem Parkweg."

Was stimmt nun? Was folgt daraus für die Planungen?


#2. Denkmalschutz     (— und Sanierung).
 Auf der Erörterungsveranstaltung berichtete Herr Peckskamp, man habe leider vergeblich versucht, Denkmalschutz zu beantragen.
Unseres Wissens wurde erst von Seiten der Initiative vor einem Jahr tatsächlich ein Antrag auf Ensembleschutz gestellt, die Gebäude isoliert zu betrachten erscheint dem umfangreich apostrophierten städtebaulichen Erbe nicht angemessen.
(Nach mdl. Anfrage von vor einigen Monaten liegt dieser Antrag auf der Ablage.)

— Sanierung?:

3. Infoveranstaltung:
"Frage aus dem Publ ikum: Könnte das House of Life in ein paar Jahren einfach abgerissen werden?
Herr Panhoff: Man braucht für einen Abriss keine Genehmigung mehr, außer das Gebäude steht unter Denkmalschutz"

"Frage nach dem Zustand des Heinrich-Plett-Hauses (Sanierungsbedarf).
Herr Fleischmann erklärt, dass sie zu einer umfassenden Sanierung finanziell nicht in der Lage sind und eine solche zudem zu einer starken Verteuerung der Miete führen würde"

Das Exposé des Liegenschaftsfonds:
"Die Bebauung ist instandsetzungs- und modernisierungsbedürftig“.

Städtebauliches Gutachten Clarke und Kuhn:
- ca. 65% der veranschlagten Kosten sind für Instandhaltung und energetische Sanierung vorgesehen, die als notwendig qualifiziert wird, so wie auch die bauliche Anpassung an heute gültige Brandschutzbestimmungen.


Was bedeuten diese widersprüchlichen Aussagen für die (Bau-)Planungen?
Für die Umsetzung des EWA/BVV-Beschlusses?
Für den Erhalt des städtebaulichen Erbes, für das drei Jahre geplant wurde unter Ausschluss der Öffentlichkeit?


#3. Spielplatzausweisung
Herr Ludwig hatte zuvor „alle zur Verfügung stehenden Rechtsmittel“ angekündigt, sollte der öffentliche Spielplatz ins Innere verlegt werden.
(siehe Anhang 2), darin aber v.a. der Hinweis:
„Die dort vorgesehende Bebauung sieht neben einer deutlichen Verdichtung von zusätzlich rd. 13.000 m2 BGF die Verlegung des vorhandenen, öffentlichen Kinderspielplatzes von der Schleiermacherstr. in den Innenbereiche UNSERES NOCH ALS GEMEINSAMES BAUGRUNDSTÜCK GELTENDES GRUNDSTÜCK VOR.“
Das „gemeinsame Baugrundstück“ geht auch aus der Ausschreibung des Liegenschaftsfonds für die Blücher hervor.

Was bedeutet das für die Planungen und das Für und Wider eines Aufstellungsbeschlusses?


#4. Spätere Nutzungskonzepte

Was bedeuten diese weitreichenden Aussagen

- für den Fortbestand des House of Life? bzw.
- für eine Sicherung der bestehenden und intendierten sozialen Nutzungen auf beiden Grundstücken?
(bisher u.W. nicht abgesichert)
- für die städtebauliche Gestalt und (Bau-)Planungen insgesamt?



b)

Laut Herrn Weatherly (‚große’ Ausschusssitzung) seien die Träger vom Bezirk gedrängt worden, umfangreicher zu bauen als sie wollten.

Dem gegenüber hat dem angehängten Schreiben des Senats zufolge das Büro Klinkenberg ‚selbstständig' umfangreiche Planungsänderungen/ Baumassenerhöhungen vorgenommen, welche vom Senat umfangreich kritisiert und zurückgewiesen werden,
zumal sich sowohl SenStadt als auch das Baukollegium „ausführlich beschäftigt“ und ein „externes Gutachten beauftragt, finanziert und koordiniert“ habe.
(Die Umsetzung der Planung wird dann sogar ausdrücklich „erwartet“, was wiederum die ‚Beratungsfunktion‘ gegenüber dem Bezirk überschreitet.)

z.B. „Gebäude 5 und 6 um sechs bzw. drei Geschosse erhöht“
„in den vorliegenden Planungen wurden ein neuer Gebäudeteil (Nr. 7) hinzugefügt“
„… Baukörper …2 .. ist um 3 Geschosse auf sieben Geschosse erhöht worden."
„Wohnhof an der Blücher wird nicht dargestellt“
„der öff. Spielplatz ist… bis an die Grundstücksgrenze.. verschoben worden“
„Zuwegung erfolgt nicht über die Schleiermacherstraße… sondern über den öffentlichen Weg..“ (das ergibt mehr Baufläche?)
etc.


In einem anderen Bezirk wurden Planungen umgesetzt von obigem Büro, obwohl sie zuvor vom Bauamt versagt worden waren.


Wir bedauern erneut, dass Monat um Monat vergeht, ohne das tatsächliche Beratungen auf fachlicher Grundlage und mit vollständigen Sachinformationen und unter Hinzuziehung der entsprechenden - unabhängigen - Expert_innen stattfinden,
wie von der Initiative bereits im Dezember 2015 - Einrichtung eines Runden Tisches einschließlich Akademie der Künste, Landschaftsplanung, Ernst-May-Experten, BUND, etc. - in der BVV beantragt,
oder besser.


Mit freundlichen Grüßen,
die Initiative für den Kiezerhalt


Anhang 1 und 2
Umwandlung in STraße, Spielplatz, Denkmalschutz
Beschwerde und Klageandrohung durch 26b

Anhang 3
Senat erwartet Umsetzung









Freitag, 6. Oktober 2017

Diskussionsbeitrag zur Haltung von Baustadtrat F. Schmidt zu den Projekten Ohlauer und Blücherstr.

Der nachfolgende Text ist Teil eines längeren, lesenwerten Beitrages

Unterschiedliche ‚Beteiligungskulturen‘ .

Wir dokumentieren hier das Nachwort. Und sehen es als einen Beitrag zu der hier veröffentlichten Diskussion zur Haltung des Baustadtrates gegenüber den BVV-Beschlüssen und zum abgelehnten Missbilligungsantrag gegen Baustadtrat Florian Schmidt an. 

 

Weitere Beiträge:

Beitrag der FDP 

Beitrag der SPD 

Beitrag der Linken und Reaktionen der Öffentlichkeit 

 

Nachwort zu den Projekten in der Blücherstraße 26 (May/Rossow-Ensemble) und Campus Ohlauer

Worum wir aber in Kreuzberg vor allem fürchten müssen − doch diese Themen en detail zu erörtern, hätten den Rahmen dieses Beitrags gesprengt −, sind die Bäume im Rossowgarten oder besser Rossowpark in der Blücherstr. 26 und die mächtigen Platanen im Hof der Gehart-Hauptmann-Schule an der Ohlauer Straße.

 − Wir wissen sehr gut, dass Stadtrat Florian Schmidt (Grüne) sich derzeit im Kampf um bezahlbaren Wohnraum, Ausübung des Vorkaufrechts (Rekommunalisierung) und überhaupt um den Mieterschutz in diesen wüsten Zeiten sehr verdient macht und zu Recht gelobt wird, und wir stimmen in dieses Lob ein!

Doch sein Verhalten in den beiden erwähnten Fällen ist mehr als befremdlich. Wir wollen jetzt keine Grundsatzdiskussion aufmachen über das buchstäbliche Verschwinden von Stadtnatur, von Grün- und Freiräumen nicht nur unter Beton, sondern auch  hinter den sozialen Verpflichtungen; die Unausgewogenheit, das reduktionistische, sich in keiner Weise auf der Höhe der Zeit und ihrer Herausforderungen befindende Verständnis der sozioökologischen Erfordernisse von Stadtentwicklung, Nachverdichtung, Umweltgerechtigkeit und gleichwertigen Lebensverhältnissen.
Die BVV F’hain-Kreuzberg hat StR Schmidt wiederholt mehrheitlich aufgefordert, bei beiden Vorhaben endlich eine Bürgerbeteiligung durchzuführen, wie es auch der gebilligte Einwohnerantrag der Ini Kiezerhalt fordert, und wenn schon im Fall des Campus Ohlauer nicht ergebnisoffen, so doch in ernsthafter Würdigung der mehr vom Baumbestand erhaltenden Alternativplanung von Seiten der Betroffenen.
Ein Missbilligungsantrag der CDU/FDP-Fraktionen ist erwartungsgemäß gescheitert, schon wegen der Mehrheitsverhältnisse, und es war Wahlkampf, und zweitens sind auch wir der Meinung, dass er in der Sache wenig bewegt hätte. 

Florian Schmidt will an den „geerbten“ Projekten festhalten, da er sich nicht gegen jene stellen will, die ihn gewählt haben, und zieht es vor, sich in diesem Fall von der BVV nichts befehlen zu lassen, wie es ein verstorbener Stadtrat sinngemäß formuliert hat.
Momentan zerrt also eine unwürdige Hängepartie an den Nerven der Engagierten. Niemand weiß, ob nun Bau- und Fällgenehmigungen schon erteilt sind oder nicht und bekommt auch partout von niemandem nichts raus. Ein solch zugeknöpft-intransparentes Gebaren ist inakzeptabel! Parteifreund*innen und Zählgemeinschaftspartner könnten da durchaus mal aktiv werden und wenn sie auf der Sachebene, dem unbedingt nötigen, weitestgehenden Stadtnaturerhalt, anderer Meinung sein mögen, so führt doch auf der Verfahrensebene und nach derart beharrlichen zivilgesellschaftlichen Anstrengungen der jeweiligen Anwohner*schaft an der Einleitung von wirklichen, d.h. entscheidungserheblichen Beteiligungsverfahren einfach nichts vorbei −, es sei denn, man will die eigene Positionierung zu Partizipation und Direkter Demokratie in Grund und Boden desavouieren.
[Updates, 4.10: Im Fall Blücher Str. will StR Schmidt demnächst zu einer „Findungsveranstaltung“ einladen, was immer man sich darunter vorzustellen hat, doch mag es ein Anfang sein.
In der BVV am 11. Oktober, 18h, im Rathaus Xberg soll die Blücher Str. ganz oben auf der Tagesordnung stehen (SPD-Antrag für Gesamtkonzept), und wie wir vom Stadtbauamt erfahren, soll die Platanenallee längs der Zuwegung zur GHS wohl erhalten werden. Die zu geringe Abstandsfläche zwischen Neu- und Altbau spielt offenbar keine Rolle, und wie viel Hofbäume erhalten werden können, steht in den Sternen. Auch hier fordern die Anwohner*innen endlich Transparenz! Baubeginn soll aber erst 2018 sein, d.h. zunächst Entwarnung für den Baumbestand!]

Antrag der SPD - Gesamtkonzept für die Blücher 26


Der folgende Antrag der SPD soll in der BVV am 11. 10. 2017 behandelt werden.

AntragBetr.: Gesamtkonzept für die Blücherstr. 26
 Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Das Bezirksamt wird beauftragt, einen Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan für die
Grundstücke Blücherstr. 26/26a und 26 b zu beschließen. Ziele sind ein möglichst weitgehender
Erhalt des denkmalwerten Ensembles der Bauten und des Gartens von Ernst May und Walter
Rossow, ein behutsamer Umgang mit den Freiraumqualitäten und dem vorhandenen Baumbestand.
Das Bezirksamt führt dazu ein konkurrierendes Gutachterverfahren zur Erarbeitung eines städtebaulichen Gesamt-Konzepts für beide Grundstücksteile durch. Die BVV empfiehlt dem Bezirksamt, sich dafür um eine finanzielle Unterstützung durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen zu bemühen, ohne dass das hiermit beauftragte Verfahren davon abhängen soll.
Das Bezirksamt kooperiert bei der Erarbeitung eines städtebaulichen Gesamtkonzepts mit der
Anwohnerinitiative „Kiezerhalt“ und der Initiative zum Erhalt des Ensembles des Heinrich-PlettHauses. Beide wirken in der Jury mit.
Für die Blücherstr. 26 soll als Voraussetzung für die Bauleitplanung und ggf. jeglicher weiteren
Grundstücksgeschäfte mit den jeweiligen Vorhabenträgern ein Nutzungsprogramm zwischen Bezirksamt und Vorhabenträgern vertraglich vereinbart werden, das Flächen für Formen des Betreuten Wohnens, allgemeine Wohnnutzungen, ggf. gewerbliche Nutzungen sowie soziale Infrastruktur konkret festlegt (Bestandsnutzung und Neubau).
 

Begründung:

Die BVV Fhain-Kberg unterstützt eine städtebauliche Entwicklung auf dem Areal Blücherstr. 26 /
Schleiermacher Straße. Die bisherigen Planungen dafür werden aber aus qualitativen Gründen
abgelehnt. Sie sind keine akzeptable Lösung für den Umgang mit den Schutzgütern Denkmalwerte
Bauten, Freiraum sowie den Baumbestand. 

Für die Blücherstr. 26 soll als Voraussetzung für die Bauleitplanung und ggf. jegliches weiteres
Grundstücksgeschäft des Landes Berlin mit den jeweiligen Vorhabenträgern ein Nutzungsprogramm zwischen Bezirksamt und diesen Vorhabenträgern vertraglich vereinbart werden, das Flächen für Formen des Betreuten Wohnens, allgemeine Wohnnutzungen, ggf. gewerbliche Nutzungen sowie soziale Infrastruktur konkret festlegt (Bestandsnutzung und Neubau).


Friedrichshain-Kreuzberg, den 04.10.2017 SPD Herr Dahl, John
(Antragsteller/in, Fragesteller/in bzw. Berichterstatter/in)

Dienstag, 3. Oktober 2017

Umsetzung des Einwohnerantrages - Wann geht das Verfahren weiter - Schreiben an Baustadtrat Schmidt



03.10.2017
Sehr geehrter Herr Schmidt,

auf der Erörterungsveranstaltung im Juli hatten Sie die Weiterführung der Umsetzung des Einwohnerantrages angekündigt. Wir hatten uns am 05. September an Sie gewandt, um mit der untenstehenden Mail daran zu erinnern. In der Antwortmail vom 18. 09. 2017 wird von Ihnen eine Findungsveranstaltung angekündigt, ohne genau zu erklären, was darunter zu verstehen ist.

Wir hatten in unserem Plan für die Umsetzung des Einwohnerantrages eine regelmäßig tagende Koordinationsrunde vorgeschlagen. Diese würde genau dem entsprechend, was Sie öffentlich als Ihre Vorstellung von Bürgerbeteiligung vertreten:  „…, ja, es geht mir auch mehr um Zusammenarbeit und diesen Switch von Beteiligung zu Zusammenarbeit, der ist sehr wichtig.“
 (Anmerkung: Zitat siehe unten)
Sehr wichtig!

Wir erwarten auch keine schriftliche Beantwortung unserer Fragen, sondern eine Erörterung in ergebnisoffenen Veranstaltungen, die aus unserer  Sicht bisher nicht stattgefunden haben.
Wir bitten um baldmöglichste Mitteilung, wie Sie sich das weitere Verfahren vorstellen, unsere Vorstellungen haben wir vorgelegt.

Mit freundlichen Grüßen
Werner Druskat


Von: Schmidt, Florian [mailto:Florian.Schmidt@ba-fk.berlin.de]
Gesendet: Montag, 18. September 2017 18:36
An: 'werner.druskat@gmail.com'; Stadtrat.Schmidt; 'Claudia B.'
Cc: Wolter, Sibylle; Peckskamp, Matthias; Reibold, Caren; 'gardain@datenschutz-berlin.de'
Betreff: Blücher 26 Akteneinsicht und Ihr Schreiben

Sehr geehrter Herr Druskat,

zum Thema Akteneinsicht: Könnten Sie mir bitte sagen an welche Mail Sie bzw. Frau Bartholomeyczik Ihre Anträge jeweils geschickt haben? Die Mail vom 13. Juni ist mir nicht bekannt, gerne forsche ich aber nach warum hier keine zeitnahe Bearbeitung erfolgte.

Ich weise Sie darauf hin,

-          dass es zwischen mir und Herrn Panhoff es keine Übergabe gab und ich auch nie über sein Mailpostfach verfügt habe.

-          dass es nicht möglich ist die Akten von laufenden Bauantragsverfahren einzusehen.

Hinsichtlich Ihrer weiteren Ausführungen in Ihrer letzten Mail: Ich werde im Ausschuss, der BVV und der kommenden Findungsveranstaltung Rede und Antwort stehen, aber eine schriftliche Bearbeitung aller Ihrer Themen und Mails ist leider nicht möglich.

Mit freundlichen Grüßen

Florian Schmidt
Bezirksstadrat

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Abteilungen Bauen, Planen und Facility Management
Yorkstraße 4-11, 10965 Berlin
Tel.: (030) 90298-3260
Fax: (030) 90298-2512

Von: Werner Druskat [mailto:wdrussi@aol.com]
Gesendet: Dienstag, 5. September 2017 15:19
An: 'Stadtrat.Schmidt'; 'Claudia B.'
Cc: 'Schmidt, Florian'
Betreff: Einwohnerantrag Blücher
Wichtigkeit: Hoch

Sehr geehrter Herr Schmidt,

nun ist doch wieder einige Zeit in Land gegangen, ohne dass wir etwas von Ihnen gehört haben.

Die Erörterungsveranstaltung war für uns, wie Sie sich denken können eine riesige Enttäuschung.
Wir haben die Ergebnisse aus unserer Sicht auf unserem Blog zusammengefasst.

Besonders problematisch haben wir es empfunden, dass Sie falsche Angaben zum Projektstand gemacht  und uns dann noch der Lüge bezichtigt haben.
Wie sich herausgestellt hat, war die Erörterung des Ablehnungsbescheides für das Gartengebäude ausgesetzt und es besteht, wenn nicht inzwischen wiederum Tatsachen geschaffen wurden, die Möglichkeit, diese Planung noch in das von uns vorgeschlagene Verfahren einzubeziehen.
Darum möchten wir Sie dringend bitten und hoffen, dass Sie jetzt Ihrem selbst gesetzten Anspruch gerecht werden.
Diese massive Bebauung würde, wie wir dargelegt haben, die Ziele des Einwohnerantrages vollständig konterkarieren.

Die Grenzen des Gebäudes gehen von der Durchwegung  Schleiermacher/Baerwaldstr. bis direkt an den Spielplatz und der Abstand zum Bestandsgebäude ist nur gering. Diese Größe des Baukörpers war selbst in dem Gutachten von Clarke und Kuhn nicht vorgesehen. Wir fragen uns, ob dies baurechtlich überhaupt zulässig ist und ob die Baurandbebauung an der Durchwegung möglich ist und wie es sich mit der Abstandsfläche zum Nachbargrundstück verhält.
Wir werden das auf jeden Fall rechtlich prüfen lassen.

Auch bitten wir um Mitteilung, wann eine baldmöglichste Akteneinsicht möglich ist, welche wir hier hiermit weiterhin und erneut beantragen. Wir sind dazu jederzeit bereit und gehen davon aus, dass dieses Anliegen nicht weiterhin auf die lange Bank geschoben wird.
Sehr geehrter Herr Schmidt,

nun ist doch wieder einige Zeit in Land gegangen, ohne dass wir etwas von Ihnen gehört haben.
Die Erörterungsveranstaltung war für uns, wie Sie sich denken können eine riesige Enttäuschung.
Wir haben die Ergebnisse aus unserer Sicht auf unserem Blog zusammengefasst.
Besonders problematisch haben wir es empfunden, dass Sie falsche Angaben zum Projektstand gemacht  und uns dann noch der Lüge bezichtigt haben.
Wie sich herausgestellt hat, war die Erörterung des Ablehnungsbescheides für das Gartengebäude ausgesetzt und es besteht, wenn nicht inzwischen wiederum Tatsachen geschaffen wurden, die Möglichkeit, diese Planung noch in das von uns vorgeschlagene Verfahren einzubeziehen.
Darum möchten wir Sie dringend bitten und hoffen, dass Sie jetzt Ihrem selbst gesetzten Anspruch gerecht werden.
Diese massive Bebauung würde, wie wir dargelegt haben, die Ziele des Einwohnerantrages vollständig konterkarieren.
Die Grenzen des Gebäudes gehen von der Durchwegung  Schleiermacher/Baerwaldstr. bis direkt an den Spielplatz und der Abstand zum Bestandsgebäude ist nur gering. Diese Größe des Baukörpers war selbst in dem Gutachten von Clarke und Kuhn nicht vorgesehen. Wir fragen uns, ob dies baurechtlich überhaupt zulässig ist und ob die Baurandbebauung an der Durchwegung möglich ist und wie es sich mit der Abstandsfläche zum Nachbargrundstück verhält.
Wir werden das auf jeden Fall rechtlich prüfen lassen.

Auch bitten wir um Mitteilung, wann eine baldmöglichste Akteneinsicht möglich ist, welche wir hier hiermit weiterhin und erneut beantragen. Wir sind dazu jederzeit bereit und gehen davon aus, dass dieses Anliegen nicht weiterhin auf die lange Bank geschoben wird.

Politisch ist Ihr Vorgehen von den Parteien der BVV in unseren Gesprächen mit Vertretern der Parteien hart kritisiert worden. Nach Ansicht der Linken, SPD, CDU und FDP besteht erheblicher Klärungsbedarf. Der Umgang mit Bürgerbeteiligung und Einwohneranträgen war so zwischen den Parteien nicht vereinbart. 

Ansonsten bitten wir um einen kurzfristigen Termin für die weitere Abstimmung des Verfahrens.

Mit freundlichen Grüßen
Werner Druskat
Initiative für den Kiezerhalt

Das Bezirksamt hat zwei Projektstudien in Auftrag gegeben:
- Aufbau einer Koordinierungsstelle für die Vernetzung und Kooperation von zivilgesellschaftlichen Akteuren und administrativen Strukturen im Handlungsfeld Stadtentwicklung im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg
- Aufbau einer/s Beauftragten für gemeinwesen- und gemeinwohlorientierten Immobilienentwicklung im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg.
Ein Kernsatz ist  "
…, ja, es geht mir auch mehr um Zusammenarbeit und diesen Switch von Beteiligung zu Zusammenarbeit, der ist sehr wichtig".

Wir fragen uns warum dies bei den aktuellen Projekten in der Blücher und in der Ohlauer Str. nicht umgesetzt wird. 
 

 "zu Nachfrage 3: Ja, vielen Dank auch für diese Frage. Zunächst einmal: Das haben Sie nicht ganz richtig verstanden, sondern im Rahmen dieser 80.000EUR werden auch diese Case Studies durchgeführt. Also das wird da nicht aus den Mitteln, die jetzt in den Haushalt eingestellt sind, für die Bürgerbeteiligung oder unter dem Titel, unter dem Subtitel quasi Bürgerbeteiligung sein.

Es ist natürlich richtig, also wenn gemeinwohlorientierte Immobilienentwicklung an und für sich muss jetzt nicht Bürgerbeteiligung sein, aber ich habe auch ausgeführt in dem Ihnen vorliegendem Text, dass es hier dabei darum geht, das Interesse bei den Menschen mitzuwirken daran, wie die Stadt aussieht, die Stadt mitzugestalten, auch im Bereich von Hausprojekten, von Neubau, auch Bestandssicherung, sei es im Rahmen von Vorkauf, Ankauf oder anderen Themen, dass die sehr, sehr groß ist und wir deshalb diesen Beauftragten auch brauchen, damit die Leute in die Lage versetzt werden, sich zu beteiligen an diesen Projekten.

Es ist also eine gewisse Erweiterung natürlich des klassischen Beteiligungsprozesses oder Begriffes und es heißt ja eben auch …, ja, es geht mir auch mehr um Zusammenarbeit und diesen Switch von Beteiligung zu Zusammenarbeit, der ist sehr wichtig. Ich denke aber auch, dass das hier in der BVV, zumindest, wenn Sie hier den Stadtteilausschuss …, nee, Entschuldigung, das Stadtteilbüro Friedrichshain so kräftig unterstützen, da ist ja auch dieser Duktus durchaus gegeben.

Wir können das ja schön dann diskutieren. Ich denke aber, dass Beteiligung von oben, und das ist auch das, wofür dieser Begriff eben leider auch in der Bevölkerung steht, ist nicht mehr der richtige Weg, sondern wir müssen da neu denken und eher in Richtung Zusammenarbeit gehen. Vielleicht müssen wir dann auch beim nächsten Haushalt den Namen dieses Titels ändern."





Nichts darf man selber machen… – Ein stadtpolitisches Statement zur Räumung der #Volksbühne

Nichts darf man selber machen…

Die Volksbühne war in den letzten Monaten Gegenstand und Thema einer gesellschaftlichen Debatte über die Kulturpolitik in Berlin. Dann wurde sie Ort und Arena dieser Auseinandersetzungen. Die interventionistische Inszenierung erzwang eine Positionierung der Beteiligten und die am Donnerstag erfolgte Räumung legte die Interessen und Kräfteverhältnisse der Berliner Kultur- und Stadtpolitik offen. Es ging und geht nicht nur um Fragen der Programmgestaltung und des Personals, sondern vor allem darum, für und mit wem Theater in Berlin gemacht werden soll. Eine jahrelange Debatte darüber, was Kunst sein sollte, wie Kultur unsere Stadt verändert und wie die oft prekäre Kulturarbeit in Berlin angemessen bezahlt werden könnte, musste mit der Besetzung der Volksbühne endlich auch öffentlich verhandelt werden. Die Forderung nach einer kollektiven Intendanz verstehen wir als das Begehren nach einer möglichst breiten und vielfältigen Mitgestaltung an all den Fragen, die das Theater und die Kulturpolitik betreffen.
Anlass und Verlauf des Protestes und auch die Reaktionen von Medien und Politik stehen exemplarisch für die Unfähigkeit der Berliner Politik mit Widersprüchen in der Stadt umzugehen. Als mieten- und stadtpolitische Initiativen kennen wir ähnliche Situationen.

Wir kennen das jahrelange Klagen gegen unhaltbare Zustände, den Langmut der politisch Verantwortlichen und das Aussitzen von Problemen

Bis vor wenigen Jahren wurde uns – allen Protesten zum Trotz – der Mythos des angeblich entspannten Wohnungsmarktes aufgetischt. Erst unseren Demonstrationen, Kundgebungen, Besetzungen und dem kontinuierlichen Organisieren von Fachexpertise ist es zu verdanken, dass Wohnungspolitik wieder auf der politischen Tagesordnung steht. Einen nicht geringen Teil ihrer politischen Legitimation verdankt der Berliner Senat nicht zuletzt den zivilgesellschaftlichen Akteuren. Unsere Erfahrung: Ohne öffentliche Interventionen wird weder eine Debatte verändert noch ein anderes Handeln von Politik und Verwaltung erzwungen. Die aktuelle Antwort des Senates auf die Besetzung der Volksbühne lautet: „Euer Anliegen ist berechtig – aber bitte stört „unseren“ Ablauf nicht.“ Sorry: Demokratie ist kein Verwaltungsvorgang. Das beschämende Macht-Hick-Hack zwischen Bürgermeister Müller (SPD) und Kultursenator Lederer (Die Linke) in diesem Zusammenhang ist eines der schlechtesten Stücke in der politischen Spielzeit, die doch unter dem Motto „gutes Regieren“ auf den Plan gesetzt wurde. Spätestens seither fragt sich die Öffentlichkeit, warum die Zweckentfremdungsverbotsverordnung nicht wenigstens bei der Berufung von Chris Dercon gegriffen hat.

Wir kennen die Ausflüchte und Delegitimierungsversuche aus Kreisen der etablierten Politik und Teilen der Berliner Medien.

 Je konkreter unsere Forderungen, desto lauter die Stimmen, die sich politische Entscheidungen nicht von einer als Minderheit diffamierten Gruppe diktieren lassen wollen und auf angebliche Einzelfälle verweisen. Doch Sozialmieter/innen deren Miete das Marktniveau übersteigt, Hausgemeinschaften, die durch energetische Modernisierungen komplett aus ihren Wohnungen verdrängt werden, Nachbarschaften, denen die Infrastruktur durch ungebremste Gewerbemieterhöhungen geraubt wird, sind keine Minderheiten und Einzelfälle, sondern diejenigen, die direkt mit den städtischen Veränderungen konfrontiert sind. Unsere Forderungen werden durch die bedrohten Lebensumstände legitimiert.

Wir kennen das Lavieren von Politik und Verwaltung und die Kultur der Verantwortungslosigkeit.

Ob Mietrecht, Vorkaufsrechte oder Grundstücke wie das Dragonerareal: Für die Stadtgesellschaft wichtige Entscheidungen werden oft so lange zwischen Bezirken, Senatsverwaltungen und der Bundesebene hin- und hergeschoben, bis sich alle Verantwortlichen hinter anderen versteckt haben. Wenn nichts mehr geht, geht immer noch ein Polizeieinsatz.

Wir kennen das Argument der gültigen Verträge, rechtlichen Normen und verbindlichen Fristen.

Doch was nützt ein Mietrecht, dass vor Verdrängung nicht schützt, Mietsteigerungen nicht kappt, für viele unbezahlbare Modernisierungen ermöglicht und von einigen Vermieter/innen nicht zur Regulierung sondern zur Beendigung von Mietverhältnissen genutzt wird? Was nützen Verordnungen, Gesetze und Mietpreisbremsen, wenn sie in der Praxis nicht durchgesetzt werden können? Was nutzen formale Beteiligungsmöglichkeiten, wenn später Protest auf bereits abgelaufenen Verfahren verwiesen wird. Wir wissen: Nicht alles was vertraglich festgeschrieben und rechtlich möglich ist, ist auch gesellschaftlich legitim.

Wir kennen die angebliche Alternativlosigkeit des Bestehenden.

 Ob Sozialer Wohnungsbau, Liegenschaftsverkäufe zu überhöhten Verkehrswerte oder teurer Wohnungsbau – immer wieder wird uns erklärt, dass es unter den gegebenen Umständen nicht anders ginge. Doch wir haben zu fast allen Fragen der Stadtentwicklung und Wohnungspolitik machbare Lösungsvorschläge erarbeitet. Das einzige was alternativlos scheint, wenn wir eine soziale Stadt für alle wollen, ist der Aufbruch in etwas Neues und die Umsetzung der vielen und machbaren Alternativen. Dieser Aufbruch wird von den Initiativen seit Jahren gelebt – der Berliner Senat hat dieses größtenteils bis heute nicht begriffen.

Vor allem aber kennen wir den Wunsch, selbst mit zu gestalten.

Was die Aktiven der Volksbühne „kollektive Intendanz“ nennen, kennen wir als kollaborative Stadtplanung und als Recht auf Stadt. Die Zeiten, an denen Bauherren, Stadtplanungsexperten und Verwaltungen wussten, was gut für die Stadt ist, sind vorbei. Eine zunehmend fragmentierte Gesellschaft mit auseinanderdriftenden Interessen kann es sich nicht leisten, auf die Angebote der Mitgestaltung seitens der Stadtgesellschaft zu verzichten.
Wir sehen die aktuelle Inszenierung an der Volkbühne als Versuch, eine gestörte Kommunikation über die Kulturpolitik in Berlin wiederherzustellen, bestehende Widersprüche sichtbar zu machen und die gesellschaftlich notwendigen Debatten in der Öffentlichkeit auszutragen. Das in den letzten Tagen in der Volksbühne artikulierte Unbehagen gegenüber den kulturpolitischen Entwicklungen und die dort zum Ausdruck gebrachten Unzufriedenheiten sind kein Phantomschmerz, sondern Ausdruck eines chronischen Missstandes der Berliner Stadtpolitik. Die Räumung der Volksbühne nach Tagen gemeinsamer Verhandlungen ist Beleg für die Kontinuität einer Politik von oben.
Die in der Volksbühne aufgeworfenen Fragen, wer wie für wen Theater machen sollte, sind letztendlich auch unserer Fragen: Wem gehört die Stadt?

Wir unterstützen die Forderungen des Volksbühnenplenums, einen festen Ort für die kultur- und stadtpolitischen Debatten und einen Experimentierraum für die Idee einer kollektiven Intendanz in der Volksbühne einzurichten. Die Stadt ist keine Inszenierung und wir sind kein Publikum. Das Recht auf Stadt ist keine Parole, sondern eine Notwendigkeit. Die Notwendigkeit, die Dinge selbst in die Hand zu nehmen. Und zwar nicht nur an der Volksbühne am Rosa-Luxemburg Platz in Berlin Mitte.


Ein gemeinsames Statement einer offenen Zusammenarbeit von Kotti & Co, Bizim Kiez – Unser Kiez, Prinzessinnengärten, Berliner Mietenvolksentscheid, Kopenhagener 46Gleim52, Initiativkreis Stadtforum von Unten und Wir bleiben alle!
Nach Veröffentlichung auch unterstützt von Haben und Brauchen, WEM GEHÖRT KREUZBERG.

Wir laden weitere Initiativen und Gruppen im Feld Anti-Gentrifizierungs, Mieten- und Stadt(entwicklungs)politik ein, diesen Text ebenso zu unterzeichnen und zu verbreiten.

Die Auswahl der Beteiligten entstand rein situativ während der vb6112-Aktion.
Kontakt über die einzelnen Initiativen. Oder auch: kontakt@wirbleibenalle.org
Infos:
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Montag, 2. Oktober 2017

Diskussion zum Missbilligungsantrag gegen Florian Schmidt -Stellungsnahme der FDP-Fraktion



FDP und CDU hatten einen Antrag auf Missbilligung der Arbeit des Baustadtrates Florian Schmidt, wegen seiner Haltung bei den Bauprojekten Blücher und Ohlauer Str. eingereicht.
Der Antrag wurde von der BVV ohne Diskussion abgelehnt. Ein Argument war, dass es sich dabei um ein Wahlkampfmanöver der beiden Fraktionen handeln würde.
Wir haben dazu erklärt, dass uns diese Interpretation nicht einleuchtet: Aus SPD, FDP, CDU, Piraten und Linken gibt es seit inzwischen sehr langer Zeit Unterstützung für die Forderungen nach nachhaltigeren und trotzdem sozialen Lösungen.
In ihren Beiträgen haben SPD und Linke deutlich gemacht, dass sie den Konflikt nicht durch Konfrontation lösen wollen, sondern auf eine konstruktive Zusammenarbeit setzen. Wir hoffen, dass der Stadtrat die ausgestreckte Hand auch wirklich nehmen will und selbst bereit ist an einer konstruktiven Lösung mitzuarbeiten. Geäußert hat er sich bisher zu seinem Verhalten noch nicht ausreichend.
Die FDP-Fraktion begründet in ihrem Schreiben, warum die Diskussion über die Haltung des Stadtrates in die BVV gehört, warum Klärungsbedarf bestanden hätte und dass die Gefahr besteht, dass bei den beiden Bauprojekten unumkehrbare Fakten geschaffen werden.

"Vielen herzlichen Dank an die Initiative für den Kiezerhalt Blücher/Schleiermacherstr. für die Möglichkeit, uns auch hier nochmals zu äußern! Dennoch ändert das nichts daran, dass diese Diskussion hätte im Plenum in der Bezirksverordnetenversammlung stattfinden sollen – der öffentliche Ort für politische Auseinandersetzungen schlechthin. Leider hatten sich die anderen Parteien dazu entschieden, dieses Thema nicht diskutieren zu wollen. Nach unserer Antragsbegründung zückten die Bezirksamt-tragenden Parteien ihr stärkstes Argument: ihre schweigende Stimmenmehrheit. Ohne jegliche Stellungnahme zu den Vorwürfen stimmten die Bezirksverordneten von Grüne, Linke und SPD gegen unseren Antrag. Diese Haltung zeigt aus unserer Sicht die Arroganz, mit der mittlerweile im ehemals streitbaren Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg durchregiert wird.



Wir sind nicht der Meinung, dass „die grundsätzlichen Positionen im Vorfeld klar genug dargestellt worden sind und somit eine Erläuterung nicht mehr notwendig ist“ – uns gegenüber wurde nie offiziell Stellung genommen, wir kannten bis zur Veröffentlichung der E-Mail von Oliver Nöll kein einziges Argument der ablehnenden Parteien. Diese Diskussion gehört in die Öffentlichkeit, in die BVV – und nicht in E-Mails und interne Absprachen.



Wir möchten uns hiermit auch gegen den (sehr durchschaubaren) Vorwurf verwehren, unser Vorgehen richte sich gegen die Haltung Stadtrat Schmidts bezüglich des Vorkaufsrechts bzw. seiner Politik im Bereich Wohnen und Mieten. Natürlich haben wir als FDP hier andere Lösungsansätze. Das ist aber politischer Dissenz, der in einer pluralistischen Demokratie dazugehört – ein Missbilligungsantrag aus diesen Gründen wäre in der Tat fehl am Platz. Unser Missbilligungsantrag dagegen richtete sich – wie auch in der Antragsbegründung sowie im Wortprotokoll der Antragsbegründung im Plenum der BVV nachzulesen – gegen den Umgang des Stadtrates mit Beschlüssen der BVV. Hier geht es also nicht um inhaltliche politische Richtungsstreitigkeiten. Wer diesen Eindruck erwecken möchte, lenkt absichtlich ab, um nicht über den Anlass unserer Missbilligung sprechen zu müssen. Bei den Anträgen zum Ohlauer Campus und der Blücherstraße hat sich die BVV mehrheitlich, d.h. wir als Antragssteller gemeinsam mit vielen anderen Verordneten, für ein bestimmtes Vorgehen ausgesprochen, insbesondere die Aufnahme ernsthafter Bürgerbeteiligung bei umstrittenen Bauvorhaben. Dieser Auftrag an den Stadtrat wurde nicht umgesetzt, und darüber hinaus wurde auch nach mehreren Nachfragen im Ausschuss nicht der Eindruck erweckt, man kümmere sich ernsthaft darum. Diese Missachtung der BVV-Beschlüsse und die arrogante Behandlung von Bürgerinitiativen führt zu einem Ansehensverlust der Demokratie und unserer BVV-Arbeit. Dies ist in unseren Augen sehr ernst zu nehmen und rechtfertigt eine Missbilligung. Schließlich ist es unsere Aufgabe als gewählte Verordnete, die Amtsführung von Verwaltung und Verwaltungsleitung zu kontrollieren.

Wir sprechen uns dafür aus, Hinterzimmer-Scheindebatten zu unterlassen und zum wirklichen Kern des Problems vorzudringen: Stadtrat Schmidt setzt BVV-Beschlüsse nicht um und weder er noch die unterstützenden Parteien sehen die Notwendigkeit, ihr Handeln schlüssig zu erklären. Wir hoffen, dass unser Warnschuss dennoch verstanden wurde und alle Hebel in Bewegung gesetzt werden, um den Willen der BVV – also eine Bürgerbeteiligung auf Augenhöhe und die ernsthafte Diskussion über die umstrittenen Bauvorhaben Ohlauer Campus und Blücherstraße – umzusetzen. Es ist kurz vor knapp, jeden Tag können auch beim Bauvorhaben Ohlauer Campus unumkehrbare Fakten geschaffen werden, die alle Bemühungen zunichtemachen. Bezüglich der Blücherstraße ist das nun leider schon passiert.

„Im politischen Meinungsstreit gehört es zur Tagesordnung, dass man gegenteilige Auffassungen diskutiert“ schreibt Herr Nöll stellvertretend für die Fraktion der Linken. Das finden wir auch – leider ist bezüglich unseres Antrages genau das Gegenteil passiert. In diesem Sinne gehen wir davon aus, dass derartige Schweigekartelle anstelle einer vernünftigen Antragsdiskussion der Vergangenheit angehören und Debatten wieder dort geführt werden, wo sie hingehören: im Plenum der BVV.




Michael Heihsel

Marlene Heihsel

Mitglieder der Bezirksverordnetenversammlung Friedrichshain-Kreuzberg

Freie Demokraten | FDP Friedrichshain-Kreuzberg
Raum 1058
Rathaus Kreuzberg
Yorckstr. 4-11, 10965 Berlin

bvv@fdp-fk.de
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