Donnerstag, 31. März 2016

Schleiermacher Str. 7 - keine Antworten



Der Bezirk beantwortet seit September 2015 die Schreiben der  Eigentümer der Schleiermacher Str. 7    nicht.
Wir dokumentieren hier das letzte Schreiben vom 17, 02. 2016, das auch als Musterbrief für andere Anwohner benutzt werden kann.                               




Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg
Herrn Bezirksstadtrat Panhoff
Kopie an Bezirsbürgermeisterin Hermann
Frankfurter Allee 35 – 37

10216 Berlin

17. 02. 2016

Baupläne Schleiermacher/Blücherstr.26 


Sehr geehrter Herr Panhoff,

leider müssen wir feststellen, dass unser Schreiben vom 17. 09. 2015 nicht beantwortet worden ist und wir nicht über den Stand des Verfahrens informiert wurden.
Wir haben uns inzwischen rechtlich beraten lassen und ein Gutachten zur Planungssituation auf dem Grundstück Blücherstr./Schleiermacherstr. erstellen lassen. Dieses Gutachten fügen wir diesem Schreiben bei.

In dem Gutachten wird festgestellt:
.
Die Planungen der Blücher 26 Housing GmbH sind nach dem Maß der baulichen Nutzung planungsrechtlich nicht zulassungsfähig, solange der Baunutzungsplan nicht durch
einen Bebauungsplan abgelöst wird. Die Planung der Blücher 26 Housing GmbH ist geradezu der typische Fall einer Planung, die wegen des geplanten hohen Nutzungsmaßes
ein Planerfordernis auslöst. Es bedarf eines Bebauungsplans oder deutlicher Abstriche
am Nutzungsmaß, um die Planung an die Grundzüge des Baunutzungsplans 1958/60
anzupassen.
Die Position des zuständigen Stadtrats, der zum Ausdruck bringt, den Baunutzungsplan als planungsrechtliche Grundlage anwenden zu wollen und das Projekt der Blücher 26 Housing GmbH zu unterstützen, sind mit geltendem Bauplanungsrecht offenbar nicht vereinbar.“  (Seite 10)

Außerdem wird festgestellt, dass nach den „ Erfahrungen mit der Berliner Genehmigungspraxis …t damit zu rechnen (ist) , dass das oben geschilderte Vorhaben trotz seiner planungsrechtlichen Unzulässigkeit genehmigt wird“.

Wir kündigen hiermit für diesen Fall an, dass wir wegen der unzumutbaren Beeinträchtigungen durch das Bauvorhaben dagegen rechtlich vorgehen werden. Wir beziehen uns hier auch auf die Ausführungen in unserem Schreiben vom 17. 09. 2015.

Als Eigentümer des Hauses Schleiermacherstr. 7  beantragen wir gleichzeitig:

Uns als Beteiligte gem. § 13 VwVfG Bln hinzuzuziehen, um gem. § 28 VwVfG Bln vor Erlassen von Verwaltungsakten angehört zu werden, einen Anspruch auf Akteneinsicht gem. § 29 VwVfG Bln geltend machen zu können und um überprüfen zu können, inwieweit unsere Nachbarrechte per Drittwiderspruch und Klage zu wahren sind.

Wir wehren uns gegen eine Bebauung die nicht den planungsrechtlichen Voraussetzungen  der bestehenden Baunutzungsplanung und die inzwischen erfolgte Bebauung des Grundstückes als die Verdichtung begrenzenden Faktor berücksichtigt.

Einer Veränderung der Größe oder der Verlegung des Spielplatzes und der damit verbundenen Zerstörung eines parkähnlichen Treffpunktes der Anwohner stimmen wir nicht zu. Gegen eine Entwidmung des Spielplatzes und des Grünanlagenbereiches würden wir als direkte Anwohner interessenwahrend juristisch vorgehen.

Auch eine geplante bis zu siebenstöckige Bebauung des Geländes unmittelbar am Straßenrand berücksichtigt bislang nicht deren negative Auswirkung auf die gegenüberliegenden Häuser. Hier sollte es möglich sein,  im Rahmen der planungsrechtlichen Voraussetzung des bestehenden  Baunutzungsplanes, die insofern widerstreitenden Interessen der Bauherrn und der Anwohner zumindest durch eine Stockwerkbegrenzung zu berücksichtigen. Außerdem würde eine Realisierung der Bauplanung zu einer Zerstörung des parkähnlichen Charakters um das bestehende Gebäude und der Ensembleplanung von dessen Architekten, Ernst May und Walter Rossow, führen.

Auch gegen die dafür erforderliche Fällung zahlreicher jahrzehntealter Bäume würde von uns als Nachbarn  vorgegangen werden. Wichtig ist uns auch, dass alle in dem Quartier verfolgten Zwecke vernünftig gegeneinander abgewogen werden.  Dies kann nur im Rahmen eines Bürgerbeteiligungsverfahrens geschehen.
Es soll weiter gefahrlos zu nutzende Kinderspielmöglichkeiten auf dem bestehenden Spielplatz geben. In diesen Kiez gehört ganz selbstverständlich das House of Life und die Verfolgung anderer sozialer Zwecke, ohne dass deren Größe die zu Betreuenden und deren Pfleger überfordert. Aber auch die Wohnqualität des zur Blücherstraße 26 unmittelbar gehörenden Kiezes sollte erhalten bleiben.

Mit der Bitte um eine zeitnahe Antwort verbleiben wir

mit freundlichen Grüßen
für die Grundstücksgemeinschaft
 

Anlage: Rechtsgutachterliche Stellungnahme

Anspruch und Wirklichkeit - Die Grünen Friedrichshain-Kreuzberg

Wer die Beiträge in diesem Blog liest, dem wird schnell deutlich, dass im Bezirk bei der Politik der Grünen ein großer Widerspruch zwischen Anspruch und tatsächlichem Handeln besteht.

Auf der Seite der Grünen wird jetzt stolz das Wahlprogramm
präsentiert:

Wir zitieren:
"Am 18. September werden in Berlin das Abgeordnetenhaus und die Bezirksparlamente neu gewählt. Ihr wollt wissen, für was die Grünen in Friedrichshain-Kreuzberg genau stehen? Dann lest unser Wahlprogramm, das unsere Bezirksgruppe Ende Februar verabschiedet hat.
Hier schon mal eine kurze Leseprobe:
Friedrichshain-Kreuzberg ist bunt, vielfältig und lebendig - es ist streitlustig, alternativ und solidarisch. Genau das lieben wir so. Genau das wollen wir erhalten und weiter gestalten. Hier lebt eine kritische und aktive Zivilgesellschaft, die sich einmischt und nicht einfach alles klaglos schluckt. Die die Verhältnisse zum Tanzen bringen will, ganz egal, ob es sich dabei um das weltweite Flüchtlingsdrama oder die kleine Grünfläche vor der Haustür dreht.
Nicht zu Unrecht sehen viele unseren Bezirk als kleines gallisches Dorf, das für alternative, progressive Lösungen streitet. Das macht diesen Bezirk so reizvoll und attraktiv, führt aber auch dazu, dass viele Herausforderungen, bevor sie auf die Gesamtgesellschaft treffen, zunächst hier auftauchen."

Jetzt ist durch einen Artikel in der Berliner Woche wieder ein neuer Fall von "bürgerfreundlicher Politik" für die "aktive Zivilgesellschaft" bekannt geworden.
Es handelt sich um die Neubaupläne für das Grundstück der Gerhard-Hauptmann-Schule in der Ohlauer Str.
Hier hat der Bezirk durch falsche Entscheidungen der Bezirksamtes und des Baustadtrates Panhoff bereits man weiß nicht genau wieviele Millionen Euro versenkt.
Jetzt soll an den bezirklichen Gremien und der Öffentlichkeit vorbei eine Umgestaltung der Schule und eine Neubauplanung realisiert werden. Die Machart kommt uns bekannt vor.
Als Verantwortliche wird die Stadträtin Jana Borkamp genannt. Aber natürlich ist an den Vorgängen auch wieder der gerügte Stadtrat Panhoff beteiligt, da das Vorhaben nach den Recherchen der Berliner Woche bereits kurz vor der Genehmigung des Baus steht. Anscheinend wollte man ihn hier aus der Schusslinie nehmen.

Zurück zum Wahlprogramm der Grünen:
Wir lesen auf Seite 10 genau unsere Forderung für das Grundstück Blücherstr./Schleiermacherstr:

"Besonders dicht bewohnte bzw. frequentierte Kiez wollen wir mit dem Erlass von Bebauungsplänen vor überzogener Nachverdichtung schützen."

Man fragt sich, ob die Ersteller des Programms die bezirkliche Politik wirklich kennen
.
Begeistert lesen wir dann auf S. 15:
Das können wir blind unterschreiben. Es hat nur nichts mit der Politik der Betonfraktion der Grünen in der BVV  zu tun. Die Beispiele für die Widersprüche können hier nachgelesen werden.

Jetzt beginnt der Wahlkampf. Wir werden die Grünen mit Ihrer Politik in der laufenden Legislaturperiode weiterhin konfrontieren.

S. 30 des Wahlprogramms unter dem Stichwort "Mehr Beteiligung an der Planung"