Dienstag, 15. November 2016

Rot-Grün Charlottenburg: B-Plan VOR der Erteilung von Befreiungen

Noch gibt es in Friedrichhain-Kreuzberg keine Ergebnisse bezüglich der Zusammenarbeit der Parteien.
Wir sind gespannt, ob sich in der Stadtentwicklungspolitik in unserem Bezirk was tut.
Liesst man die Absichten in der

Rot-GrüneZählgemeinschaftsvereinbarung Charlottenbug-Willmersdorf

wird klar, dass hinsichtlich moderner Stadtentwicklungspolitik ein großer Nachholbedarf besteht.
Die Forderungen lesen sich, als wären sie von uns abgeschrieben, was sie natürlich nicht sind.

Bei Umsetzung dieser Grundsätze würde es das Bauprojekt Blücherstr. 26 in dieser maßlosen Form nicht geben.

Ein paar Zitate:

"Für die Schaffung von Baurecht hat die Erstellung von Bebauungsplänen bei Bauvorhaben entsprechender Größenordnung in der Regel Vorrang vor der Erteilung von planungsrechtlichen
Befreiungen. Die BVV wird so rechtzeitig wie möglich über Befreiungen vom geltenden Planungsrecht informiert." S. 8




"Die rot-grüne Zählgemeinschaft erarbeitet gemeinsam einen Kriterienkatalog für städtebauliche Verträge im Rahmen von B-Plan-Festsetzungen und Befreiungen, der sowohl soziale
Aspekte (Anteil bezahlbarer Wohnraum, soziale Infrastruktur) enthält, als auch ausreichend ökologische Aspekte und kompensatorische Grünmaßnahmen." S. 8


"Bezahlbares Wohnen soll im Bestand soweit wie möglich gesichert und bei Neubau zusätzlich geschaffen werden. Dabei sollen städtische Verdichtung und die Entwicklung und Gestaltung von Freiräumen möglichst im Gleichgewicht erfolgen. Zusätzliche Versiegelungen sollen durch kompensatorische Grünmaßnahmen ausgeglichen werden." S 7



"
Für den Bezirk werden verbindliche Verfahren für die Bürgerbeteiligung erarbeitet. Als erster Schritt soll zur elektronischen Bürgerinformation eine ‚Vorhabenliste‘ für alle öffentlichen Bauvorhaben, Bauvorhaben mit mehr als 50 Wohneinheiten und für Projekte von übergeordneter städtebaulicher Bedeutung im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten stufenweise aufgebaut werden.
Darüber hinaus soll eine Arbeitsgemeinschaft unter Teilnahme von repräsentativ ausgewählten Bürger*innen, Bezirksverordneten und Verwaltung eingerichtet werden mit dem Ziel, bezirkliche
Leitlinien für Beteiligungsverfahren zu erarbeiten."




Uns zu konkreten Projekten:
"Der Gerhart-Hauptmann-Park bleibt als qualifizierte Grün- und Naherholungsfläche erhalten. Die Erweiterung des Parks mit der Umsetzung des aktuell von der Bürgerinitiative initiierten
Planungskonzepts anstelle der Parkpalette mit einem Ersatzbau für das Spiegelzelt wird weiter unterstützt." S 9


"Bei der Umsetzung des städtebaulichen Vertrages ist insbesondere darauf zu achten, dass sowohl der vom Werkbund vorgesehene 30%ige Anteil von bezahlbarem Wohnraum gemäß des Berliner
Modells der kooperativen Baulandentwicklung umgesetzt wird, als auch ökologische Aspekte eingefordert werden, die z.B. zum örtlichen Zukunftsprojekt „Nachhaltige Mierendorffinsel“ passen."

S 10


 
 


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