Donnerstag, 25. Januar 2018

Baustadtrat Schmidt tauscht Baugrundstück gegen Gartenland


Nach über einem Monat liegt jetzt die Anfrage auf unsere Einwohner*Innenanfrage vor.
Florian Schmidt bestätigt, dass der Grundstückstausch in der Schleiermacherstr. bereits erfolgt ist.


Laut der anliegenden Auskunft auf unsere Einwohner*Innenanfrage vom 13.12.2017 hat die Abt. Bauen Tatsachen geschaffen. Der Grundstückstausch ist für uns ein Geschäft zu ungunsten des Landes Berlins.
Ein Teil der öffentlichen Fläche des Spielplatzes wurde abgeteilt und dem Grundstück Blücherstr. 26 zugeschlagen. Dafür wurde nach der Auskunft dem Spielplatz ein Teil des Grundstücks Blücherstr. 26 zugeschlagen. Pläne dazu liegen uns nicht vor.
Die Übertragung wird als Arrondierung und „wertneutral“ bezeichnet.
Diese Bewertung ist nach unserer Auffassung falsch. Schmidt tauscht einen Goldklumpen gegen eine Kuh und hält das für wertneutral.
Durch die Abteilung der Nordspitze des Spielplatzes, wird für ein geplantes Gebäude in der Schleiermacherstr. Baurecht geschaffen, dass vorher nicht bestanden hätte. Es wird also eine Fläche, auf der anschließend Baurecht besteht, gegen ein Stück Gartenland getauscht.
Die Grundstückspreise in unserer Gegend haben sich in den letzten Jahren erheblich erhöht, so dass nicht von einer Wertneutralität ausgegangen werden kann. Wir sehen darin eine Begünstigung eines privaten Eigentümers.
Die Eigentümer bekommen so die Möglichkeit, dass für einen Spottpreis erworbene Grundstück auch auf Kosten der Anwohner, die einen weiteren Verlust an Stadtgrün hinnehmen müssen, maximal auszunutzen. Der jetzt sonnige Spielplatz wird nach Fertigstellung der Gebäude von Brandwänden eingerahmt sein.

In unserem Einwohner*Innenantrag, der von der BVV einstimmig angenommen wurde, haben wir uns gegen die Veränderung des Spielplatzes und den Grundstückstausch gewendet. Schmidts Entscheidung  erfolgte wieder einmal trotzdem ohne Information der Gremien des Bezirkes und der Öffentlichkeit.
In den Bauakten wird noch im Oktober von zu erwartenden Grundstücksänderungen gesprochen. Die Übertragung muss also danach passiert sein. Niemand wurde informiert.
Wir fragen uns, wass die Senatsverwaltung für Finanzen und der Rechnungshof von einem solchen Finanzgebahren halten.
 




 Es geht um das linke Gebäude in der Schleiermacherstr. Deutlich erkennbar, dass der Spielplatz hinterher ein dunkles Loch ist.

Dienstag, 2. Januar 2018

Grundstückstausch Schleiermacherstr. - Was hat das Bezirksamt zu verbergen?




Am 13. 12. 2017 haben wir in die BVV eine Einwohner*innenanfrage eingebracht. Aus Zeitgründen wurde die Anfrage in der Sitzung nicht bentwortet. Die Sitzungsleitung kündigte uns eine kurzfristige schriftlche Beantwortung an. 
Trotz schriftlicher Nachfrage ist die Anfrage bis heute nicht beantwortet worden.
Dazu muss man wissen, dass der Grundstückstausch eine delikate Angelegenheit ist, da durch den Tausch des öffentlichen Spielplatzgrundstückes erst das Baurecht für eine weiteres Gebäude in der Schleiermacherstraße geschaffen wird. Aus unserer Sicht findet eine Begünstigung eines privaten Bauherren auf Kosten der Allgemeinheit statt, da durch den Tausch der Wert des Gründstücks Blücherstr.26 wesentlich erhöht wird. Ob es eine Kompensation gibt, ist nicht bekannt. Dem Bezirk scheint die Beantwortung der Anfrage auch unangenehm zu sein bzw. vermuten wir, dass wieder erst Tatsachen geschaffen werden sollen, die an den Gremien vorbeigehen.
 Einwohner*innenanfrage vom 13. 12. 2017:

1.  Zwei BVV-Beschlüsse bezüglich des Bauvorhabens in der Blücherstr. 26, Februar 2016 und Juni 2017, legen für den Spielplatz Schleiermacherstr fest:

- „Der Spielplatz ist am bestehenden Ort und in seiner Qualität zu erhalten.“
- "den öffentlichen Spielplatz an der Schleiermacherstraße gegenüber der Fürbringerstrasse am jetzigen Ort und in seiner Qualität und Größe zu erhalten. Ein Grundstückstausch hat zu unterbleiben.“
Wurden dennoch bereits rechtlich verbindliche gegenteilige Beschlüsse gefasst bzw. Grundbuchänderungen vorgenommen?

2.  Wie ist das ordnungsgemäße Verfahren zu Übertragung von öffentlichen Flächen an Private?

3.   Wie lautet Ihre Antwort bzw. wie sind die konkreten Schritte zur Umsetzung unseres schriftlich (erneut) eingereichten Antrage auf Sanierung und Neugestaltung des Spielplatzes?

Erläuterung zu 1: 
Den Bauunterlagen ist zu entnehmen, dass es schon eine Entwurfsvereinbarung für den Grundstückstausch den  Spielplatz Schleiermacherstr. betreffend, geben soll.