Mittwoch, 9. November 2016

Antwort des derzeitigen Baustadtrates Panhoff auf unsere Anfrage an Frau Herrmann

Wir dokumentieren hier die Antwort des Baustadtrates Herrn Panhoff auf unsere Anfrage an Frau Herrmann.
Schreiben an Frau Herrmann
Ein Paradebeispiel für die bürgerfreundliche Umgangsweise von Herrn Panhoff, der sich übrigens wieder auf das Amt beworben hat.
Die Kommentare in rot sind von Herrn Panhoff. Die Kommentare in blau von uns.




Von: Kiezerhalt [mailto:wohnenxberg61@web.de] 
Gesendet: Montag, 10. Oktober 2016 16:44
An: Bürgermeisterin
Betreff: Blücherstr. 26


Sehr geehrte Frau Herrmann,
im bisherigen Verfahren haben wir Fragen aufgeworfen, die uns bisher nicht beantwortet wurden.
Insbesondere geht es dabei auch um die gemeinnützige Nutzung der späteren Gebäude, zu der verschiedenste Anwohner_innen Zweifel angemeldet haben.
Für einen Zweifel besteht kein Anlass.
Wie man sehen wird, gibt es auch hier dazu keine Antworten.
Die vorgesehene gemeinnützige Nutzung betrifft nach den bisherigen Darlegungen der Bauherren nur einen Teil der zu schaffenden Wohnfläche, und könnte bis auf die Kita wie anfangs vorgesehen in dem zu sanierenden Altbau untergebracht werden.
Da es sich bei den Eigentümern um zwei soziale Träger handelt, die Gesellschafter der GmbH sind (Jugendwohnen im Kiez und Vita e. V.), die auch auf Nachfrage in der Informationsveranstaltung am 29. 05. 2016 nicht darlegen konnten,
a) wie die vorgesehenen ca. 8.400 m² Nutzfläche, für die keine gemeinnützige Nutzung vorgesehen ist, genutzt werden soll, Dass die Fläche nicht für gemeinnützige Nutzungen erforderlich sind, ist eine Unterstellung ohne Grundlage. Bitte richtig lesen: Hier wird danach gefragt, wie die bisher nicht dargelegte Nutzung einer Fläche von 8.400 m² aussehen soll? Keine Antwort!
b) wie eine Finanzierung des mindestens 30 Millionen € teuren Bauvorhabens durch zwei soziale Träger überhaupt möglich sei, Dass die Finanzierung nicht möglich sein soll, ist ebenfalls eine unbegründete Unterstellung. Das haben die Träger selbst erklärt, dass sie das nicht wüssten. Herr Panhoff war dabei. Wir kritisieren, dass sich der Bezirk damit zufrieden gibt. Und fragen uns:
stellt sich die Frage, ob noch Dritte im Hintergrund sind und was deren Motive sein könnten, und ob die derzeitige Planung verantwortbar geprüft wurde.

Wir wenden uns an Sie als entschiedene Befürworterin des Projektes. 
Als Bürgermeisterin sind Sie aus unserer Sicht allen Bürgern und Bürgerinnen verpflichtet und müssen Schaden vom Bezirk abwenden. Durch die Schaffung von Wohnraum für Gruppen mit besonderen Wohnbedürfnissen und die Kita wird Schaden vom Bezirk abgewandt. Das wird ja gerade in unserem Schreiben in Frage gestellt.
Durch die Vermessung des Geländes ist unsere Vermutung, dass von den Trägern im Hintergrund noch andere Ziele verfolgt werden jetzt noch bestätigt worden. Es war die Rede davon, dass die Daten, um das Grundstück zu teilen ebenfalls erhoben werden. Dies ist unbekannt und auch nicht beabsichtigt. Gibt es dazu eine verbindliche Erklärung der Bauherren? Wir glauben nicht. Denn:
Es liegt u. E. auf der Hand, dass wenn erst einmal Baurecht erteilt wurde, eine erneute Teilung des Grundstücks, möglich würde. Wer aber würde dann für welchen Preis und an wen und wofür einen Teil des Grundstücks verkaufen?
Wie stände das im Einklang mit der Tatsache, dass das Grundstück den Trägern „zugeordnet“ wurde (H. Panhoff) „statt es teuer zu verkaufen“ (Mildner-Spindler)?  Das Grundstück wurde in Direktvergabe an die Träger verkauft, nicht kostenfrei zugeordnet, wie das bei städtischen Wohnungsbaugesellsachaften praktiziert wird. Und mit der Tatsache, dass dafür öffentlicher Grund in Anspruch genommen werden soll? Darauf geht Herr Panhoff lieber nicht ein: Warum wird eine öffentliches Grundstück an einen privaten Nutzer gegeben, damit er das Grundstück noch weiter verdichten kann?
Die Träger brauchen die weiteren Gebäude vielleicht nicht, da man vielleicht nicht sinnvoll und tragfähig den beabsichtigten Umfang an sozialen Nutzungen, zusätzlich zu den Bewohner_innen des Bestandsgebäudes und dem benachbarten House of Life, auf 10.000 m² konzentrieren kann? Diese Aussage entbehrt jeder Begründung. Wir stellen fest, Herr Panhoff hält es für möglich, dass auf später ca. 20.000 m² (Bestandsgebäude, Neubauten und House of Life) die Konzentration von Wohnungen für zu betreuende Menschen, eine Ballung von Problemfällen, stattfinden soll. Wir sind auch für die Schaffung von Wohnungen für betreuungsbedürftige Menschen. Diese Ballung, das wird jeder bestätigen, wäre nicht angemessen. Wir gehen davon aus, dass sich die Träger sozial verantwortlichen gegenüber den zu betreuenden Menschen verhalten und glauben daher, dass hier was hinter dem Berg gehalten werden soll.

Uns ist jetzt auch die Wichtigkeit der Nordspitze des Spielplatzes klar geworden, da diese die Zuwegung für das hintere Grundstück wäre. Keine Anwort.  Sie selber haben in einem der Ausschüsse darauf hingewiesen, dass diese sehr wohl genutzt wird. Von den Kindern, aber v.a. auch von Eltern, Jugendlichen, Obdachlosen, Berufstätigen, etc. als eine der wenigen Möglichkeiten, abseits und geschützt sich im öffentlichen Raum aufzuhalten. Beim Spielplatz gibt es nur flächengleiche Arrondierungssflächen, die Funktionsfähigkeit bleibt voll erhalten. Warum wird das gemacht?
Wäre das Grundstück erst einmal geteilt, hätte die Gentrifizierung im Milieuschutzgebiet kein Hindernis mehr. Und Wohnungen mit bezahlbaren Mieten würden dort wohl kaum entstehen.  Keine Stellungnahme.
Wir wissen nicht, ob Sie davon wissen und das wirklich wollen. Bitte, teilen Sie uns mit ob es Absprachen, städtebauliche Verträge mit den Eigentümern gibt, die das verhindern könnten. Können Sie uns versichern, dass eine Grundstücksteilung ausgeschlossen ist? Hier gibt es nichts mitzuteilen. D. h. es wurden keine Vorkehrungen getroffen, dass hinterher alles ganz anders kommt.

Wir fordern weiterhin einen Bebauungsplan für das Gelände bzw. eine analoge Behandlung der ökologischen und baurechtlichen Belange, einen Erhalt des Gartens in nennenswertem Umfang für die Bewohner_innen der Kleinstwohungen** des Heinrich-Plett-Hauses und als grüne Lunge für den Kiez und eine Bürgerbeteiligung, die den Namen verdient und die von der BVV beschlossen wurde. Das alles wurde nicht geprüft. Für einen B-Plan gibt es kein Erfordernis und wird nicht angestrebt, da Baurecht bereits besteht, wie Ihnen in mehreren Schreiben und bei den Öffentlichkeitsveranstaltungen erläutert wurde. Wir müssen ja nicht alles glauben, was uns "erläutert" wurde. Unser Rechtsanwalt Herr Dr. Sommer sagt, die Planung ist rechtswidrig.
Ebenfalls bauen wir darauf, dass ein Zusammenführen ALLER relevanten Informationen, und ein Umgang mit dem Projekt auf der Grundlage der vielversprechenden Absichten und Grundsätze des Wahlprogramms, schlussendlich zu einem konstruktiven und für alle Seiten tragfähigen Ergebnis führen wird. Fragen zu unseren Wahlkampfbroschüren kann ich nicht beantworten. So schnell wird das Papier von gestern für Herrn Panhoff Makulatur.

Mit freundlichen Grüßen, die Initiative für den Kiezerhalt

Als interessante Zusatzinformation gibt es noch eine Mail vom ExBürgermeister Herrn Dr. Schulz zum anfänglich geplanten Umfang der Baumaßnahmen: Sanierung des Bestandes und behutsame Ergänzung. Mail ExBürgermeister Dr. Schulz

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